Ausländerstelle - Leichte Sprache
Die Stadt Gütersloh gibt den Ausländern Infos.
Zum Beispiel:
• Sie brauchen Infos zu Ihrem Aufenthalts·titel?
• Sie möchten den Aufenthalts·titel verlängern?
• Sie möchten in Deutschland arbeiten?
Infos für Flüchtlinge:
Flüchtlinge sind Menschen aus einem anderen Land.
In manchen Ländern gibt es Krieg.
Und die Flüchtlinge haben Angst um ihr Leben.
Dann reisen die Flüchtlinge in ein anderes Land.
Es gibt Flüchtlinge die in Deutschland leben wollen.
Dafür brauchen die Flüchtlinge eine Erlaubnis.
Die Flüchtlinge müssen einen Antrag stellen.
Diesen Antrag nennt man Asyl·antrag.
Asyl in ein griechisches Wort.
Asyl spricht man so aus: Asül.
Und bedeutet: Unterkunft oder Zufluchts·ort.
Das heißt:
Eine Person bekommt in Deutschland Schutz und Hilfe.
Infos für Ausländer:
In Gütersloh gibt es Ausländer.
Ausländer sind Menschen aus einem anderen Land.
Ausländer können auch Flüchtlinge sein.
Aber: Flüchtlinge werden in ihrem Land bedroht.
Das heißt: Flüchtlinge suchen Schutz in einem anderen Land.
Andere Ausländer brauchen keinen Schutz,
weil sie nicht in ihrem Land bedroht werden.
Was ist ein Aufenthalts·titel?
Ein Aufenthalts·titel ist eine Urkunde.
Das Amt muss den Aufenthalt erlauben.
Dann bekommen
Menschen aus einem anderen Land diese Urkunde.
Zum Bespiel: Flüchtlinge.
Die Urkunde ist wie ein Personal·ausweis.
Auf der Urkunde stehen wichtige Infos über die Menschen.
Zum Beispiel:
• Der Name.
• Das Alter.
• Ein Bild.
• Ein Finger·abdruck.
Es gibt verschiedene Aufenthalts·titel:
• die Aufenthalts·erlaubnis.
• die Blaue Karte- EU.
• die Niederlassungs·erlaubnis.
• Aufenthalts·karte.
Der Antrag für einen Aufenthalts·titel muss beim Amt gestellt werden.
Das Amt heißt: Bundes·amt für Migration und Flüchtlinge.
Aufenthaltserlaubnis
Einen Aufenthalts·titel nennt man Aufenthalts·erlaubnis.
Damit dürfen Flüchtlinge 3 Jahre in Deutschland leben.
Das Amt kann den Antrag auch ablehnen.
Das heißt:
Die Flüchtlinge müssen aus Deutschland ausreisen.
Manche Flüchtlinge müssen nicht sofort ausreisen.
Dann werden die Flüchtlinge in Deutschland geduldet.
Die Flüchtlinge wissen aber nicht wie lange.
Was passiert, wenn die Aufenthalts·erlaubnis abläuft?
Dann prüft das Amt,
ob der Flüchtling noch ein Recht auf Asyl hat.
Wenn das Amt nein sagt,
muss der Flüchtling ausreisen.
Wenn das Amt ja sagt,
dann darf der Flüchtling in Deutschland bleiben.
Dann bekommt der Flüchtling eine neue Erlaubnis.
Die Erlaubnis nennt man: Niederlassungs·erlaubnis.
Dann darf der Flüchtling in Deutschland leben
und arbeiten.
Diese Erlaubnis hat keine zeitliche Begrenzung.
Das heißt: Die Erlaubnis ist für immer.
Die Blaue Karte- EU
Die Blaue Karte- EU ist ein Aufenthalts·titel.
Mit der Blauen Karte- EU dürfen
Menschen in der EU leben und arbeiten.
EU ist eine Abkürzung.
Das lange Wort für EU ist Europäische Union.
Die EU hat 27 Mitglieder.
Die Mitglieder sind Länder aus Europa.
Zum Beispiel: Deutschland oder Frankreich.
Die Blaue Karte- EU bekommen Menschen,
die an einer Hoch·schule gelernt haben.
Eine Hoch·schule ist eine Schule für Erwachsene.
An der Hoch·schule können Menschen einen Beruf lernen.
Die Menschen können zum Beispiel Arzt werden.
Wichtig:
Die Menschen müssen den Beruf wie in der EU lernen.
Die Stadt prüft das.
Wenn die Stadt die Blaue Karte- EU erlaubt,
dürfen die Menschen 4 Jahre in der EU arbeiten und leben.
Die Aufenthalts·karte für Familien·mitglieder
Das ist eine Erlaubnis.
Mit der Erlaubnis darf die ganze Familie in der EU leben.
Aber: Damit die Familie eine Erlaubnis bekommt,
muss ein Familien·mitglied Bürger der EU sein.
Mit der Erlaubnis darf die Familie für 5 Jahre in der EU leben.
Anschrift ändern
Manchmal ziehen zum Beispiel Flüchtlinge
in eine neue Wohnung.
Dann müssen Sie der Stadt die neue Adresse geben.
Die Stadt gibt ihre Adresse an alle wichtigen Ämter weiter.
Infos zur Einladung von Ausländern:
Vielleicht kennen Sie eine Person aus einem anderen Land.
Und Sie möchten die Person nach Deutschland einladen.
Dann braucht die Person einen Aufenthalts·titel.
Den Aufenthalts·titel nennt man Visum.
Mit dem Visum darf die Person Sie in Deutschland besuchen.
Damit die Person ein Visum bekommt
müssen Sie einen Brief abgeben.
Den Brief nennt man: Verpflichtungs·erklärung
In der Verpflichtungs·erklärung steht:
Manchmal müssen die Personen in Deutschland etwas bezahlen.
Zum Beispiel: Einen Besuch beim Arzt.
Oder die Rück·reise ins Heimat·land.
Wenn die Person kein Geld hat, bezahlen Sie die Kosten.
Sie verpflichten sich dazu.
Hilfe zur Ausreise:
Manche Flüchtlinge dürfen nicht in Deutschland bleiben.
Und werden nur noch geduldet.
Flüchtlinge können Geld von einer Gruppe bekommen.
Dann können Sie schneller ausreisen.
Die Gruppe heißt:
Internationale Organisation für Migration.
Mehr Informationen
Vielleicht möchten Sie mehr Infos
über die Internationale Organisation für Migration haben.
Oder Sie haben noch Fragen.
Dann besuchen Sie die Internet·seite:
http://germany.iom.int/de