FAQs

Hier finden Sie oft gestellte Fragen zum Thema Integration in Gütersloh:

Frau steht vor einer Tafel auf der mit Kreide "FAQ" steht

Rechtsfragen zum Ausländerrecht

Das Ausländerrecht für die Bundesrepublik Deutschland ist durch das Zuwanderungsgesetz zum 01.01.2005 novelliert worden.

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurden lange angestrebte Veränderungen des Ausländerrechts erzielt.

Das Gesetz verfolgt als Hauptziele die

  • Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern
  • Erleichterung der Zuwanderung zu Erwerbszwecken
  • Vereinfachung des Ausländerrechts und des Aufenthaltsrechts von Unionsbürgern
  • Straffung und Beschleunigung von Asylverfahren und die
  • bessere Integration von Ausländern.
  • Detailfragen zum Ausländerrecht beantworten Ihnen die Ausländerbehörden und die Migrationsberatungsstellen.

Hier können Sie sich ebenfalls umfassend informieren; ein Klick genügt!

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Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerung

Wer lange in Deutschland lebt, stellt sich früher oder später vielleicht die Frage, ob sie oder er sich einbürgern lassen möchte. Zur Frage der Staatsangehörigkeit und zur Entscheidung, die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen zu wollen, ergeben sich manche Fragen.

Die Bundesregierung und die Landesregierung NRW haben dieses Thema aufgegriffen und informiert auf ihren Websites ausführlich darüber.
Auch gibt es verschiedene Kampagnen mit dem Ziel, die Einbürgerung zu fördern.

Entsprechende Verlinkungen finden Sie rechts auf dieser Seite.

Anträge auf Einbürgerung können Sie beim Standesamt, Rathaus I, Erdgeschoss, bei Frau Isenbort stellen, die auch gerne Ihre Fragen dazu beantwortet.

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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz-BQFG) werden seit dem 1. April 2012 die Verfahren zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes weiter geöffnet, vereinfacht und verbessert. Jetzt haben alle Personen das Recht, ihren im Ausland erreichten Bildungsabschluss auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Beruf überprüfen zu lassen.

Ziel der erleichterten Anerkennung ist es, die Qualifikationspotenziale hier lebender Menschen, die im Ausland einen Beruf erlernt haben, besser zu erschließen und eine Beschäftigung im erlernten Beruf zu ermöglichen. Damit wird die Integration von Migrantinnen und Migranten in die Arbeitswelt gefördert und ein Anreiz für Fachkräfte im Ausland gesetzt, nach Deutschland zu kommen

Um diese Ziele zu erreichen, werden Rechtsansprüche eingeführt auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss. Das schafft für Fachkräfte mit ausländischen Abschlüssen bessere Arbeitsmarktchancen und für Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare, verlässliche und vereinfachte Grundlagen zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen.

In OWL ist die Industrie- und Handelskammer in Bielefeld für die Anerkennung zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf der Website der IHK; ein Klick genügt!

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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sind - je nach Ziel - eine Vielzahl unterschiedlicher Stellen in den Ländern zuständig.

Die ANABIN-Datenbank der Kultusministerien der Länder stellt Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise bereit und unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen. Durch den Einsatz moderner Suchfilter werden Informationen aus über 180 Ländern und deren Bildungsinstitutionen und Abschlüsse leicht zugänglich gemacht.
Die Datenbank hat den Auftrag, Informationen zur Bewertung von ausländischen Bildungsnachweisen bereit zu stellen. Diese Informationen liefern eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Behörden und Hochschulen, die in Deutschland für die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen zuständig sind. Darüber hinaus soll das Informationsangebot Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie eine breite Öffentlichkeit in die Lage versetzen, den Wert einer ausländischen Qualifikation einzuschätzen.

Die Datenbank enthält – geordnet nach Ländern – Informationen zur Bewertung von ausländischen Hochschulabschlüssen, Hochschulzugangsqualifikationen, mittleren Bildungsabschlüssen und Abschlüssen aus dem beruflichen Bereich. Sie weist für ausländische Institutionen den Anerkennungsstatus aus und stellt für Behörden eine umfangreiche Dokumentation von Einzelfallgutachten bereit. Darüber hinaus bietet sie Zugriff auf die relevanten Dokumente im Zusammenhang mit den Rechtsgrundlagen für die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen und dokumentiert als Wegweiser für Privatpersonen die für die Anerkennung zuständigen Stellen in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

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Berliner Straße 70
33330 Gütersloh

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