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Unterhaltsvorschuss

Sie erhalten keinen Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil?

Bekommen Sie vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Kindesunterhalt, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.

Hierdurch soll den Schwierigkeiten begegnet werden, die ein alleinstehender Elternteil und seine Kinder haben, wenn der andere Elternteil sich den Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Kindern entzieht, zu Unterhaltsleistungen ganz oder teilweise nicht in der Lage ist oder verstorben ist. Es handelt sich um einen Vorschuss, den der Staat leistet, sich aber vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurückholt.


Ansprechpartner

Kamp, Martina

Telefon: 05241/82 36 95

Telefax: 05241/82 21 34

Adresse: Fachbereich Familie und Soziales

Sprechstunden: Mo. - Fr. 8.30 -12.30 Uhr, Mo. 14.30 - 16.30 Uhr, Do. 14.30 - 18.00 Uhr. Selbstverständlich auch nach vorheriger Abstimmung.

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Stichworte:
Unterhaltsgeld, Unterhalt

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