Volksschulen
Das Schulwesen unterstand im 19. Jahrhundert noch weitestgehend der kirchlichen Regelung und Aufsicht. Diese traditionelle Ausrichtung des Schulwesen änderte sich auch durch die Einführung der Allgemeinen Schulpflicht nicht. So wurde 1825 aufgrund der Preußischen Schulgesetze von 1816 sowohl ein evangelischer als auch ein katholischer Schulvorstand gegründet, deren Aufgabe die Beschaffung und Erhaltung des Schulgebäudes, die Überwachung des Lehrers und die Meldung freier Schulstellen war.
Mitglieder waren – nach einer Dienstanweisung von 1829 – jeweils der zuständige Pfarrer der Konfession, der Bürgermeister und zwei bis vier wechselnde Bürger. Den Vorsitz des Gremiums führte bei äußeren, also schulorganisatorischen Fragen der Bürgermeister, bei inneren Schulproblemen der jeweilige Pfarrer. Zugleich waren Pfarrer als Schulinspektoren für die Aufsicht über die Unterrichtsinhalte und Befähigungen der Lehrer zuständig.
Ein neues Schulgesetz von 1872 machte den Staat nominell zum allein verantwortlichen Träger des Schulwesens. Die Aufgaben des Staates bei der Schulorganisation übernahmen in der Regel die Kommunen. Doch waren die örtlichen Schulinspektoren weiterhin in aller Regel die örtlichen Pfarrer.
Zunächst gab es in Gütersloh noch die alte Struktur mit zeitweise drei Lehrern in drei verschiedenen Schulen im Stadtgebiet und den alten Winkelschulen in den Bauerschaften. Doch die Erneuerung des Schulwesens und die damit einhergehende Verbesserung des Bildungsstandes am Ort war im Interesse vieler Menschen in Stadt- und Landgemeinde.
Die alte Küsterschule, die Volksschule an der Kökerstraße und die Volksschule an der Kirchstraße waren die drei Schulorte der evangelischen Schulgemeinde in der Stadt Gütersloh bis zur Einrichtung der Bürgerschule 1868. Daneben gab es die katholische Schule an der Dalkestraße für die Stadt, die Landgemeinde und die Bauerschaft Kattenstroth.














