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Führungszeugnis

Sie möchten ein Führungszeugnis beantragen?

Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt.

Wo können Sie ein Führungszeugnis beantragen ?

Der Antrag ist persönlich im Bürgerbüro zustellen, bei der der/die Antragsteller/-in gemeldet ist, für in Gütersloh gemeldete Personen somit im Rathaus. Der Antragsteller oder sein gesetzlicher Vertreter hat dabei seine Identität nachzuweisen. Der/die Betroffene kann keinen Dritten für die Antragstellung bevollmächtigen. 

Mit Hilfe Ihrer im Melderegister gespeicherten Daten wird automatisiert der amtliche Führungszeugnisantrag erstellt und danach zum Bundeszentralregister gesendet.

Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag unmittelbar richten an: 

Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 21 / IR
53094 Bonn

Weitere Informationen zum Führungszeugnis und zur Antragstellung aus dem Ausland finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes. 

Arten von Führungszeugnissen:

Bei der Antragstellung muss der Antragsteller angeben, für welchen Zweck er das Führungszeugnis benötigt:

  • für private Zwecke (Belegart N),  oder
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) , oder
  • zur Vorlage bei einer Behörde, wenn es Eintragungen enthält und zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme durch den/die Betroffene(n) übersandt werden soll (Belegart P).

Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P ) beantragt, muss bei Antragstellung die Anschrift und das Geschäftszeichen der Behörde angeben werden.

Erforderliche Unterlagen/Angaben:

  • Nachweis der Identität des/der Antragstellers/in: z. B. Personalausweis oder Pass;
  • ggf. Nachweis der Sorgeberechtigung (Sorgerechtsbeschluss des Familiengerichts für den allein sorgeberechtigten Elternteil bzw. Bestallungsurkunde des ggf. gerichtlich bestellten Betreuers),
  • Angabe des Geburtsnamens der Mutter des Betroffenen (Antragsteller)
  • bei Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde  ( Belegart O oder P ) Name, Anschrift, Aktenzeichen der Empfängerbehörde

Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer beim Bundeszentralregister beträgt ca. 2 - 4 Wochen (ohne Gewähr).

Höhe der Gebühr: 13,00 Euro

 

Rechtsgrundlage:

§ 30 Bundeszentralregistergesetz


Ansprechpartner

Bürgerbüro, Alle Mitarbeiter/-innen

Telefon: 05241 / 82-2282 oder 05241 / 82-2283

Telefax: 05241 / 82-3332

Adresse: Stadtverwaltung Gütersloh, Berliner Straße 70, Bürgerbüro, Erdgeschoss, Rathaus II, 33330 Gütersloh

Sprechstunden: montags bis mittwochs von 08.00 bis 17.00 Uhr durchgehend, donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr, samstags von 09.30 bis 12.30 Uhr.

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Offizielles Onlineportal der Stadt Gütersloh | Datum: Wed, 22. May 2013