Unterhaltsvorschuss
Sie erhalten keinen Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil?
Bekommen Sie vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Kindesunterhalt, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.
Hierdurch soll den Schwierigkeiten begegnet werden, die ein alleinstehender Elternteil und seine Kinder haben, wenn der andere Elternteil sich den Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Kindern entzieht, zu Unterhaltsleistungen ganz oder teilweise nicht in der Lage ist oder verstorben ist. Es handelt sich um einen Vorschuss, den der Staat leistet, sich aber vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurückholt.
Ansprechpartner
Kamp, Martina |
|
|
Telefon: 05241/82 36 95 Telefax: 05241/82 21 34 Adresse: Fachbereich Familie und Soziales Sprechstunden: Mo. - Fr. 8.30 -12.30 Uhr, Mo. 14.30 - 16.30 Uhr, Do. 14.30 - 18.00 Uhr. Selbstverständlich auch nach vorheriger Abstimmung. |
|
Stichworte:
Unterhaltsgeld, UnterhaltWählen Sie hier eine Dienstleistungskategorie
- Ausweise, Urkunden
- Bauen und Wohnen
- Familie und Soziales
- Gesundheit, Versorgung
- Hilfe und Unterstützung
- Schule und Beruf
- Steuern und Abgaben
- Umweltschutz
- Wirtschaft



Kontaktadresse: Stadt Gütersloh, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh
Wir sind hier:
Mobilfunk-App für Ihre Müllabfuhrtermine
Induktive Höranlage im Rathaus
Lotsen für den Kreis Gütersloh - erfolgskreis-gt

