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Kostenträger der medizinischen Leistungen

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die medizinische Versorgung überwiegend eine Privatsache, die von den Patientinnen und Patienten selbst getragen werden musste. Ärztliche Leistungen, Heilpraktikerbehandlungen, Arzneimittel oder Krankenhausaufenthalte waren in der Regel nur für diejenigen verfügbar, die die Kosten selbst tragen konnten. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung war auf einfache, oft informelle medizinische Hilfe angewiesen.

Kostenträger für medizinische Leistungen wurden auch in Gütersloh später die Krankenkassen oder beispielsweise die Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungen für die Arbeitnehmer sowie die privaten Krankenversicherungen.

Das so entstehende Versicherungswesen verdrängte die bisher übliche Praxis der privaten Zahlung von ärztlichen, medizinischen oder pharmazeutischen Leistungen. Es machte die Nutzung der medizinischen Fortschritte für viele möglich, sicherte dadurch immer mehr Ärzten ein Auskommen und ließ allmählich auch das Bewusstsein für die Kosten medizinischer Leistungen geringer werden.

Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK)

In Gütersloh gab es bereits von dem Gesetz zur Einführung der Krankenversicherung vom 15. Juni 1883 zwei Gesellen-Krankenkassen mit 153 Mitgliedern. Doch das neue Gesetz überforderte diese Kassen. Deshalb gab es durch das als "Wohlthat" empfundene Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter eine Strukturreform. Am 1.12.1884 entstanden drei branchengebundene Ortskrankenkassen, die insgesamt 805 Arbeiter versicherten.

Die Allgemeine Ortskrankenkasse war Ergebnis der Sozialreformen Bismarcks, mit denen dieser die Arbeiterbewegung und ihre Forderungen bekämpfen wollte. Ihre Leistungen brachten für die damalige Zeit weitreichende Hilfen für Arbeiter und ihre Familien. Die AOK wurde durch Gesetz zu einem von den Beitragszahlern - also den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern - selbst verwalteten Organ. In ihren Gremien wirkten vielfach Mitglieder der Arbeiterbewegung, die später einflussreiche Positionen in der Politik besetzen konnten.

Die AOK Gütersloh bezog ihr erstes eigenes Gebäude 1925 an der Ecke Hohenzollernstraße/Roonstraße. 

Betriebskrankenkassen (BKK)

Betriebskrankenkassen waren eine typische Erscheinung in der Gründungsphase des bis heute bestehenden Kassensystems nach Bismarcks Gesetz zur Einführung der Krankenversicherung vom 15.6.1883.

Die Betriebskrankenkassen der Seidenweberei Gebrüder Bartels und Bertelsmann sind bereits im Verwaltungsbericht von 1884/85 genannt. 1896 wurden als weitere Betriebskrankenkasse die der Mühlenbetriebe A & W. Niemöller sowie die beiden Innungskrankenkassen der Bäcker und die Allgemeine Handwerker-Innungskrankenkasse aufgeführt.

Die Mitgliederzahlen dieser Betriebskrankenkassen zwischen 1888 und 1896 sind dem Städtischen Verwaltungsbericht für die Jahre 1895/96 im Stadtarchiv Gütersloh zu entnehmen.
Weitere Betriebskrankenkassen entstanden wie die bei Miele (bis 1906 noch in Herzebrock) und bei aufstrebenden Textilunternehmen wie Niemöller & Abel bis zum Beginn des ersten Weltkrieges.