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Öffentliche Jugendhilfe

Über 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für Familien, Jugendliche und Kinder im Einsatz. Sie bieten eine vielfältige Palette an Diensten, Angeboten und Einrichtungen an.
Im Rahmen der Jugendhilfeplanung hat die Stadt die Verantwortung für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe im Stadtgebiet. Maßstab für das Handeln sind dabei die Rechtlichen Grundlagen, die für die Kinder- und Jugendhilfe in einigen Spezialgesetzen niedergelegt sind.
Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Im Rahmen einer Umorganisation sind die Aufgaben des bisherigen Fachbereiches Jugend auf die neu zugeschnittenen Fachbereiche 40 „Jugend und Bildung" sowie 50 ,,Familie und Soziales" übergegangen; und zwar wurden die Abteilungen „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ und „Kinder- und Jugendförderung“ dem Fachbereich Jugend und Bildung zugeordnet, die Abteilung „Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien“ dem Fachbereich Familie und Soziales.
Leiter der Verwaltung des "Jugendamtes" ist der Leiter des Geschäftsbereiches Bildung, Jugend, Familie und Soziales, Joachim Martensmeier. Eine Übersicht der Zuständigkeiten finden Sie unter "Wer macht was".