Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
FAQ typische Fragen und Antworten zum Parkgebührenkonzept
Klicken Sie auf die folgenden Fragen, um sich die jeweiligen Antworten anzeigen zu lassen.
Welche
Systematik steckt in der Gebührenerhöhung? Wie erklären sich die
unterschiedlichen Gebührenanhebungen?
Der aktuelle Vorschlag zur Gebührenerhöhung ist Ergebnis eines iterativen Meinungsbildungsprozesses der beteiligten Verwaltungsstellen. Erklärtes Lenkungsziel ist die Reduktion der Menge von parkenden Fahrzeugen in den öffentlichen Straßenräumen und die Umlenkung von Parksuchenden auf das bestehende Angebot der städtischen Parkbauten.
Wo gilt die kostenpflichtige
Parkscheinpflicht? Wo gilt die (kostenlose) Parkscheibenpflicht?
Die Bereiche, in denen ein Parkschein gezogen werden muss, sind der Übersicht der Parkzonen zu entnehmen. Stunden- und Tagestickets können nur an den Parkscheinautomaten erworben werden. Alternativ bietet sich das smarte Parken per App bei verschiedenen Anbietern an. Die Bereiche, in denen eine Parkscheibe im Fahrzeug sichtbar aufgestellt werden muss, liegen vornehmlich in den bestehenden Bewohnerparkzonen. Sie sind entsprechend ausgeschildert.
Was kostet ein Tagesticket und wo kann ich
dies erwerben?
Ein Tagesticket kostet vier Euro und kann nur an den Parkscheinautomaten der Zone IV erworben werden. Dort können auch Tagestickets für mehrere aufeinanderfolgende Tage erworben werden.
Wie
werden die Parkgebühren in den jeweiligen Parkzonen berechnet? Wird an den
Parkscheinautomaten minutengenau abgerechnet?
Nein, die Abrechnung erfolgt nach der vorgegebenen Taktung, d.h. jede angefangene Parktaktung wird für den Parkenden sowohl auf den oberirdischen Parkplätzen als auch in den Parkbauten vollständig kostenpflichtig.
Warum gilt die Parkgebührenordnung nur für die
oberirdischen Parkplätze und nicht auch für die Tiefgaragen?
Für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen können nach dem Straßenverkehrsgesetz Gebühren erhoben werden. Über entsprechende Ermächtigungen dürfen dies in NRW die Kommunen durch eine Gebührenordnung regeln. Für die Nutzung der städtischen Tiefgaragen und Parkhäuser existiert eine derartige Ermächtigung nicht, hier wird zwischen dem Betreiber, also der Stadt, und dem Parkenden vielmehr ein zivilrechtlicher Vertrag abgeschlossen.
Wie kann
ich mein Parkticket bezahlen, wenn ich kein passendes Kleingeld dabei habe?
Die meisten städtischen Parkscheinautomaten für die oberirdischen Stellplätze können kein Wechselgeld herausgeben, so dass eine Überzahlung nicht zu vermeiden ist bzw. der Zahlvorgang abgebrochen wird. In einigen Bereichen z.B. am Bahnhof stellt die elektronische Kartenzahlung eine Alternative dar. Grundsätzlich kann aber auf allen oberirdischen Stellplätzen das smarte Parken genutzt werden, das eine Überzahlung verhindert.
Alternativ können städtische Parkbauten (Tiefgaragen und Parkhäuser mit Ausnahme des Parkhauses Münsterstraße) genutzt werden, die sowohl Wechselgeld herausgeben als auch elektronisches Bezahlen ermöglichen.
In welchem Zeitraum wird der oberirdische Parkraum
bewirtschaftet?
Die Bewirtschaftung erfolgt in der Regel montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr. Ausnahmen stellen zum einen die Zone I Bereich Bahnhof, wo die Bewirtschaftung von 6 bis 24 Uhr 24 Stunden täglich erfolgt, sowie zum anderen die Zone IV dar, wo montags bis samstags bereits ab 7 Uhr bewirtschaftet wird.
Welche Höchstparkdauer gilt im Bereich der oberirdischen
Parkraumbewirtschaftung?
Parkzone I: Höchstparkdauer 30 Minuten
Parkzone II: unterschiedliche Höchstparkdauer zwischen einer bis drei Stunden (3h Rathausinnenhof)
Parkzone III: unterschiedliche Höchstparkdauer zwischen einer bis zwei Stunden
Parkzone IV: keine Höchstparkdauer
Ich besuche
regelmäßig die Innenstadt und interessiere mich für günstige Dauerkarten. An wen kann man weitere Fragen zum Dauerparken
in Gütersloh richten?
Auf der städtischen Webseite "Parken in Gütersloh" erfahren Sie alles Wichtige zu Cityparkplätzen, Dauerkarten und dem neuen Parkgebührenkonzept.
Warum
sind in den Tiefgaragen/ Parkhäusern die Dauerkarten stets ausgebucht? Wie kann
die Stadt GT ein solches Angebot für alle Interessierten sicherstellen?
Parkbauten bieten Stellplätze sowohl für Kurzzeitparkende (für den Einkauf, Erledigungen usw.) als auch für den Langzeitparkenden (alltäglicher Aufenthalt von Anwohnern, Beschäftigten, Pendlern usw.). Nach dieser Maßgabe ist die Anzahl der ausgegebenen Dauerparkkarten begrenzt. Die Nachfrage wird beobachtet und ggf. nachgesteuert.
Kann ich auf allen städtischen Parkanlagen
(oberirdisches Stellplätze und Parkbauten) das Handy-Parken nutzen?
Nein, das smarte Parken bzw. „Handy-Parken“ ist nur auf den oberirdischen Stellplätzen vorgesehen.
Wo können meine Mitarbeiter parken?
Für die kostenpflichtigen oberirdischen Parkbereiche sind preiswerte Parktickets als Tagestickets (4 Euro) an den Parkscheinautomaten in Zone IV erhältlich. Zudem können vergünstigte Halbjahres- und Jahrestickets (180/ 360 Euro ohne konkrete Stellplatzzuordnung in Zone IV) erworben werden. Für die Parkregelung gilt die jeweils vor Ort vorhandene Beschilderung bzw. geltende Parkgebührenordnung.
Den Parkdruck in der Innenstadt kann
man nicht dadurch auflösen, dass öffentlicher Parkraum verteuert wird. Wo
sollen die Parkraumsuchende sonst parken?
Aktuell ist der Parkdruck noch vorrangig darauf zurückzuführen, dass viele privat vorhandene Stellplätze nicht genutzt und weitere Wege durch Parksuchende und insbesondere das Parken in Parkbauten vermieden werden. Gestaffelte Parkgebühren schaffen gezielt Anreize und ermöglichen Entscheidungen für einen längeren Fußweg oder höhere Kosten. Die Stadt verfolgt deswegen seit Jahren eine angemessene Parkraumbewirtschaftung.
Ist die Ausgabe weiterer Bewohnerparkausweise in den bestehenden
Bewohnerparkzonen vorgesehen?
Für die Ausstellung von Bewohnerparkscheinen gibt es keine Obergrenze, soweit der Antragstellende nachweislich im Gebiet wohnt und ein Eigentum an einem Fahrzeug mit entsprechendem Kennzeichen (ist zu registrieren) nachweist.
Wo bekomme ich einen
Bewohnerparkausweis?
Sie können Ihren Bewohnerparkausweis komplett digital über das Bürgerportal bestellen, bezahlen, und erhalten ihn zum Selbstausdrucken ebenfalls digital in Ihrem persönlichen Postkorb zugestellt.
Weiterhin können Sie Bewohnerparkausweise im Bürgerbüro im Rathaus erhalten. Dazu drucken Sie das Antragsformular im Bürgerportal aus und reichen es ausgefüllt und mit den notwendigen zusätzlichen Unterlagen im Bürgerbüro ein.
Die Verwaltung schlägt derzeit keine konkreten neuen Bewohnerparkzonen
vor. Warum nicht? Wann will die Stadt reagieren?
Grundsätzlich ist das Verhalten von Parkraumsuchenden schwer zu prognostizieren. In den letzten Jahren hat sich beispielsweise der Anteil von Beschäftigten im Homeoffice deutlich erhöht. Da auch die Auswirkungen der Parkgebührenerhöhung nicht verlässlich absehbar sind und die bestehende Situation eine Anordnung nicht herleiten lässt, werden derzeit keine neuen Bewohnerparkzonen ausgewiesen. Sollte sich in absehbarer Zeit ein höherer Parkdruck in bestimmten Gebieten ergeben bzw. Problemlagen auftauchen, wird die Einrichtung systematisch vorbereitet werden.
Wenn die
illegalen Parkvorgänge zunehmen werden, wie will die Stadt damit umgehen? Gibt
es genügend Kontrollpersonal und was kostet das?
Die Veränderung wird durch die Straßenverkehrsbehörde eng begleitet. Im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten werden die Problemlagen abgearbeitet. Eine Dauerlösung erfordert zusätzliches Personal.