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Zukunftsfähige Schulen Gütersloh

"Zukunftsfähige Schulen GT" ist ein Projekt der Superlative: 12 Gütersloher Grundschulen werden um rund 16.000 m² Nutzfläche erweitert.

Das Video zeigt die unterschiedlichen Fassaden der Neubauten, die sich je nach Anzahl der Geschosse, Art der Nutzung und Farbgestaltung ergeben. Die dargestellten Außenanlagen sind fiktiv und entsprechen nicht den Planungen.

  • Je nach Bedarf werden an den einzelnen Standorten Verpflegungsmodule (Mensen) und/oder Unterrichtsmodule (pädagogische Flächen, angeordnet als Cluster) errichtet.
  • Durch eine Angleichung der Außenanlagen und durch eine angepasste Farbgestaltung werden die Gebäude in die jeweiligen Schulgelände eingebunden.
  • Ein standardisiertes Verfahren mit vorgegebenen Elementen ermöglicht eine straffe Organisation der einzelnen Bauprojekte und eine hohe Effizienz.
  • Hierfür sind voraussichtlich mehr als 700 Ausschreibungen/Gewerke durchzuführen.
  • Mit der Vergabe von daraus im Verhältnis zum Gesamtvolumen relativ kleinen Aufträgen verspricht sich die Verwaltung wirtschaftliche Angebote von regionalen Unternehmen.
  • Beginnend mit der Grundschule Nordhorn ist vorgesehen, alle 4 bis 6 Wochen eine neue Baumaßnahme zu starten.
  • Insgesamt ist eine Realisierungsphase von gut zweieinhalb Jahren vorgesehen von Mai 2023 bis Dezember 2025.

Die Baumaßnahmen im Einzelnen

Grundschule Nordhorn

Mensa und 2 Unterrichtscluster

Grundschule Blücherschule

Mensa und 2 Unterrichtscluster

Grundschule Josefschule

Mensa und 1 Unterrichtscluster

Grundschule Sundern

Mensa

Grundschule Paul-Gerhardt-Schule

Mensa und 2 Unterrichtscluster

Grundschule Kattenstroth

Mensa und 2 Unterrichtscluster

Grundschule Pavenstädt

2 Unterrichtscluster

Grundschule Avenwedde-Bahnhof

Mensa

Grundschule Kapellenschule

Mensa und 1 Unterrichtscluster

Grundschule Isselhorst

2 Unterrichtscluster

Grundschule Blankenhagen

Mensa

Grundschule Große Heide

Mensa und 3 Unterrichtscluster

Architektenentwürfe

Zeitlicher Ablauf: Von der Bedarfsfeststellung zur Realisierung

04/2023: Baubeginn

Die Vorlage gibt den aktuellen Sachstand wider:

  • Farb- und Einrichtungskonzept: Die Schulkonferenzen haben jeweils ein Farbkonzept ausgewählt, und damit die Farbgestaltung der Fassadenelemente sowie der Mensa- und Lehrküchenmöblierung festgelegt. Bezüglich des Einrichtungskonzepts wurden die Rückmeldungen der Schulen und der Stadtschulpflegschaft eingearbeitet und die Planungen abgeschlossen. Bei den Einrichtungselementen mit Entscheidungsspielraum haben sich die Schulen einheitlich verständigt.
  • Küchenplanung: Zusammen mit dem Planungsbüro „Steuer“ wurde den Schulen die Küchen- und Geräteplanung sowie die der Lehrküchen vorgestellt. Beteiligt waren hier ebenfalls die Vertreter der Betreuungsträger.
    Die Rückmeldungen der Schulen werden anschließend ausgewertet und  eingearbeitet. Ziel ist es, sowohl das bisherige Verpflegungsangebot bzw. die bisherige Nachfrage als auch potentiell steigende Essenszahlen sowie alternative Verpflegungssysteme in den zu errichtenden   Verpflegungsmodulen umsetzen zu können, so dass flexibel auf die künftigen Entwicklungen im Zuge der Etablierung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung reagiert werden kann.
  • Grundschule Große Heide: Die Leistungsphase 2 der für die Grundschule Große Heide angepasste Planung (Schulbauausschuss vom 21.02.2023) wurde abgeschlossen. Ziel ist es nun, diese in der Leistungsphase 3 unter Berücksichtigung der Fachplanungen und Rückmeldung der Schule weiter auszuarbeiten. Nach Abschluss dieser Leistungsphase liegt die Kostenberechnung vor, welche die bisherigen Annahmen aus der Kostenberechnung des bisherigen Entwurfs dann konkretisiert. Gespräche zu der etwas nachlaufenden Außenanlagenplanung haben bereits zwischen dem Fachbereich Grünflächen, dem beauftragten Büro „Gasse/Schuhmacher/Partner“ und der Schule stattgefunden.
    Die Ausschreibung des durch die notwendigen Abbrüche der Verwaltung notwendigen Provisoriums ist veröffentlicht. Ziel ist die Nutzung ab Beginn des neuen Schuljahres.
    Parallel dazu finden bereits Gespräche mit den beauftragten Architekten und der Schule zur optimalen Herrichtung der Verwaltung im nach Bauabschluss verbleibenden Bestandsgebäudes statt.
  • Vergaben: Die ersten im Gesamtprojekt notwendigen Bauvergaben werden derzeit ausgeschrieben und beauftragt. Insgesamt sind rund 60 Einzelvergaben je Schulstandort vorgesehen. Mit der Vergabe von daraus im Verhältnis zum Gesamtvolumen relativ kleinen Aufträgen plant die Verwaltung trotz des derzeitig höheren Arbeitsaufwandes das Erreichen wirtschaftlicher Angebote sowie auch die Möglichkeit der Einbindung von regionalen Unternehmen.
  • Bauablauf: Jeweils im April, Mai, Juni und Juli starten die Baumaßnahmen an den Grundschulen Nordhorn, Blücherschule, Josefschule und Sundern mit der Baustelleneinrichtung. Die nachfolgenden Schulen beginnen dann in ähnlicher Abfolge. Mit jeder Schule wird rechtzeitig im Vorfeld der Bauablauf
    und die wichtigsten zu beachtenden Informationen besprochen. Hierzu werden Zeiten und Bauablaufpläne so aufgearbeitet, dass sie in der gesamten Schulgemeinde verteilt werden können.
  • Ausblick Kosten: Um eine erste valide Aussage zur Kostenentwicklung geben zu können, ist es sinnvoll, die eingehenden Angebote zu den Ausschreibungen der Bauleistungen an den ersten Standorten abzuwarten. Für die Schulbauausschusssitzung im Juni ist geplant, der Politik eine erste Auswertung zu präsentieren.

02/2023: Konzept Grundschule Große Heide

Die Grundschule Große Heide erhält ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Verpflegungs- und einem Unterrichtsmodul im Erdgeschoss und zwei Unterrichtsmodulen im Obergeschoss. In der Mitte des Gebäudes befinden sich die Toilettenanlagen und das Treppenhaus.

Das Gebäude wird unter anderem auf der Fläche der bisherigen Verwaltung errichtet. Deshalb wird zunächst ein Provisorium errichtet, in dem die Verwaltung und zwei Klassen ungebracht werden, damit im Anschluss der Verwaltungsbereich abgerissen werden kann. Dann erfolgt der Bau des neuen Modulbaus. im Anschluss daran kann das Schulgebäude umgebaut werden, so dass hier die Verwaltung einziehen und das Provisorium rückgebaut werden kann.

11/2022: Einrichtungsplanung

Vorgang 466/2022: Einrichtungsplanung - Bericht zum Abschluss der Leistungsphase 3

Das Büro "Sigurd Larsen - Architekten" wurde im Februar 2022 mit der Einrichtungsplanung der 12 Erweiterungsbauten beauftragt. Die Aufgabe besteht darin, die pädagogischen Anforderungen unter Berücksichtigung der Objektplanung modular und replizierbar für alle Standorte umzusetzen.

Die Arbeitsschritte sind:

  • Grundlagenermittlung in Bezug auf den pädagogischen Bedarf unter Beteiligung der Schulen und auf der Grundlage der Grundrissplanungen der Architekten sowie der in mehreren Workshops entwickelten pädagogischen Anforderungen.
  • Konzeptplanung: Festlegung von Ausstattungsstandards je Moduleinheit und Raumart sowie Abstimmung der gestalterischen Elemente mit dem Farbkonzept.
    In den Unterrichtseinheiten werden die Clusterforen/Differenzierungsräume neben dem klassischen Klassengestühl so ausgestattet, dass sie dem Anspruch eines "Hauses des Lernens und Lebens" gerecht werden.
    Die Verpflegungsbereiche werden mit einer Lehrküche und den für die Verpflegung notwendigen Möbeln ausgestattet. Besonderheit ist hier die Planung von Vorhängen zur Teilbarkeit der großen Mensafläche.
    Im Treppenhaus wird im Eingangsbereich die Möglichkeit des Aufenthalts für Schüler*innen geschaffen.
  • Die Planungsergebnisse wurden den Schulen vorgestellt und die zahlreichen Rückmeldungen der Schulen wurden soweit möglich in die Planungen aufgenommen.
  • Kostenkalkulation: Die Mehrbedarfe durch die Rückmeldungen der Schulen führen auf Grund der wirtschaftlichen Optimierung der Einrichtungsplanung nicht dazu, dass das bereits kommunizierte Budget für die Einrichtung der Erweiterungsbauten überschritten wird.
  • Nächste Schritte: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 der Einrichtungsplanung werden nun die Umsetzungsplanung und die zur Beschaffung der Einrichtungselemente notwendigen Leistungsverzeichnisse erstellt. Auch hier ist eine weitere Beteiligung der Schulen vorgesehen.

11/2022: Planungsstand Freianlagen - Entwurfsplanung

Die Vorlage stellt ausführlich die Entwurfsphase (Leistungsphase 3 nach HOAI) zur Planung der Freianlagen vor. Hierzu gehören insbesondere

  • Beteiligung der Schulen,
  • Kostenberechnung,
  • Allgemeine Entwurfserläuterungen,
  • die vorgesehenen Maßnahmen an den einzelnen Standorten.

Außerdem werden die nächsten Arbeitsschritte vorgestellt. Hierzu gehören auch die Baumfäll- und Rodungsarbeiten im Zeitraum von Mitte Januar bis Ende Februar 2023. Zur Kompensation des Baumbestandes finden innerhalb des Projektes ZSG entsprechnde Ersatzpflanzungen auf den Schulhöfen statt.

09/2022: Ratsbeschluss zur Projektumsetzung und Projektstruktur

Vorgang 286/2022: Zukunftsfähige Schule (Erweiterung der Grundschulen) - weiteres Vorgehen -

Projektorganisation

Der Rat beschließt, das Projekt „Zukunftsfähige Schule – Erweiterung der Grundschulen“ auf Basis der vorgestellten Vorplanung umzusetzen.

Hierzu gehören unter anderem:
- Grundschule Große Heide: Der Standort ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Der Schule soll kurzfristig ein erster Vorschlag unterbreitet werden.
- Auch für die Grundschulen Blankenhagen und Sundern sind besondere Lösungsansätze erforderlich.
- Die Grundschule Isselhorst erhält anstatt eines Mensa- und eines Unterrichtsmoduls zwei Unterrichtsmodule.
- Das Gesamtbudget wird nach Überarbeitung durch die Eisenmenger Co-Operation GmbH von 106.439.019 Euro auf 95.372.550 Euro gesenkt.

Neben den Aufwendungen für die Umsetzung wird zu sofort eine weitere Personalressource im Umfang einer Vollzeitstelle für die Projektleitung, die paritätisch aus den Fachbereichen 65 (Technisches Gebäudemanagement) und 40 (Schule) wahrgenommen wird, erforderlich. Die
Projektorganisation wird in der Anlage dargestellt.

06/2022: Ratsbeschl. Genehmigungs- und Bauausführungsplanung

Der Rat der Stadt Gütersloh beauftragt die Verwaltung mit dem Abruf der nächsten Leistungsphasen im Projekt (Leistungsphasen 4 und 5, Genehmigungsplanung und Bauausführungsplanungen) vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung der Entwurfsplanung sowie der Kostenberechnung.

06/2022: Freianlagen - Bestands- und Vorentwurfspläne

Das Landschaftsarchitekturbüro GSS – Gasse-Schuhmacher-Schramm, Paderborn, hat den Auftrag zur Freianlagenplanung erhalten. Von städtischer Seite wird die Freianlagenplanung vom Fachbereich Grünflächen begleitet.
In den ersten Monaten stand zunächst der fachliche Beitrag zur  übergeordneten Entwicklung der neuen Gebäudestandorte im Vordergrund der Freianlagenplanung. Aufgrund der funktionalen Abhängigkeiten konnte mit einer detaillierten Vorentwurfsarbeit der Freianlagen erst nach endgültiger
Festlegung der Standorte sowie konkreter Ausrichtung der Gebäude begonnen werden. Die Freianlagenplanung befand sich im Juni 2022 im Übergang zwischen der Leistungsphase 2 (Vorentwurf) und der Leistungsphase 3 (Entwurf). Die Bau- und Planungskosten lagen nach damaligem Stand im Rahmen der ursprünglichen Kostenannahme.

Grundlegende Planungsaufgabe:
Die Implementierung der neuen Gebäudekörper in den Freiraum der Schulgelände stellt aufgrund der erforderlichen Grundfläche zzgl. der notwendigen Rand- und Erschließungsflächen eine besondere  Herausforderung dar. Die Standortwahl wurde unter Berücksichtigung und Abwägung folgender Aspekte erarbeitet:

  • Baurecht (Baugrenzen und Abstandsregelungen)
  • städtebaulich-räumliche Einordnung
  • schulpädagogische Belange
  • Erschließung, Anfahrbarkeit und Rettungswege
  • energetische Belange
  • Berücksichtigung der vorhandenen Leitungsinfrastruktur
  • freiraumplanerische Belange (Funktionsbeziehungen, Erhalt von Bewegungs-, Spiel- und Aufenthaltsflächen)
  • Ökologie (Beachtung des Eingriffs in den Naturhaushalt)
  • Wirtschaftlichkeit (z.B. Bauerschließung)

Eine Ideallösung unter zufriedenstellender Berücksichtigung sämtlicher Aspekte ist zumeist nicht erreichbar, so dass die Standortwahl in aller Regel einen Kompromiss darstellt. Im Hinblick auf den vorhandenen Freiraum werden an jedem Standort zwangsläufig bestehende Nutzungen, Ausstattungen und Bestände verdrängt und überplant. Die Eingriffe fallen dabei standortabhängig sehr unterschiedlich aus, können aber jeweils Auswirkungen auf Schulhofflächen, Spiel- und Sportanlagen, Pkw- und Fahrradstellplatzanlagen sowie Baumbestand und sonstige Grün- und Vegetationsflächen haben. Übergeordnete Aufgaben der  Freianlagenplanungen innerhalb des Projekts sind:
a) die funktional-gestalterische Ein- und Anbindung des Gebäudes in das Schulgelände und
b) die entstehenden Eingriffe in Infrastruktur und Ökologie auf dem Schulgelände soweit möglich zu kompensieren und neu zu ordnen.
Oberste Zielsetzung ist trotz der verloren gegangenen Flächenkulissen, einen nach wie vor kindgerechten, attraktiven und adäquat ausgestatteten Freiraum anzubieten, der den Belangen der Nutzergruppe gerecht wird. Dazu gehört auch eine weiterhin angemessene Versorgung mit Grün- und Naturstrukturen.

Ausblick:
Im Rahmen der anstehenden Leistungsphase 3 (Entwurf) werden die Planungen weiter konkretisiert und Vorschläge zur Auswahl von Materialität, Ausstattungen und Bepflanzung gemacht. Fester Bestandteil des weiteren Planungsprozesses ist eine Abstimmung mit den einzelnen Schulen unter Beteiligung der Schülerschaft und sonstigen Interessengruppen (Beginn nach den Sommerferien 2022). In diesem Verfahren besteht die Möglichkeit, einen Beitrag zur Planung bzw. zur Auswahl von Ausstattungen zu leisten.
Auf Grundlage der erstellten Entwurfs- und Ausführungsplanung werden die Baumaßnahmen im Rahmen von Einzelvergaben ausgeschrieben. Aufgrund der aktuellen Lage erscheint es ebenso wie im Hochbau zielführend, in eine gestaffelte und sukzessive Umsetzung der Objekte zu gehen. Die Priorisierung der Standorte ist noch nicht festgelegt und erfolgt in enger Abstimmung mit der technischen und vergaberechtlichen Entwicklung der Hochbaumaßnahme.
In der Umsetzungsphase werden zunächst die möglichen  Kompensationsmaßnahmen an den einzelnen Standorten ausgeführt. Somit erhalten überplante Infrastruktureinrichtungen wie z.B. einzelne Spielbereiche, Sportanlagen, PKW- und Fahrrad-Parkplätze frühzeitig einen neuen Standort,
um die Funktionsabläufe im Schulbetrieb zu gewährleisten. Dies geschieht idealerweise im Vorfeld bzw. zeitgleich zur Abwicklung der  Hochbaumaßnahme. Die eigentliche freiraumrelevante Ein- und Anbindung des Gebäudes kann in aller Regel erst nach dessen Fertigstellung erfolgen.

04/2022: Systemwechsel von Holzmodulen zu Betonelementen

Vorgang 148/2022: "Zukunftsfähige Schulen" - Erweiterung der Grundschulen - Sachstand

Erläuterung der Entwicklung der Flächenbedarfe

Bei 15 Grundschulen der Stadt Gütersloh (ohne die Grundschulen Heidewald und Neißeweg) wurde die prinzipielle Machbarkeit einer Erweiterung in Modulbauweise überprüft. Aufgrund nicht vorliegender pädagogischer Flächenbedarfe wird die Anzahl auf 12 Grundschulstandorte reduziert. Die Grundschulen Altstadtschule, Edith-Stein-Schule und Overbergschule werden für dieses Projekt nicht mehr betrachtet.
Im September 2021 sind die Fachplanungen gestartet. Im Zuge der Planung stellte sich aufgrund einer Summe von wesentlichen Faktoren heraus, dass eine klassische Modulbauweise – einzelne 3-D Elemente werden an dem jeweiligen Standort zusammengefügt – für dieses Projekt nicht realisierbar ist.
Wesentliche Faktoren sind unter anderem: Ein Transport von Modulen ist nur bis zu einer Höhe 3,60 m Höhe möglich. Das Mensamodul weist aber – auch auf Grund von Bestimmungen der BauO NRW – eine Höhe von ca. 4 m auf. Für die Bauweise mit 3-D Modulen sind außerdem lineare Wände zur Aussteifung nötig, diese sind durch den offenen Grundriss der Mensa und die in der Aufgabenstellung geforderte offene Lernlandschaft mit Clusterforum nicht vorhanden. Auf Grund dieser Gegebenheiten wurde sich in der weiteren Planung für eine elementierte Bauweise entschieden, um weiterhin an einen hohen Vorfertigungsgrad festzuhalten. Das bedeutet, dass fertige Wandelemente an dem Standort zusammengefügt werden. Dieses hat den Vorteil, dass Emissionen an den Standorten während der Bauphase weiterhin gering gehalten werden, da die Gebäude zügig erstellt werden können.

Zeitplan: Der Zeitplan sieht vor, dass die Baumaßnahmen der ersten Erweiterungsbauten voraussichtlich zu Beginn des 2. Quartals 2023 erfolgen können, vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) und des erforderlichen Baubeschlusses.

02/2022: Modulbedarfe gem. Schülerzahlprognose 15.10.2021

Vorgang 48/2022: Flächen-/Modulberechnungen

Flächenbedarfe Ausbau Grundschulen - Einheiten - Stand 01_2022

Die Schülerzahlprognosen wurden mit dem Stichtag 15.10.2021 angepasst. Gegenüber der vorherigen Planungen ergeben sich folgenden Änderungen:
- Josefschule (plus 1 Unterrichtseinheit)
- Altstadtschule und Blücherschule: Auf Vorschlag der Schulen wird die Altstadtschule in Zukunft 2-zügig laufen und die Blücherschule auf eine Dreizügigkeit umgestellt. Hierdurch ergibt sich eine Verringerung um 1 Verpflegungseinheit.
- Grundschule Isselhorst (Bestätigung der zusätzlichen Unterrichtseinheit)
- Grundschule Kapellenschule (plus 1 Unterrichtseinheit).

11/2021: Sachstand, u.a. Standortwahl und Grundrissplanung

Vorgang 538/2021: Zukunftsfähige Schulen - aktueller Sachstand

Flächen- und Modulbedarfe Ausbau Grundschulen

Nach erfolgter Ausschreibung wurden Anfang September 2021 die Aufträge an die Planungsbüros erteilt. Die Bauleitung liegt beim Büro Kresings.

Die geschaffenen Räumlichkeiten sollen im pädagogischen Alltag optimal nutzbar sein. Um dies sicherzustellen wurden die Schulen als Nutzerinnen und die Stadtschulpflegschaft im Vorfeld der Ausschreibung und weiterhin im Planungsprozess beteiligt.
Hierzu wurden Workshops (jeweils zwei Workshop-Termine mit jeder Schule in der 25. bzw. 26. KW und 34. KW) mit Vertreter*innen der Schulgemeinden zur Definition einheitlicher stadtweiter pädagogischer Anforderungen an die zu schaffenden Flächen durchgeführt. Im Ergebnis gab es einen einheitlichen Konsens im Hinblick auf die Anforderungen an und Qualitäten von Räumen.

Anhand dessen wurden seitens der Architekten Vorentwürfe erarbeitet.
Am 12.11.2021 wurde den Schulleitungen und der Stadtschulpflegschaft der aktuelle Planungsstand in einem gemeinsamen Termin von der Verwaltung und dem Architekturbüro Kresings vorgestellt. Wie angekündigt folgten in der darauffolgenden Woche Besuche an den einzelnen Schulstandorten mit einem Team aus Vertreter*innen des Architekturbüros und der Fachbereiche „Schule“ und „Technisches Gebäudemanagement“, um die Besonderheiten der Schulen am jeweiligen Standort miteinander zu diskutieren und in die weiteren Planungen einzubeziehen. Hauptsächlich ging es hierbei um die Besonderheiten der Standortfragen.
Den Schulen wurde anschließend die Möglichkeit gegeben, die Entwürfe und Standortvarianten innerhalb von zwei Wochen schulintern und mit der Schulgemeinde zu besprechen. Die Rückmeldungen und Anregungen der Schulen an die Schulverwaltung werden zusammengefasst und seitens der Architekten bei der Erarbeitung der weiteren Entwürfe berücksichtigt. Diese werden abschließend den Schulen und der Politik vorgestellt, um dann die Leistungsphase 2 (Vorplanung) abzuschließen.

Flächen-/ und Modulbedarfe:
Wenn im Folgenden von einem „Modul“ die Rede ist, ist hiermit eine Etage eines Erweiterungsbaus gemeint.
Die Ermittlung der Flächenbedarfe für die Gütersloher Schulen basiert
- einerseits auf der Zahl der Schüler*innen entsprechend der Prognose aus den vorliegenden Statistikberichten und
- andererseits auf der notwendigen Fläche pro Schüler*in entsprechend des Flächenprogrammes für die Gütersloher Grundschulen.
Die daraus berechneten Flächenbedarfe werden den Bestandsflächen der Grundschulen gegenübergestellt. Hierbei wurde vor allem auf die für die Schüler*innen zu schaffenden Flächen (pädagogische Flächen) Rücksicht genommen.
Die Flächenbedarfe pro Schulstandort wurden bereits in den Statistikberichten für den Primarbereich sowohl in 2020 am 30.01.2020 (DS 57/2020, Anlage, Seiten 48-49) als auch in 2021 am 15.02.2021 (DS 94/2021, Anlage, Seiten 46-47) ausgewiesen. Diese waren auch Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Rates vom 25.06.2020 (DS 211/2020).
Zur Ermittlung der Modulbedarfe sowohl je Schule als auch stadtweit sind die maximal prognostizierten Schülerzahlen und eine 100-prozentige OGS-Auslastung das obere Limit dieser Berechnung, um die Schulen zukunftsfähig aufzustellen.
Um aus den so ermittelten Flächenbedarfen den Modulbedarf abzuleiten, wurde – unter Rücksichtnahme der bisher von den Architekten geplanten Ausmaße der pädagogischen Flächen – ab einem Flächenbedarf von einem halben Modul mit der Errichtung eines Moduls geplant.
Insgesamt ergeben sich so aus dem stadtweit zu schaffenden pädagogischen Flächenbedarf i.H.v. 5.855 qm Modulbedarfe von 12 Verpflegungseinheiten und 14 Unterrichtseinheiten. (siehe Anlage)
Da gleichzeitig im Beschluss des Rates vom 25.06.2020 (DS-Nr. 211/2020) der dringend zu deckende Bedarf an Verpflegungsbereichen formuliert wurde, wird für die meisten Grundschulen, die keinen bzw. keinen ausreichenden wie beschrieben ermittelten Flächenbedarf ausweisen, trotzdem ein Verpflegungsmodul vorgesehen.
Ausnahmen sind hier die Grundschule Pavenstädt, die bereits über eine neue Mensa verfügt, sowie die Edith-Stein-Schule und Overbergschule, da hier die vorhandenen Gegebenheiten der Verpflegungsbereiche keinen kompletten Neubau erforderlich machen.

Grundrissplanung und Standortbetrachtung:
Der aktuelle Stand der Planungsüberlegungen wird im Ausschuss vorgestellt. Der mit den Nutzern und der Verwaltung abgestimmte Vorentwurf sowie die in Frage kommenden Standorte und Umsetzungen auf den Schulgrundstücken werden dann der Politik wiederum vorgestellt.
In den bisherigen Überlegungen wurde vor allem auf den Transfer der pädagogischen Nutzeranforderungen in die zu planenden Grundrisse Wert gelegt.
Im Unterrichtsbereich wurden Themen wie Transparenz, Differenzierung und Inklusion im offen gestalteten Clusterkonzept berücksichtigt. Ausreichend Möglichkeiten möglichst alle Flächen flexibel im Schulalltag zu nutzen, tragen zur wirtschaftlichen Anordnung der Räumlichkeiten bei. Dabei wurde darauf geachtet, pädagogische Flächen und Lagerflächen für Unterrichtsmaterialen entsprechend des Flächenprogrammes ausreichend groß zu gestalten.
Im Verpflegungsbereich wurden die Vorgaben der flexiblen pädagogischen Nutzung der Flächen auf die Anforderungen der zu realisierenden Mischküchensystem angewandt, so dass alle potentiellen Schüler*innen der Grundschulen künftig mindestens im Dreischichtbetrieb verpflegt werden können.
Grundsätzlich wurden in beiden Nutzungseinheiten die in der Stadt Gütersloh definierten baulichen Anforderungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Hygiene und Arbeitssicherheit in den Überlegungen berücksichtigt.

03/2021: Ausschreibung der Planung entsprechend Vergabekonzept

Vorgang 60/2021: Zukunftsfähige Schulen - Sachstand und Vergabekonzept; Anlage 1: Vergabekonzept
Anlage 2: Zeitplan

Der Rat beauftragt die Verwaltung in seiner Sitzung am 12.03.2021 die Planung für den Ausbau der Schulen entsprechend dem als Anlage beigefügten Vergabekonzept auszuschreiben.

08/2020: Aufbau einer Projektstruktur innerhalb der Verwaltung

Aufgrund des Umfangs des Projektes wird eine Projektstruktur aufgesetzt, die sich mit der Klärung der nächsten Verfahrensschritte und der Vorbereitung der Vergabeunterlagen auseinandersetzt. Neben den internen Auftraggebern – die Geschäftsbereichsleitungen 2 und 3 – und internen Beteiligten der Fachbereiche Schule und Jugend, Techn. Gebäudemanagement und Immobilienmanagement, Grünflächen, Stadtplanung und Bauordnung, Finanzen und des RPA wurde eine externe Projektsteuerung sowie externe juristische (Rechtsanwalt Carsten Böke, LL.M., Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht) sowie baufachliche Projektbegleitung (Büro MOSAIK architekten bda) installiert.

06/2020: Ratsbeschluss: Ausbau Grundschulen in Holzbauweise

Vorgang 211/2020, Ausbau der Schulen der Stadt Gütersloh - weiteres Vorgehen

Der Rat beschließt einen Systemwechsel im Hinblick auf notwendige Baumaßnahmen an Schulen. Erste Priorität hat die Deckung der Flächenmehrbedarfe, die - soweit möglich - in modularer Holzmassivbauweise realisiert werden sollen.

Außerdem wird beschlossen, die bauliche Weiterentwicklung/Neuordnung an den Grundschulstandorten Heidewald und Neißeweg weiterzuverfolgen und zu überprüfen, inwiefern die bekannten dringenden Raumbedarfe an den weiterführenden Schulen in Holzmodulbauweise realisiert werden können.

Vorgang 311/2020, Baumaßnahmen an der Grundschule Heidewald

In der Vorlage werden weitere Vorteile der Holzmodulbauweise genannt: Ein Eingriff in den Gebäudebestand soll auf die technische und funktionale Anbindung und erforderliche Bauunterhaltungsmaßnahmen reduziert werden. Die aus pädagogischer Sicht formulierten Anforderungen an den neu zu schaffenden Teil der Schule werden in der weiteren Planung berücksichtigt und im Rahmen der Ausführung realisiert.
Gegenüber dem konventionellen Um- und Neubau bietet die neue additive Vorgehensweise ab der Auftragsvergabe die Vorteile einer verlässlicheren Kostenkalkulation, einer flexiblen aber dennoch schnellen, standardisierten Umsetzung und einer kurzen, termingerechten örtlichen Bauphase. Um
dem konventionellen Bauen vergleichbare Werte insbesondere beim Schallschutz zu erreichen, wird auf eine qualitativ hochwertige Ausführung geachtet.
Die einmalige Ausschreibung und die einheitliche Planung standardisierter Holzmodule, welche dann den verschiedenen Schulen in Abstimmung mit den standortspezifischen Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden, führt zu Zeit- und Kosteneinsparungen innerhalb der Planungsphase.
Durch die Vorfertigung im Werk werden die Realisierungszeiten und damit die Beeinträchtigungen des laufenden Schulbetriebs erheblich gekürzt.

12/2018: GS Heidewald wird Referenzschule, Raumprogramm

Vorgang 413/2018, Schulentwicklungsplanung 2016 - 2021 Primarstufe Teil II Referenzschule & Planungsrahmen Teil I

Die Grundschule Heidewald dient als Referenzschule für die Erstellung eines stadtweiten Raumprogramms der Grundschulen. Folgende Schritte werden durchlaufen:

  1. Festlegung von Qualitätskriterien für den Prozess der pädagogischen Bedarfsplanung
    Kriterien sind:
    - Nutzenorientierung
    - Dialogischer Arbeitsprozess
    - Zukunftsorientierung
    - Wirtschaftlichkeit
  2. Durchführung des Prozesses der pädagogischen Bedarfsplanung und Übersetzung in ein Raumprogramm
    Ergebnis:

    Die allgemeinen Unterrichtsbereiche werden in Clustern organisiert, die vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für gemeinschaftliche, kooperative und individuelle Lernarrangements sowie besondere Förderungen bieten.

    Zusätzlich werden Themenbereiche für Bewegung, Musik, kreatives Gestalten/Bauen/Konstruieren, Ruhe (Bibliothek) und Spielen sowie eine Lehrküche und multifunktional zu nutzende Projekträume benötigt.

    Der Versorgungsbereich besteht aus einer professionellen Zubereitungsküche mit allen notwendigen Nebenräumen. Der Speiseraum erfüllt folgende Anforderungen:
    - helle und freundliche Atmosphäre
    - mobil eingerichtet
    - akustisch gut ausgestattet
    - zonierter Raum, in dem Kinder in Gruppen (Schichtbetrieb) in unterschiedlichen, leicht abgeschirmten Sitznischen/Gruppentischen eine ruhige Essenszeit verbringen können
    - multifunktional nutzbar.

    Schule soll außerdem ein guter Arbeitsplatz sein mit Bereichen für Vor- und Nachbereitungen, Besprechungen usw. Die Schulsozialarbeit ist in der Raumplanung zu berücksichtigen. In allen Bereichen werden hinreichend Lagerflächen zur Verfügung gestellt.
    Der jeweilige pädagogische Bedarf hat Auswirkungen auf die Ausstattung der Räumlichkeiten.

    Auf der Grundlage der pädagogischen Bedarfsplanung wird eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die für die Grundschule Heidewald eine Fläche von rund 2.650 m² (ohne Verkehrsflächen) ergibt. Eine erste Kostenschätzung (inklusive Verkehrsflächen) ergibt eine Bausumme von 5,2 Mio. Euro (Neubau: 3,4 Mio. Euro / Umbau: 1,8 Mio. Euro).
  3. Festlegung eines stadtweiten Raumprogramms Gütersloh
    Berechnungsgrundlage ist das Ersatzschulraumprogramm NRW, das von 10 m² je Schüler*in ausgeht. Zusätzlich wird 1 m² je OGS-Teilnehmer*in angesetzt (inklusive Verkehrsflächen). Diese Fläche von 11 m² je Schüler*in ist im Vergleich zu den Raumprogrammen anderer Kommunen sowie zu einschlägigen Untersuchungen realistisch und keineswegs überzogen zur Gewährleistung des gesetzlichen Ganztagsauftrages.
    Laut den Schülerzahlprognosen und einer stadtweit gesamten Schulfläche von rund 40.000 m² ergibt sich rechnerisch ein stadtweiter Raumbedarf von rund 8.000 m². Der tatsächliche Wert ergib sich aus der standortscharfen Betrachtung der einzelnen Grundschulen. Hinzu kommt, dass keine bedarfsgerechte Verteilung der vorhandenen Flächen im Stadtgebiet gegeben ist.
  4. Umsetzung des stadtweiten Raumprogramms
    Um bedarfsgerecht zu agieren, ist eine Betrachtung jedes einzelnen Schulstandortes notwendig. Es wird zunächst eine schrittweise Umsetzung vorgeschlagen. Gleichwohl soll an allen Schulstandorten die Situation der Mittagsverpflegung verbessert werden.
    Im Jahr 2019 sollen an den Grundschulen Große Heide, Neißeweg und  Kattenstroth in einer "Phase 0" die pädagogischen Bedarfe ermittelt werden. Für das Jahr 2020 ff. sind Standortbetrachtungen an allen anderen Grundschulen in der gleichen Art vorgesehen. Parallel sind Sofortmaßnahmen zur Entzerrung der Verpflegungssituation zu realisieren.
  5. Schaffung notwendiger personeller Ressourcen
    Die umfangreichen Planungen erfordern zum einen externe Beratung, doch vor allem auch zusätzliche personelle Ressourcen in der Verwaltung, insbesondere in der Schulverwaltung und im Technischen Gebäudemanagement.

Ergebnisbericht zur pädagogischen Bedarfsplanung an der Grundschule Heidewald

09/2017: Schulentwicklungsplanung macht Flächenbedarf deutlich

Vorgang 280/2017, Schulentwicklungsplanung 2016-2021 Primarstufe Teil I - Strategiepapier

Die Vorlage legt dar, dass die in den Gütersloher Grundschulen vorhandenen Flächen zu gering sind für die stetig wachsenden Bedarfe.

Die Gründe hierfür sind vielfältig: So stieg die Teilnehmerquote im Offenen Ganztag in der Gütersloher Primarstufe vom Schuljahr 2007/2008 bis zum Schuljahr 2016/2017 kontinuierlich von 18% auf 57%. Das ist ein Zuwachs von 737 auf mehr als 2.000 Schülerinnen und Schüler. Die Prognosen sehen weiter steigende Teilnehmerquoten bis zum Schuljahr 2025/26 auf bis zu 80% vor. Dann werden täglich mehr als 3.000 Kinder in den Schulen zu Mittag verpflegt.

Auch weitere aktuelle Anforderungen an Schule wie zum Beispiel Differenzierungsangebote, Inklusion und Sprachförderung erfordern zusätzliche Flächen.

Der Bildungsausschuss beschließt am 26.09.2017:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Umsetzung der im I. Teil der Schulentwicklungsplanung Primarstufe 2016-2021 - Strategiepapier beschriebenen Vorgehensweise einzuleiten.

Vorgesehen ist ein Maßnahmendreiklang aus pädagogischer Umorganisation, nutzenorientiertem Umbau im Bestand und Anbau flexibel nutzbarer Flächen. Ein Planungsrahmen als II. Teil und die kontinuierliche Berichterstattung als III. Teil der Schulentwicklungsplanung 2016-2021 für die Primarstufe der Stadt Gütersloh werden erarbeitet.

In einer Referenzschule wird ein Prozess durchgeführt, in dem beispielhaft für die Gütersloher Primarstufe Indikatoren definiert, strategische Leitbilder entwickelt und ein zeitlicher Ablauf erarbeitet werden.

Startschuss des Gesamtprojekts

Erster Spatenstich an der Grundschule Nordhorn am 2. Juni 2023

Was passiert aktuell?

Mitte Dezember

Der Innenausbau an der Grundschule Nordhorn hat begonnen. So werden zum Beispiel die Lüftungskanäle eingebaut. An Josef- und Blücherschule sowie an der Grundschule Sundern sind die Rohbauten weitgehend errichtet. An der Paul-Gerhardt-Schule wurden Maßnahmen zur Wasserhaltung ergriffen und die Bodenplatte ist bereits erstellt.

Januar 2024

An der Grundschule Nordhorn werden die Fenster eingebaut und an der Paul-Gerhardt-Schule die ersten Wände errichtet. An der Grundschule  Blankenhagen werden das ehemalige Hausmeisterhaus und eine Garage rückgebaut, um Platz für den Neubau zu schaffen. Auch an der Grundschule Große Heide finden Rückbauarbeiten statt. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Verwaltungstrakt der Schule. Die Fensteröffnungen in den Grundschulen Sundern, Josefschule und Blücherschule wurden provisorisch mit Plastikplanen verschlossen, damit der Innenausbau witterungsunabhängig durchgeführt werden kann.

Febuar 2024

An der Grundschule Kattenstroth wird die Bodenplatte des Erweiterungsgebäudes errichtet. An den Grundschulen Avenwedde-Bahnhof und Kapellenschule sind die Bauzäune aufgestellt und die Baufelder werden freigeräumt.

März 2024

An allen zwölf Schulen finden Baumaßnahmen oder bauvorbereitende Maßnahmen statt. So ist z.B. an der GS Paul-Gerhardt-Schule der dreigeschossige Rohbau errichtet und an der GS Kattenstroth sind zwei der drei Geschosse sichtbar. Die Bodenplatten an den Grundschulen Pavenstädt und Avenwedde-Bahnhof sind fertiggestellt. Und an den Grundschulen Blankenhagen, Isselhorst und Große Heide werden die Baufelder vorbereitet.