Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung von Gütersloh entwickelte sich im 19. und frühen 20. Jahrhundert im Zuge der kommunalen Modernisierung zu einer zentralen organisatorischen Instanz des städtischen Lebens. Verwaltung, Rechtspflege und Infrastrukturplanung wurden zunehmend professionalisiert und an die wachsenden Anforderungen einer industrialisierten Stadt angepasst. Eine wichtige Instanz der Selbstverwaltung waren insbesondere die Bürgermeister.
Stadtrechte
Am 14. November 1825 erließ der preußische König Friedrich Wilhelm III. eine Kabinettsorder, die die Einführung von Provinzialständen in den preußischen Provinzen vorsah. Es gab vier Stände, die jeweils bis zu 20 Abgeordnete in die neu geschaffene Volksvertretung auf Provinzebene, dem Provinziallandtag, wählen konnten: den Hochadel,
die Ritterschaft (Großgrundbesitzer), Städte und Landgemeinden.
Mit Berücksichtigung des Gewerbe- und Steueraufkommens wurde das Dorf Gütersloh 1825 durch den Oberpräsidenten Vincke in den Stand der Städte berufen und damit erstmals als Stadt erwähnt.
Weitere Stadtrechte wurden nicht verliehen. Erst mit der Annahme der revidierten Städteordnung 1842 wurde die Ratsverfassung - also die Selbstverwaltung mit Stadtverordnetenversammlung, Magistrat und gewähltem Bürgermeister - eingeführt.

Stadtwappen
Als Gütersloh im Jahre 1843 eine Einwohnerzahl von 2500 überschritt und die Revidierte Städteordnung einführte, bestand damit erstmals die Notwendigkeit und der Wunsch, ein Wappen zu führen.
In der Stadtverordnetenversammlung von Mai 1843 einigte man sich auf folgenden Entwurf, der bildlich nicht erhalten geblieben ist: "In weiß und schwarzem Schildfuß ein braunes Rad mit der Inschrift 'Numquam retorsum' unter einem fliegenden Falken. Unten ein grünes Schild mit Schräglinksbalken."
Im Bericht an den Landrat ist über den Entwurf zu lesen, dass das Rad als Symbol für die Garnspinnerei ausgewählt wurde aber auch, weil das rollende Rad als Symbol des Fortschritts verstanden wurde. Der Wappenspruch "Numquam retorsum" (lat. Niemals zurück) drücke diese Fortschrittsbestrebungen ebenfalls aus.
Der Entwurf ging an die Regierung in Berlin. Dort war man wohl nicht zufrieden, denn ohne Rücksprache mit dem Magistrat wurden andere Entwürfe eingeholt. Am 12.01.1844
wurde die Verleihung des Stadtwappens, wie wir es heute kennen, bekanntgegeben - ohne, dass die Stadt vorher über die Änderungen informiert wurde. Heute wissen wir nur, was die Intentionen des ursprünglichen Wappenentwurfes waren. Inwieweit sich diese aber im letztendlich genehmigen Wappen erhalten haben, ist nicht überliefert und bleibt rein spekulativ.




Stadtverordnete und Magistrat
Am 9. Oktober 1842 wurde erstmals die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gütersloh gewählt. Das Gremium bestand zunächst aus neun Abgeordneten, darunter fünf Liberale und vier Konservative, was die politischen Strömungen der Zeit deutlich widerspiegelt.
Im Jahr 1879 wurde die Zahl der Stadtverordneten auf 18 erhöht und damit der gewachsenen Bedeutung sowie der steigenden Einwohnerzahl der Stadt Rechnung getragen. Den Vorsitz führte bis 1848 der Justizrat Friedrich David Groneweg als Stadtverordnetenvorsteher. Von 1890 bis 1904 bekleidete Ferdinand Bartels dieses Amt.
Bis 1848 tagte die Stadtverordnetenversammlung im Rathaus an der Kirchstraße, der sogenannten Alten Amtsvogtei. Anschließend fanden die Sitzungen im Saal der Gesellschaft „Eintracht“ in der Kirchstraße statt, bevor am 4. Oktober 1864 das neu errichtete Rathaus an der Berliner Straße als dauerhafter Versammlungsort bezogen wurde.
Der Magistrat bestand seit 1842 aus dem Bürgermeister und drei Ratsherren. 1874 setzte er sich aus dem Bürgermeister, dem Beigeordneten und vier Ratsherren zusammen; ab 1907 gehörten ihm fünf Ratsherren an. Das Gremium trat im Durchschnitt einmal wöchentlich zu Beratungen zusammen und bildete damit das kontinuierlich arbeitende Verwaltungsorgan neben der Stadtverordnetenversammlung.

Verwaltungsgebäude und Rathaus
Gütersloh ist seit 1825 nominell Stadt, jedoch konnten erst nach der Annahme der revidierten Städteordnung im Jahr 1842 Rat und Bürgermeister durch die 237 wahlberechtigten Bürger Güterslohs selbst gewählt werden. Diese entschieden sich für Hermann Christian Haege als ersten hauptamtlichen Bürgermeister. Über siebzehn Jahre nach Stadtwerdung besaß Gütersloh nun eine Stadtverfassung, welche die städtische Selbstverwaltung garantierte und zur Entstehung und Förderung der bürgerlichen Partizipation beitragen sollte. Für die Landgemeinde Gütersloh (Amt Gütersloh), die Nordhorn, Pavenstädt, Sundern und Blankenhagen umfasste, wurde im März 1843 die Landgemeindeordnung eingeführt.
Das Rathaus entstand jedoch erst 1863/64 im Zentrum der Stadt Gütersloh im Kreuzungsbereich der Berliner Straße mit der vom Bahnhof kommenden Kökerstraße und der Königstraße. Bis dahin diente die ehemalige Amtsvogtei am Alten Kirchplatz und die
obere Etage im Gebäude der Gesellschaft „Eintracht“ sowie die Privathäuser der Bürgermeister provisorisch als Amtsstube.
Der Bau des Rathauses war durch die Stiftung von 10.000 Talern aus dem Nachlass des 1858 verstorbenen Kaufmanns Heinrich Barth möglich geworden. Errichtet wurde das Rathaus unter der Leitung des Barmener Baumeisters Christian Heyden, der auch den Bau der Neuen Kirche in fast unmittelbarer Nähe des ersten Rathauses geleitet hatte.
Die beiden Bauten waren architektonisch aufeinander abgestimmt und wiesen ähnliche historistische Stilelemente auf. Am Rathaus waren dies – im Gegensatz zur meist gotischen geprägten Kirche – vor allem Einflüsse der italienischen Renaissance, der Romanik und der Gotik. Die gotischen Elemente wurden übrigens bei einem Umbau 1909, der auch die Vogelskulpturen auf den Eckpfeilern und die Dachgauben mit sich brachte, noch verstärkt.
Das Rathaus könne nach Murken als "typischer Musterbau für die historisch orientierte Baukunst des vorigen Jahrhunderts gelten", der durch seine beeindruckenden Fassaden einerseits die Machtstellung der kommunalen Behörden im Bewusstsein der Bürger erhalten sollte und andererseits durch seine historisierende Konzeption das aufkeimende National- und Zusammengehörigkeitsgefühl zum preußischen Obrigkeitsstaat sichern sollte.
Hinter den großen Fenstern des ersten Stocks lag der Ratssaal. Daneben befanden sich das Magistratszimmer, das des Bürgermeisters und ein Raum für die 1863 gegründete Städtische Sparkasse. Das Obergeschoss beherbergte bis 1879 die Bürgermeisterwohnung und danach bis 1908 das Amtsgericht. Außerdem befand sich hier die Polizeidienerwohnung. Das Gefängnis lag im Erdgeschoss des Rathauses, das somit Stadtverwaltung, Polizei und Gericht beherbergte. Die Dienstwohnung des Bürgermeisters befand sich anschließend in der Hohenzollernstraße 28, damals noch Neue Reihe Nr. 208.
Die mehrfachen Umbauten des Rathauses dienten unter anderem der Ausbesserung des Gebäudes, aber auch den veränderten Nutzungen. 1909 etwa konnte nach dem Auszug des Gerichts das städtische Bauamt im Rathaus in der ehemaligen Polizeidienerwohnung Raum finden. 1910 bezog die Polizei im südlichen Turmbereich eine ständige Wache mit eigenem Eingang.
Unter den öffentlichen Bauten des 19. Jahrhunderts wird dem Gütersloher Rathaus in der westfälischen Architekturgeschichte eine wegweisende Bedeutung beigemessen. Das 1971 abgerissene Bauwerk könne mit Recht als Vorbild für die Rathausbauten in Wien 1872/73, Hamburg 1888/97 und München 1888/93 angesehen werden.






Bürgermeister
Der Bürgermeister fungierte als leitende administrative und politische Persönlichkeit der Stadt. Er vertrat die Stadt nach außen, koordinierte die Verwaltungsarbeit und sorgte für die Umsetzung kommunaler Entscheidungen. Mit der Zeit wurde das Bürgermeisteramt stärker professionalisiert und an rechtliche sowie organisatorische Vorgaben angepasst.
Die Bürgermeister samt Amtszeit von 1813 bis 1936 waren:
- 1813 bis 1827 Christoph Heinrich Tegeler
- 1827 bis 1846: Hermann Christian Haege
- 1847 bis 1853: Arnold Rüter
- 1853 bis 1854: Fritz (Friedrich) Detmer (kommissarisch)
- 1854 bis 1861: Friedrich Wilhelm Friebe
- 1861 bis 1862: Ludwig Carl Gottlob Freiherr von Richthofen (kommissarisch)
- 1862 bis 1874: Louis (Ludwig) von Schell
- 1874 bis 1908: Emil Mangelsdorf
- 1908 bis 1934: Gustav Tummes (früher Thummes)
Städtische Bedienstete
Mit dem Wachstum der Stadt und der zunehmenden Komplexität öffentlicher Aufgaben entstand ein Bedarf an dauerhaft beschäftigtem, fachlich qualifiziertem Verwaltungspersonal.
Zu den städtischen Bediensteten gehörten Verwaltungsangestellte, technische Fachkräfte sowie Beschäftigte in Bereichen wie Infrastruktur, Sicherheit, Versorgung und öffentliche Ordnung. Ihre Aufgaben umfassten unter anderem die Bearbeitung von Bürgeranliegen, die Verwaltung von Steuer- und Meldewesen, die Unterstützung kommunaler Entscheidungsprozesse sowie die Betreuung städtischer Einrichtungen.
Als Stadtsekretär (Stadtschreiber) war seit 1890 Heinrich Spreen tätig. Das Amt des Stadtrentmeisters, das zuvor als Stadtschreiberfunktion geführt worden war, übernahm seit 1890 Mehlhoff.
Für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sorgten unter anderem die Polizeisergeanten Miedke, Meinköhn und Landwehr sowie die Nachtschutzmänner Giljohann und Kornfeld.
Rendant der Kämmereikasse war seit 1877 Wilhelm Oester.
Für den Betrieb der Gas- und Wasserwerke war ab 1889 zugleich das Amt des Stadtbaumeisters zuständig. Diese Funktion nahmen nacheinander Albert Feigenspan (bis 1891), Gustav Jörgens (bis 1902), Gerhard Balke (bis 1907) und Ludwig Schluckebier (seit 1907) wahr.






Polizei
Die Entwicklung der Polizei in Gütersloh verläuft zunächst ruhig und unspektakulär. Im Ort wirkt 1818 als Polizeidiener Otto Wüllner, im Kirchspiel erfüllt Peter Henrich Roggenhanns diese Aufgabe als Hilfsbeamter der Ortsverwaltung.
Als erster Gendarm in Gütersloh wird am 1.6.1837 der Gendarm Müller in Gütersloh eingesetzt. Seine Aufgabe ist allerdings die eines eher militärisch ausgerichteten Staatspolizisten. Die Funktion des Polizeidieners haben zunächst von 1821-1833 der invalide Feldwebel Tobias Spangenberg und danach sein Sohn Anton (bis ca. 1868) inne. 1858 wird ein zweiter Polizei-Exekutivbeamter eingesetzt. Der Polizeidiener Spangenberg zieht 1864 in das neue Rathaus Güterslohs ein, das im Keller über Arrestzellen verfügt.
Mit den Einwohnerzahlen und der Größe der Stadt wächst auch die Polizeistation. So sind 1904 bereits sieben Beamte im Stadtgebiet tätig. Noch aber fehlt eine ständig besetzte Polizeiwache.
Als 1910 das Rathaus umgebaut wird, entsteht dort im Erdgeschoss die benötigte Wache, von der aus nun zwölf Beamte für Ruhe und Einhaltung der Ordnung - zum Beispiel der Bau- und Gewerbevorschriften sowie des Jugendschutzes - sorgen. Chef der Polizei ist seit November 1910 der Polizeikommissar Friedrich Böhme, der damit einen Teil der bisherigen Aufgaben der Bürgermeister übernimmt und auch als Amtsanwalt, also Vertreter der Staatsanwaltschaft beim Gütersloher Amtsgericht, arbeitet.

Feuerwehr
Die Gefahr von Bränden war wegen der Baustoffe und der oft dicht an dicht stehenden Gebäude in den alten Orten enorm groß. Konnte ein Feuer nicht ausreichend bekämpft werden, drohte eine verheerende Brandkatastrophe für die Nachbarschaft.
Dementsprechend wurde 1841 eine Feuer-Polizei-Ordnung für die Provinz Westfalen
erlassen, die alle Bürger zur Hilfeleistung verpflichtete. 1865 gab es allein in der Stadt Gütersloh elf Spritzen für die Löschmannschaften in den Stadtbezirken, 1866 kam eine vierrädrige Spritze hinzu. Doch die Leistungskraft der Löschmannschaften reichte nicht aus. Am 2. Dezember 1878 brannte in der Kökerstraße die ehemalige Schule, die inzwischen als Lager diente.
Als Reaktion auf den viel zu schlechten Ausbildungsstand der löschpflichtigen Bürger wird die Freiwillige Feuerwehr Gütersloh am 19. September 1879 gegründet. Mit militärischen Drill und turnerischem Eifer wurde die knapp 80 Mann starke Gruppe freiwilliger Helfer geschult. Hinzu kamen neuere Fahrzeuge wie ein Leiterwagen und eine Saug- und Druckpumpe, die rasch die Jauchefässer mit Löschwasser füllte.
Der erste erfolgreich bekämpfte Großbrand war 1881 der in der Wirtschaft und Bäckerei von Fritz Fricke an der unteren Berliner Straße, der ohne größeren Schaden für die Nachbarhäuser auf den eigentlichen Brandherd begrenzt werden konnte.
Die erste größere Erleichterung für die Brandbekämpfung waren die städtischen Wasserleitungen 1887, an die nun die Feuerwehrschläuche mit Hilfe von Hydranten angeschlossen werden konnten. Wenigstens in der Stadt entfiel nun die Pumpe für den Löschbetrieb und das Bedürfnis zu umfangreichen Wassertransporten.
Das Spritzenhaus der Freiwilligen Feuerwehr war an der Königstraße hinter dem Rathaus errichtet worden. 1906 wurde das neue "Zeughaus" an die Strenger Straße verlegt, weil das neue Amtsgericht direkt neben dem Rathaus errichtet werden sollte. Die erste Feuersirene wurde 1922 auf dem Nebengebäude des Rathauses errichtet. Alarmiert wurden die Wehrleute bis dahin mit der Handglocke.
Die Freiwillige Feuerwehr in Gütersloh entstand als Einrichtung der Einwohner, die sich dem Brandschutz freiwillig und in ihrer Freizeit widmeten. Leiter der Freiwilligen Feuerwehr waren örtliche Honoratioren wie der Kaufmann Heinrich Plange von 1879 bis 1893, der Hotelier Wilhelm Westerfrölke als sein Nachfolger, die Bauunternehmer Adolf Schlüpmann und Heinrich Hölscher sowie der städtische Techniker Konrad Schimmelfeder. Oberster Dienstherr der Feuerwehr war offiziell der Bürgermeister.




Städtische Sparkasse und Geldinstitute
Seit 1863 gab es in Gütersloh die von der Stadt gegründete Städtische Sparkasse. Sie stand unter der Kontrolle des Bürgermeisters. Zwischen 1877 und 1907 wurde sie vom Rendanten der Sparkasse in einem Zimmer des Rathauses geführt. Deren wirtschaftlicher Erfolg vergrößerte sich mit dem Wirtschaftswachstum im Kaiserreich, an dem immer mehr Menschen Anteil hatten. Das 5.000. Sparbuch wurde fünfzehn Jahre nach der Gründung am 1. Dezember 1876 ausgegeben. Kurz nach Bürgermeister Mangelsdorfs Ausscheiden wurde am 22. Dezember 1908 die Nummer 25.000 ausgegeben. Die Stadt Gütersloh hatte damals rund 7.500 Einwohner.
Die Verwaltung der Sparkasse lag bei den Rendanten Heinrich Köhne (1863–1877), Emil von Recklinghausen (1877–1893) und Hermann Kühn (1893–1922). Die Amtsgeschäfte wurden zunächst im Haus des jeweiligen Rendanten geführt, von 1907 bis 1913 zudem im Haus Vossiek-Haus in Bahnhofstraße (heute Eickhoffstraße).
Erfolgreich wurde die Städtische Sparkasse auch im Kreditgeschäft. Wegen der begrenzten Möglichkeiten zu ungesicherten Krediten war sie am Ende des 19. Jahrhunderts aber keine Einrichtung, bei der Privatleute ohne reale Sicherheiten Geld leihen konnten.
Die Geschäfte bot seit 1892 die neu gegründete "Gütersloh Spar- und Leihbank e.G.m.b.H" an. Das neue Geldinstitut war als Genossenschaft organisiert und vergab an Mitglieder auch Darlehn, die nicht durch einen realen Gegenwert gesichert waren. Bürgermeister Mangelsdorf gehörte zu den Gründern und wurde Aufsichtsratsmitglied. Von den 77 Genossenschaftsmitgliedern wurden Geschäftsanteile von 14.110 Mark als Gründungskapital gezeichnet. 1902 waren 414 Personen und 1912 bereits 967 Personen Genossenschaftsmitglieder geworden, die nun Anteile im Wert von 273.000 Mark besaßen. Noch in Mangelsdorfs Amtszeit erwarb die Genossenschaftsbank, deren Geschäfte Werner und Ludwig Stertkamp zunächst im eigenen Haus an der Hohenzollernstraße führten, 1906 ein Gebäude an der Königstraße. Nach Umbenennungen und Fusionen heißt das Institut heute Volksbank.
1901 verlegte die Reichsbank eine Nebenstelle nach Gütersloh. Mit der Niederlassung der Rheinisch-Westfälischen Bank im Jahr 1907 war erstmals eine Geschäftsbank in Gütersloh vertreten.







