Erwerb der iPads für die Schüler*innen der Jahrgangsstufe 7 im Schuljahr 2023/2024

Das Digitalkonzept für die Gütersloher Schulen sieht vor, dass alle Schüler*innen zu Beginn des 7. Schuljahrs ein eigenes iPad erhalten. Dieses wird grundsätzlich von den Eltern erworben. Die Stadt Gütersloh hat hierfür Vereinbarungen mit 2 Shops getroffen.

Kinder, deren Eltern Sozialleistungen beziehen, haben die Möglichkeit, auf Antrag ein Leihgerät zu erhalten.

Die Beschafftung der iPads erfolgt in folgenden Schritten:

1. Einverständniserklärung ausfüllen und Nutzungsbedingungen akzeptieren,

2. iPad erwerben,

oder

3. bei Bezug von Sozialleistungen ein Leihgerät beantragen.

1. Einverständniserklärung ausfüllen und Nutzungsbedingungen akzeptieren

Mit Ihrem Einverständnis räumen Sie den Lehrkräften bzw. unserer Schul-IT und/oder dem beauftragten IT-Dienstleister grundsätzlich folgende Berechtigungen ein:

- Gerät in den „Verloren Modus“ setzen (Gerät sperren, Nachricht anzeigen und Ton
abspielen), Orten des Gerätes und den Standort einsehen
- Gerät updaten
- selbstinstallierte Apps sehen (keine erstellten Daten!)
- verwaltete Apps installieren/deinstallieren (also Apps, die zentral von der Schule, der Schul-IT der Stadt Gütersloh oder dem beauftragten Dienstleister installiert wurden)
- Zeitpunkt einsehen, wann das Gerät zuletzt mit dem MDM synchronisiert wurde
- Passwort zurücksetzen
- Bluetooth aktivieren/deaktivieren
- neu starten / herunterfahren des Gerätes
- zurücksetzen
- öffentliche IP einsehen
- Hintergrundbild setzen/ändern
- Systemfunktionen aktivieren/deaktivieren (z.B. Kamera, iCloud Synchronisierung, Schlüsselbund, Einschränken von Mail, Kontakte, Kalender, iTunes Store, installieren/deinstallieren von Apps, etc.). Es handelt sich hier nur um die Möglichkeit im Rahmen der schulischen Nutzung die Systemfunktionen entsprechend zu aktivieren oder zu deaktivieren. Beispiel Kamera: die Funktion, ob die Kamera genutzt werden kann, kann während der schulischen Nutzung aktiviert oder deaktiviert werden, die Kamera kann aber nicht direkt ein- oder ausgeschaltet werden.

Bevor Sie als Eltern auf die jeweiligen Shops zugreifen können, um ein iPad für Ihr Kind zu erwerben, müssen Sie zunächst die unten stehende Einverständniserklärung ausfüllen und die Nutzungsbedingungen akzeptieren.
Die häufigen Fragen und Antworten (FAQs) werden regelmäßig den aktuellen Fragen und Erkenntnissen angepasst.

Mit Ihrem Einverständnis räumen Sie den Lehrkräften bzw. unserer Schul-IT und/oder dem beauftragten IT-Dienstleister grundsätzlich folgende Berechtigungen ein:

Übersicht der Berechtigungen (Hier klicken)

  • Gerät in den „Verloren Modus“ setzen (Gerät sperren, Nachricht anzeigen und Ton
    abspielen), Orten des Gerätes und den Standort einsehen 
  • Gerät updaten
  • selbstinstallierte Apps sehen (keine erstellten Daten!)
  • verwaltete Apps installieren/deinstallieren (also Apps, die zentral von der Schule, der Schul-IT der Stadt Gütersloh oder dem beauftragten Dienstleister installiert wurden)
  • Zeitpunkt einsehen, wann das Gerät zuletzt mit dem MDM synchronisiert wurde
  • Passwort zurücksetzen
  • Bluetooth aktivieren/deaktivieren
  • neu starten / herunterfahren des Gerätes
  • zurücksetzen
  • öffentliche IP einsehen
  • Hintergrundbild setzen/ändern
  • Systemfunktionen aktivieren/deaktivieren (z.B. Kamera, iCloud Synchronisierung, Schlüsselbund, Einschränken von Mail, Kontakte, Kalender, iTunes Store, installieren/deinstallieren von Apps, etc.). Ergänzung Stand 20.07.2021: es handelt
    sich hier nur um die Möglichkeit im Rahmen der schulischen Nutzung die
    Systemfunktionen entsprechend zu aktivieren oder zu deaktivieren. Beispiel Kamera:
    die Funktion, ob die Kamera genutzt werden kann, kann während der schulischen
    Nutzung aktiviert oder deaktiviert werden, es kann nicht die Kamera direkt ein- oder
    ausgeschaltet werden.

Einverständniserklärung Nutzungsbedingungen:

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Die Stadt Gütersloh erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zum Bearbeiten Ihrer Anfrage.
Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung.

Datenschutzrechtliche Einwilligung:

Datenschutzrechtlicher Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft wiederrufen können.
Weitere Erläuterungen zum Datenschutz bei der Stadt Gütersloh finden Sie unter Datenschutz.

Hinweis: Anträge auf Bereitsstellung (Leihe) eines Endgerätes können Sie einsehen und herunterladen, sobald Sie die Nutzungsvereinbarung ausgefüllt und abgeschickt haben.

 
 
 

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Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

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