Winterdienst
Pflichten der Stadt und Pflichten des Bürgers!
Die Stadt Gütersloh hat, wie die meisten anderen Städte und Gemeinden auch, die Pflicht zur Winterreinigung der Bürgersteige den anliegenden Grundstückseigentümern übertragen. Auch für einen Teil der Straßen hat die Stadt Gütersloh von diesem Übertragungsrecht gebrauch gemacht. Der Grundstückseigentümer kann diese Pflicht aber auch an Dritte (z. B. an Mieter, Hausmeister oder Unternehmen) übertragen.
Nach der Gütersloher Straßenreinigungssatzung ist jeder Gehweg in einer Breite von mindestens 1,50 m von Schnee und Glätte zu räumen. Ist kein Gehweg vorhanden, dann ist der Winterdienst seitlich auf der Straßenfläche durchzuführen, so dass ein für Fußgänger gefahrlos nutzbarer Weg verfügbar ist. Hierbei dürfen aus Gründen des Umweltschutzes nur abstumpfende Mittel (Sand, Splitt etc.) und keine auftauenden Mittel (z. B. Salz) eingesetzt werden. Eine Räumpflicht besteht nur in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr. Das heißt, dass Schnee, der in dieser Zeit fällt, oder Glätte, die in dieser Zeit entsteht unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. Entstehen der Glätte beseitigt werden muss. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Weitere Informationen finden Sie über das als Download zur Verfügung stehende Faltblatt und den untenstehenden Link.
Ansprechpartner
Schikora, Thomas |
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Telefon: 05241 / 82-2048 Telefax: 05241 / 82-3275 Aufgabenbereich: Technische Fragen, Abfallentsorgung, Wertstoffcontainer, Schadstoffsammlung, Straßenreinigung Adresse: Goethestr. 16, 33330 Gütersloh Sprechstunden: Montag: 7.30 - 16.30 Uhr, Dienstag: 7.30 - 16.00 Uhr, Mittwoch: 7.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 - 18.00 Uhr, Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr |
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