Außerschulische Nutzung
Hier finden Sie alle Informationen zur Vergabe von Sporthallen sowie von Schulräumen der Stadt Gütersloh.

Für die Benutzung einer Sporthalle sowie von Schulräumen der Stadt Gütersloh ist eine schriftliche Genehmigung beim Fachbereich Jugend und Bildung einzuholen.
Der Leitfaden zur einer sichereren Veranstaltung ist dabei zu beachten.
Ein schriftlichen Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".
Bitte senden Sie uns diesen per Mail, per Fax oder per Post zu.
Dieser Antrag muss 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin beim Fachbereich Jugend und Bildung vorliegen!
Für die Benutzung der Sporthallen sowie sonstiger Schulräume gelten die Benutzungsordnung, die Entgeltordnung sowie die Betriebs- und Nutzungsordnung der Stadt Gütersloh.