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Anmeldung an weiterführenden Schulen

Die weiterführenden Schulen umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die Jahrgangsstufen 11 bis 13, die sogenannte Oberstufe (Sekundarstufe II).

In Gütersloh gibt es 7 weiterführende Schulen: 2 Realschulen, 2 Gymnasien und 3 Gesamtschulen (Link: Übersicht Schulen). Hinzu kommen die Förderschulen und die Waldorfschule.

Anmeldungen für die Klassenstufe 5 sollen grundsätzlich bei der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform erfolgen. Schülerfahrkosten können vom Schulträger nur nach Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO) übernommen werden. Wird durch die Zahl der Anmeldungen an einzelnen Schulen - unabhängig von der Schulform - die vorhandene Aufnahmekapazität überschritten, ist eine Umverteilung notwendig.

Anmeldung an weiterf. Schulen

Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025

Die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr in die 5. Klasse kommen und damit von der Grundschule in eine weiterführende Schule wechseln, finden in diesem Jahr in mehreren Schritten statt, da für einige Schulen mehr Anmeldungen vorliegen, als Plätze vorhanden sind.

Die Stadt Gütersloh beantragt nun (Stand 18.04.2024) – nach einer zweiten Runde im Anmeldeverfahren – im Einvernehmen mit der Schulleitung des Städtischen Gymnasiums bei der Bezirksregierung Detmold die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse für den 5. Jahrgang im Schuljahr 2024/2025. Das Städtische Gymnasium Gütersloh ist grundsätzlich sechszügig und würde mit der Mehrklasse dann mit sieben neuen Klassen für den Jahrgang 5 in das neue Schuljahr starten.

Aus dem ersten Anmeldeverfahren gab es Anmeldeüberhänge an folgenden Schulen: Elly-Heuss-Knapp-Realschule (30), Evangelisch Stiftisches Gymnasium (20), Janusz Korczak-Gesamtschule (29) und Gesamtschule an der Ahornallee (69). Dem gegenüber standen Aufnahmekapazitäten an der Geschwister-Scholl-Realschule (21), am Städtischen Gymnasium (elf) und an der Anne-Frank- Gesamtschule (94).

Angesichts der erwarteten Anmeldungen (1000) und der insgesamt vorhandenen Schulplätze (978) wurde zwischenzeitlich eine Mehrklasse an der Elly-Heuss-Knapp-Realschule eingerichtet, so dass hier alle Anmeldungen bis auf drei ermöglicht werden konnten.

Nach Abschluss des zweiten Anmeldezeitraums gab es 46 Anmeldungen an der Anne-Frank-Gesamtschule, 38 an der Geschwister-Scholl-Realschule und 33 am Städtischen Gymnasium. Während die Kinder an der Anne-Frank-Schule alle aufgenommen werden können, fehlen an der Geschwister-Scholl-Realschule 17 Plätze und am Städtischen Gymnasium 22 Plätze. Sollte die Bezirksregierung dem Antrag auf Mehrklassenbildung zustimmen, könnte das Städtische Gymnasium die 22 angemeldeten Kinder aufnehmen und hätte noch 8 weitere Plätze im Angebot.

Wann können die neuen Fünftklässler und ihre Eltern nun mit einer verbindlichen Zusage rechnen?

Alle Eltern, die ihre Kinder an der Anne-Frank-Gesamtschule angemeldet haben, werden unmittelbar informiert, dass ihrem Schulwunsch entsprochen werden kann.
Die übrigen Familien müssen sich noch etwas gedulden. Aufgrund der fehlenden Plätze an der Geschwister-Scholl-Realschule werden nun in einem Losverfahren die zur Verfügung stehenden Plätze vergeben, so dass die Familien, die sich dort angemeldet haben, sehr zeitnah informiert werden, ob ihre Anmeldung erfolgreich war. Für die 17 Kinder, die keinen Platz an der Geschwister-Scholl-Realschule erhalten können, ergibt sich die Möglichkeit, sich am Städtischen Gymnasium (wenn die Mehrklasse bewilligt wird) oder an der Anne-Frank-Gesamtschule anzumelden, denn auch dort gibt es noch ausreichend freie Plätze.

„Erfahrungsgemäß wird es circa zehn bis 14 Tage dauern, bis der Antrag auf die Bildung einer Mehrklasse am Städtischen Gymnasium Gütersloh durch die Bezirksregierung entschieden wird, denn es ist zuvor eine Abstimmung mit den Nachbarstädten in ihrer Funktion als Schulträger notwendig“, erläutert Henning Matthes, Erster Beigeordneter und Schuldezernent der Stadt Gütersloh und führt weiter aus: „Durch die Mehrklassenbildung könnten wir sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler in der dritten Anmelderunde unter zwei Schulen wählen können. Hinzu kommt, dass wir hierdurch Kapazitäten an weiteren freien Plätzen bilden könnten, die erfahrungsgemäß benötigt werden, insbesondere für Zuzüge.“

Die betroffenen Familien werden von den Schulen schriftlich über diese Entwicklungen informiert.

Anmeldung von zugezogenen Kindern und Jugendlichen

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.

Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.

Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.

Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh