Verwaltung
Seit der Bildung des Bistums Osnabrück um das Jahr 800 gehörte der Meierhof und das spätere Dorf Gütersloh zu Amt Reckenberg, dessen Verwaltungssitz in Wiedenbrück befand. Nach kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen dem Bischof von Osnabrück und dem Grafen von Tecklenburg als Erben des Schlosses Rheda wurde im Jahr 1565 die Herrschaft Rheda gebildet, der die Stadt Rheda, das Dorf Gütersloh und die Klöster Herzebrock, Clarholz und Lette angehörten.
Bis zum Jahr 1808 übte der Graf von Bentheim-Tecklenburg die Landesherrschaft aus, die in Gütersloh durch den Vogt vertreten war. Ihm zur Seite standen zwei Untervögte und sechs Vorsteher des Dorfes. Das Amtslokal befand sich im Haus Kirchstraße Nr. 2, das 1938 als jüdischer Besitz der Familie Daltrop durch die Nationalsozialisten in Brand gesteckt wurde.
Von 1809 bis 1813 wurde das Gebiet der ehemaligen Herrschaft Rheda mit der Municipalität Gütersloh zu dem unter französischer Verwaltung stehenden Großherzogtum Berg zugeordnet. Erstmals wurde ein "Maire", ein Bürgermeister, mit zwei Beigeordneten sowie einem 16-köpfigen Munizipalrat für das gesamte Kirchspiel - Dorf Gütersloh und die Bauerschaften Blankenhagen, Nordhorn, Sundern und Pavenstädt - ernannt.
1813 wurde der Maire Lehmann durch den Bürgermeister Christoph Tegeler abgelöst, dem zwei Beigeordnete zugeteilt waren. Nach Übergang in den preußischen Staat wurde dieses System auf lokaler Ebene fortgeführt: Aus dem französischen "Maire" wurde der preußische Bürgermeister. Der seit 1816 vom preußischen Landrat Friedrich Gerstein bestätigte "Ortsbeamte” Tegeler amtierte bis zum Jahr 1827. Der Gemeinderat für das Kirchspiel umfasste 14 Mitglieder. Trotz Stadterhebung bliebt die Verwaltung jedoch zunächst unverändert. Erst mit der Annahme der revidierten Städteordnung von 1842 konnten die 237 wahlberechtigten Bürger Güterslohs selber eigene Stadtverordnete, den Magistrat, wählen, die sich wiederum für Hermann Christian Haege als ersten hauptamtlichen Bürgermeister entschieden.
Für die Landgemeinde Gütersloh, die Nordhorn, Pavenstädt, Sundern und Blankenhagen umfasste, wurde im März 1843 die Landgemeindeordnung eingeführt. Das Amt Gütersloh hatte bis zur Eingemeindung 1910 bestand.



