Sporthallen und Schulräume für Veranstaltungen mieten

Die Sporthallen und weitere schulische Räume können für einmalige Veranstaltungen genutzt werden.

Grüner Sporthallenboden in einer Turnhalle

Hierfür ist spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin eine schriftliche Genehmigung beim Fachbereich Schule einzuholen.

Den schriftlichen Antrag finden Sie in der rechten Spalte unter "Downloads".

Für die Benutzung der Sporthallen sowie sonstiger Schulräume gelten die Benutzungsordnung, die Entgeltordnung sowie die Betriebs- und Nutzungsordnung der Stadt Gütersloh. Außerdem ist der "Leitfaden zu einer sichereren Veranstaltung" zu beachten.

Weiterführende Informationen

 
 
 

Anschrift

Stadt Gütersloh
Der Bürgermeister
Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

Kontakt und Informationen

T: +49 5241 / 82-1
F: +49 5241 / 82-2044
Kontaktformular

Social Media

 
 

Sprachversion

Englische Sprachversion öffnen
Französische Sprachversion öffnen
Leichte Sprache öffnen