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Vorgesetzte Behörden

Die Stadt Gütersloh war früher wie heute in ein mehrstufiges staatliches Verwaltungssystem eingebunden. Über der kommunalen Selbstverwaltung standen verschiedene vorgesetzte Behörden, die Aufsicht führten, Entscheidungen bestätigten und staatliche Vorgaben umsetzten.

Ministerien

Während der preußischen Zeit von 1815 bis 1945 amtierten die Ministerien des preußischen Königreiches in Berlin. Die Ressorts gliederten sich im einzelnen in:

  1. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Auswärtiges Amt)
  2. Ministerium der geistlichen, Ministerium des Innern
  3. Finanzministerium
  4. Justizministerium
  5. Kriegsministerium
  6. Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (Bildung, Kultur, Gesundheit)
  7. Ministerium für Handel und Gewerbe
  8. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten
  9. Ministerium der öffentlichen Arbeiten
  10. Ministerium des Königlichen Hauses (Hausministerium, keine staatliche Behörde)

Die einzelnen Ministerien waren gegenüber den Regierungspräsidenten und den Landräten fachlich vorgesetzte Behörden.

Oberpräsidium

Der Oberpräsident war der oberste Verwaltungsbeamte der Provinz Westfalen und bildete die zentrale Instanz zwischen den preußischen Ministerien und den nachgeordneten Regierungsbehörden. In dieser Funktion nahm er eine Schlüsselstellung innerhalb der staatlichen Verwaltungsstruktur ein.

Zu seinen Aufgaben gehörten unter anderem die Aufsicht über die staatliche und kommunale Verwaltung, die Zuständigkeit für Militärangelegenheiten sowie der Vorsitz im Provinzialschulkollegium, das für die höheren Schulen verantwortlich war. Damit vereinte das Amt sowohl administrative als auch schul- und militärpolitische Kompetenzen.

Das Amt des Oberpräsidenten bekleideten in Westfalen unter anderem Ludwig Vincke (1815–1844), Eduard von Flottwell (1846–1850), Franz von Duesberg (1850–1871), Friedrich von Kühlwetter (1871–1882), Konrad von Studt (1889–1899) sowie Eberhard Freiherr von der Recke von der Horst (1899–1911).

Regierungspräsidium

Die Bezirksregierung fungierte als staatliche Aufsichtsbehörde und zugleich als vermittelnde Instanz zwischen Landesverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung. Sie wurde am 1. August 1816 im Zuge der preußischen Verwaltungsneuordnung eingerichtet.

Die Provinz Westfalen wurde in drei Regierungsbezirke gegliedert: Münster, Arnsberg und Minden (seit 1947: Detmold). Die Stadt Gütersloh gehörte zum Regierungsbezirk Minden.

Die Regierung war in drei Abteilungen gegliedert, an deren Spitze jeweils ein Oberregierungsrat stand. Zuständig waren die Abteilung für Hoheits- und Polizeiverwaltung (Inneres), die Abteilung für Kirche und Schule mit Schwerpunkt auf den Volksschulen sowie die Finanzabteilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten. Diese Struktur verdeutlicht die enge Verzahnung von staatlicher Aufsicht, Bildungswesen und Finanzverwaltung.

Zu den Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Minden zählten unter anderem Carl Gottlieb Richter (1825–1847), Franz von Borries (1847–1853), Ludwig von Bodelschwingh (1867–1871), Hermann von Eichhorn (1872–1881), Adolf von Pilgrim (1882–1894), Alexander James von Bischofshausen (1897–1899), Arthur Schreiber (1899–1903) sowie Francis Kruse (1903–1909).

Die historischen Unterlagen dieser heutigen Landesbehörde finden sich im Landesarchiv NRW, Abteilung Ostwestfalen-Lippe in Detmold. Auf Archive.NRW gibt es eine Übersicht der verzeichneten Archivalien und Bestände. 

Landratsamt

Der Regierungsbezirk Minden war seit 1816 in zwölf Landratsämter – später Kreise – gegliedert. Die Stadt Gütersloh gehörte zum Kreis Wiedenbrück, dessen Verwaltungssitz sich in der Stadt Wiedenbrück befand.

Der Landrat war die unterste staatliche Aufsichtsbehörde auf Kreisebene und zugleich die unmittelbar vorgesetzte Instanz gegenüber dem Bürgermeister beziehungsweise dem Amtmann. Er nahm damit eine zentrale Rolle in der Verbindung zwischen staatlicher Verwaltung und kommunaler Ebene ein.

Als Landräte des Kreises Wiedenbrück amtieren seit 1816 unter anderem Friedrich Gerstein (1816–1822), Johann Friedrich Malotki von Trzebiatowski (1823–1848), Bernhard Abraham Bessel (1849–1868), Theodor Düesberg (1869–1876), Karl Christian Eduard Schmitz (1876–1881), Ernst Osterrath (1882–1898), Wilhelm Engelhard (1898–1909) sowie Edwin Adolar Klein (1909–1944).

Die Unterlagen der Landratsämter werden heute im Kreisarchiv Gütersloh aufbewahrt. Schon gewusst? Das Kreisarchiv hat 2016 eine Broschüre zur Geschichte der Kreise Wiedenbrück und Halle herausgebracht, die hier angeschaut werden kann.