Die Sporthallen und weitere schulische Räume können für einmalige Veranstaltungen genutzt werden.
Hierfür ist spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin eine schriftliche Genehmigung beim Fachbereich Schule einzuholen.
Den schriftlichen Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".
Für die Benutzung der Sporthallen sowie sonstiger Schulräume gelten die Benutzungsordnung, die Entgeltordnung sowie die Betriebs- und Nutzungsordnung der Stadt Gütersloh. Außerdem ist der "Leitfaden zu einer sichereren Veranstaltung" zu beachten.
Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
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33330 Gütersloh
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