Finanzielle Unterstützung

Die Stadt Gütersloh übernimmt für die Schüler/innen städtischer Schulen 2/3 der Kosten für die notwendigen Lernmittel. Die Höhe der Durchschnittsbeträge wird vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Eigenanteil nach § 96 Abs. 5 des Schulgesetzes festgesetzt. Insgesamt darf der Aufwand aller Klassen einer Stufe die Höhe des Gesamtbetrages einer Stufe nicht übersteigen.

Die von der Stadt Gütersloh finanzierten Lernmittel werden den Schülern/innen grundsätzlich nur leihweise zur Verfügung gestellt und müssen beim Verlassen der Jahrgangsstufe an die Schule zurückgegeben werden. Welche Lernmittel von den Erziehungsberechtigten in den einzelnen Klassen und Jahrgangsstufen auf eigene Kosten zu beschaffen sind, entscheidet die Schulkonferenz der Schule.

Die Stadt Gütersloh hat für die in der Trägerschaft der Stadt Gütersloh stehenden Schulen beschlossen, Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Eigenanteil zu befreien. Für Empfänger/innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGBXII) - muss der Eigenanteil vom Schulträger übernommen werden (§ 96 Abs. 3 Schulgesetz NRW). Den Bestellschein hierfür erhalten die Schüler*innen über ihre Schule. Dieser ist bei der Stadt Gütersloh im Fachbereich Soziales (FB 50) einzureichen.

Für Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGBII) - wird der Eigenanteil vom Jobcenter Kreis Gütersloh übernommen. Den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters Kreis Gütersloh (https://www.kreis-guetersloh.de/themen/jobcenter/info-center/downloads/54-antrag-eigenanteil-lernmittel.pdf?cid=190k).

 
 
 

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