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Anmeldung an weiterführenden Schulen

Die weiterführenden Schulen umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die Jahrgangsstufen 11 bis 13, die sogenannte Oberstufe (Sekundarstufe II).

In Gütersloh gibt es 7 weiterführende Schulen: 2 Realschulen, 2 Gymnasien und 3 Gesamtschulen (Link: Übersicht Schulen). Hinzu kommen die Förderschulen und die Waldorfschule.

Anmeldungen für die Klassenstufe 5 sollen grundsätzlich bei der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform erfolgen. Schülerfahrkosten können vom Schulträger nur nach Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO) übernommen werden. Wird durch die Zahl der Anmeldungen an einzelnen Schulen - unabhängig von der Schulform - die vorhandene Aufnahmekapazität überschritten, ist eine Umverteilung notwendig.

Anmeldung an weiterf. Schulen

Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025

Die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr in die 5. Klasse kommen und damit von der Grundschule in eine weiterführende Schule wechseln, finden in der Zeit vom 14. Februar bis zum  8. März 2024 statt. Parallel werden in den Gesamtschulen und Gymnasien die Anmeldungen für die Sekundarstufe II entgegengenommen.
In diesem Jahr wird es in Gütersloh – anders als in den Vorjahren - kein vorgezogenes Anmeldeverfahren für eine bestimmte Schulform geben. Damit finden die Anmeldungen an den beiden Realschulen, den drei Gesamtschulen und den beiden Gymnasien zeitgleich statt.
Für die Anmeldung eines Kindes ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die genauen Terminfenster werden auf den Homepages der Schulen veröffentlicht. Hier können die Termine auch online gebucht werden.
(Link: Terminübersicht einschließlich Hinweise zu den Schülerfahrkosten)

Zur Anmeldung werden benötigt:
• das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes,
• das Halbjahres-Zeugnis 2023/24 der Grundschule, wobei alle Kinder von der Schule zusammen mit dem Original-Zeugnis eine Kopie mit entsprechender Prägung erhalten,
• das Anmeldeformular, das ebenfalls gemeinsam mit dem Halbjahres-Zeugnis ausgegeben wird, im Original und mit Unterschrift aller Erziehungsberechtigten,
• den Anmeldeschein in vierfacher Ausfertigung, den die Kinder gemeinsam mit dem Halbjahres-Zeugnis erhalten haben,
• ein Nachweis über den Masernschutz (z.B. Impfpass), sofern dieser nicht über den Anmeldeschein bereits bestätigt wird.
Dadurch, dass jedes Kind nur ein einziges personalisiertes Anmeldeformular erhält, ist es nicht möglich, ein Kind parallel an mehreren Schulen anzumelden.
Die Schulleitungen treffen ihre Entscheidungen über die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler erst nach Abschluss des Anmeldezeitraumes. Daher werden die Erziehungsberechtigten gebeten, den angebotenen Anmeldezeitraum auszunutzen.

Anmeldung von zugezogenen Kindern und Jugendlichen

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.

Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.

Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.

Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh