Kontaktaufnahme Datenschutzbeauftragter
Alle Bürgerinnen und Bürger können sich zu ihren Datenschutzangelegenheiten im Zusammenhang mit der Stadt Gütersloh an den behördlichen Datenschutzbeauftragten mit der Bitte um Klärung wenden.
Betroffene Personen können den Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 38 Abs. 4 DSGVO zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen.
Die entsprechend mitgeteilten Sachverhalte / Fragen werden geprüft und im Anschluss daran erfolgt die Mitteilung des Prüfergebnisses.
Hinweise
- Gebühren: Für Nachfragen zu Ihren Datenschutzangelegenheiten werden keine Gebühren erhoben.
- Unterlagen: Um Ihre Anliegen möglichst zeitnah bearbeiten zu können, liefern Sie bitte ggfls. vorhandene Unterlagen zum Sachverhalt, Aktenzeiten oder auch evtl. bekannte Ansprechpartner*innen in Ihrer Mitteilung.
- Fristen: Ihre Anliegen werden im Rahmen einer risikobasierten Betrachtung zeitnah bearbeitet. Sie erhalten regelmäßig eine Eingangsbestätigung von uns.
- Voraussetzungen: Bitte bedenken Sie bei Ihrer Anfrage, dass diese nur dann bearbeitet werden kann, wenn die Angelegenheit eine solche ist, die die Stadt Gütersloh betrifft.
- Rechtsgrundlage: Art. 38 Abs. 4 DSGVO regelt, dass betroffene Personen die Datenschutzbeauftragten zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß dieser Verordnung im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate ziehen können.
Erreichbarkeit: Telefon: 05241 / 82-2221, dtnschtzbftrgtrgtrslhd; Persönlich: auf Anfrage über die obigen Kontaktmöglichkeiten