Die Stadt Gütersloh als Schulträger ist nach § 80 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben.
Schulentwicklungsplanung (SEP) ermittelt auf der Basis der Schulstatistik Bedarfe - sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht - und erarbeitet Vorschläge für eine kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der Schulen.
Die Anforderungen an Schulen unterliegen einem stetigen Wandel. Parallel dazu ergeben sich neue Bedarfe hinsichtlich der Schulgebäude, nicht nur in Bezug auf ihre Größe, sondern auch im Hinblick auf Raumzuschnitte und Ausstattungen.
Schule ist kein statisches System, sondern unterliegt Veränderungen. Hier sind aktuell vor allem folgende Entwicklungen zu nennen, die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung Berücksichtigung finden und bauliche Anpassungen der Schulgebäude erfordern:
Der Fachbereich Schule erarbeitet jährlich Statistikberichte für die Grundschulen (Primarstufe) und die weiterführenden Schulen (Sekundarstufen I und II). Die umfangreichen Zahlenwerke geben Auskunft über die aktuellen Schülerzahlen in den verschiedenen Schulen und Jahrgängen. Auf der Basis dieser Zahlen und unter Berücksichtigung weiterer relevanter Entwicklungen wie Geburtenzahlen und Zu- und Wegzügen werden so quantitative Prognosen erstellt.
Zusätzlich werden Statistiken ausgewertet, die eine qualitative Weiterentwicklung der Schulen ermöglichen.
Die Schülerzahlprognosen und die Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zu Schulgebäuden aus dem so genannten Ersatzschulraumprogramm bilden die Basis für die Berechnung der Klassen und Züge und der erforderlichen pädagogischen Flächen.
Dabei geht es nicht nur um die Anzahl der Klassenräume, sondern ebenso um Differenzierungs-, Technik- und Fachräume, um Lehrerzimmer, Räume der Schulleitung und der Verwaltung, Mensen, Bibliotheken usw.
Diese ermittelten Bedarfe werden gemeinsam mit den Statistikberichten in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung (AG SEP) diskutiert. Hier kommen die bildungspolitischen Sprecher der Fraktionen, die Leitungen der weiterführenden Schulen und der Fachbereich Schule regelmäßig zusammen, um aktuelle Entwicklungen zu erörtern und Vorschläge für den Bildungsausschuss zu erarbeiten.
Die Stadt Gütersloh reagiert auf aktuelle Entwicklungen und Bedarfe und investiert hohe Summen in den Schulneubau und den Ausbau vorhandener Schulen.
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