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Anmeldung an weiterführenden Schulen

Die weiterführenden Schulen umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die Jahrgangsstufen 11 bis 13, die sogenannte Oberstufe (Sekundarstufe II).

In Gütersloh gibt es 7 weiterführende Schulen: 2 Realschulen, 2 Gymnasien und 3 Gesamtschulen (Link: Übersicht Schulen). Hinzu kommen die Förderschulen und die Waldorfschule.

Anmeldungen für die Klassenstufe 5 sollen grundsätzlich bei der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform erfolgen. Schülerfahrkosten können vom Schulträger nur nach Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO) übernommen werden. Wird durch die Zahl der Anmeldungen an einzelnen Schulen - unabhängig von der Schulform - die vorhandene Aufnahmekapazität überschritten, ist eine Umverteilung notwendig.

Anmeldung an weiterf. Schulen

Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025

Die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr in die 5. Klasse kommen und damit von der Grundschule in eine weiterführende Schule wechseln, finden in diesem Jahr in mehreren Schritten statt, da für einige Schulen mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind.

Die Stadt Gütersloh hat am 18. April 2024 – nach einer zweiten Runde im Anmeldeverfahren – im Einvernehmen mit der Schulleitung des Städtischen Gymnasiums bei der Bezirksregierung Detmold die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse für den 5. Jahrgang im Schuljahr 2024/2025 beantragt.

Die Bezirksregierung Detmold hat die Bildung dieser Mehrklasse für 30 Fünftklässler am Städtischen Gymnasium Gütersloh am 25. April genehmigt. Somit können dort nun alle Kinder aufgenommen werden, die sich im zweiten Anmeldezeitraum am „Städtischen“ angemeldet haben. Die Zusagen werden zeitnah durch die Schule versandt.

Für die rund 20 weiteren noch „unversorgten“ Gütersloher Kinder, unter anderem die, die keinen Platz an der Geschwister-Scholl-Realschule erhalten haben, besteht nun weiterhin die Möglichkeit, zwischen zwei alternativen Schulformen zu wählen: Im künftigen fünften Jahrgang an der Anne-Frank-Gesamtschule stehen noch 48 freie Plätze zur Verfügung, in der neuen Mehrklasse am Städtischen Gymnasium noch 8 Plätze. Eine Anmeldung an den beiden Schulen ist ab sofort möglich. Die Schulen entscheiden über die Aufnahme. An der Anne-Frank-Schule, Saligmannsweg 40, findet am kommenden Dienstag, 30. April, 18 Uhr, ein Infoabend für interessierte Eltern derzeitiger Viertklässler statt. Schulleiter Jan Rüter stellt die Schule und ihr Lernkonzept vor.

Anmeldung von zugezogenen Kindern und Jugendlichen

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.

Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.

Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.

Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh