Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Schulentwicklungsplanung

Die Stadt Gütersloh als Schulträger ist nach § 80 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben.

Schulentwicklungsplanung (SEP) ermittelt auf der Basis der Schulstatistik Bedarfe - sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht - und erarbeitet Vorschläge für eine kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der Schulen.

Die Anforderungen an Schulen unterliegen einem stetigen Wandel. Parallel dazu ergeben sich neue Bedarfe hinsichtlich der Schulgebäude, nicht nur in Bezug auf ihre Größe, sondern auch im Hinblick auf Raumzuschnitte und Ausstattungen.

Schulentwicklungsplanung

Schulentwicklungsplanung: Eine wichtige kommunale Aufgabe

Schule ist kein statisches System, sondern unterliegt Veränderungen. Hier sind aktuell vor allem folgende Entwicklungen zu nennen, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Berücksichtigung finden und bauliche Anpassungen der Schulgebäude erfordern:

  • Die Pädagogik hat sich verändert: Gerade in den Grundschulen, aber auch in den weiterführenden Schulen, gibt es immer weniger Frontalunterricht, aber immer mehr  Lernformen, die neue Raumzuschnitte wie Lerncluster und offene Lernlandschaften erfordern.
  • Kinder verbringen mehr Zeit in der Schule: Viele Schulen sind heute Ganztagsschulen. Ein großer Teil der Grundschulkinder besucht die Offene Ganztagsschule. Ab August 2026 haben alle Kinder der ersten Klassen sogar einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung und dieser Anspruch wird dann von Jahr zu Jahr um einen weiteren Jahrgang erweitert. Pädagogische Flächen werden damit nicht nur am Vormittag genutzt, sondern ebenso nach Unterrichtsschluss im Rahmen von AGs und Nachmittagsbetreuung.
  • Kinder werden in der Schule verpflegt: Alle Grundschulkinder, die die Offene Ganztagsschule besuchen, erhalten ein warmes Mittagessen. Auch an den weiterführenden Schulen nehmen immer mehr Schülerinnen und Schüler an der Mittagsverpflegung in der Mensa  teil.
  • Gelebte Inklusion in Schulen des Gemeinsamen Lernens: Inklusive Bildung erfordert nicht nur besondere pädagogische Konzepte und geschultes Personal, sondern auch bauliche Maßnahmen, die eine größtmögliche Barrierefreiheit schaffen wie Rampen und Aufzüge, taktile Leitsysteme, behindertengerechte Sanitäranlagen usw. Hinzu kommt ein erhöhter Raumbedarf für spezielle Förderangebote und Differenzierungsmöglichkeiten.
  • Steigende Schülerzahlen: Eine steigende Geburtenrate, viele Zuzüge nach Gütersloh und eine große Zahl an Migranten führt zu steigenden Schülerzahlen. Hinzu kommt die Umstellung der Gymnasien von G8 auf G9.

Grundlage: Schulstatistik

Der Fachbereich Schule erarbeitet jährlich Statistikberichte für die Grundschulen (Primarstufe) und die weiterführenden Schulen (Sekundarstufen I und II). Die umfangreichen Zahlenwerke geben Auskunft über die aktuellen Schülerzahlen in den verschiedenen Schulen und Jahrgängen. Auf der Basis dieser Zahlen und unter Berücksichtigung weiterer relevanter Entwicklungen wie Geburtenzahlen und Zu- und Wegzügen werden so quantitative Prognosen erstellt.

Zusätzlich werden Statistiken ausgewertet, die eine qualitative Weiterentwicklung der Schulen ermöglichen.

Bedarfsermittlung

Die Schülerzahlprognosen und die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zu Schulgebäuden aus dem so genannten Ersatzschulraumprogramm bilden die Basis für die Berechnung der Klassen und Züge und der erforderlichen pädagogischen Flächen.

Dabei geht es nicht nur um die Anzahl der Klassenräume, sondern ebenso um Differenzierungs-, Technik- und Fachräume, um Lehrerzimmer, Räume der Schulleitung und der Verwaltung, Mensen, Bibliotheken usw.

Diese ermittelten Bedarfe werden gemeinsam mit den Statistikberichten in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung (AG SEP) diskutiert. Hier kommen die bildungspolitischen Sprecher der Fraktionen, die Leitungen der weiterführenden Schulen und der Fachbereich Schule regelmäßig zusammen, um aktuelle Entwicklungen zu erörtern und Vorschläge für den Bildungsausschuss zu erarbeiten.

Schulbaumaßnahmen

Die Stadt Gütersloh reagiert auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe und investiert hohe Summen in den Schulneubau  und den Ausbau vorhandener Schulen.

Aktuelle Schulbau-Maßnahmen

Zukunftsfähige Schulen Gütersloh