Meldebescheinigung beantragen
Details
Die Meldebescheinigung ist eine amtliche Bestätigung über die bei der Meldebehörde zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Folgende Meldebescheinigung können beantragt werden:
Einfache Meldebescheinigung:
Diese Bescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:
Name
ggf. Geburtsname
Vornamen
Geburtstag
Geburtsort
Meldeanschrift
Erweiterte Meldebescheinigung:
Eine erweiterte Meldebescheinigung gibt Auskunft über alle Meldedaten einer Person und enthält zusätzlich zu der einfachen Meldebescheinigung folgende Inhalte:
Familienstand
Staatsangehörigkeit
Religion
Zuzugsdatum
Wohnungsstatus
Wählbar ist hier der Zusatz:
Familienstand oder
Wohnungsadresse
Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienangehörigen:
Diese Meldebescheinigung gibt Auskunft über alle Meldedaten einer Person und enthält zusätzlich zu der erweiterten Meldebescheinigung folgende Inhalte:
Ehepartnerin oder Ehepartner
minderjährige Kinder
Fremdsprachige Meldebescheinigung:
diese Meldebescheinigung enthält folgende Inhalte und kann in allen EU-Sprachen und englisch ausgestellt werden:
Name
ggf. Geburtsname
Vornamen
Geburtstag
Geburtsort
Wählbar ist hier der Zusatz:
Familienstand oder
Wohnungsadresse
Online-Dienste
Kosten
9,00 Euro einfache oder erweiterte Meldebescheinigung
18,00 Euro fremdsprachige Meldebescheinigung
Meldebescheinigungen für die Familienkasse oder die deutsche Rentenversicherung sind gebührenfrei.
Unterlagen
ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
falls Sie den Antrag nicht online über das Bürgerportal einreichen und bezahlen: einen Zahlungsnachweis
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigung wird digital über unser Bürgerportal bestellt und bezahlt. Anschließend wird Ihnen die Bescheinigung per Post zugeschickt oder als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.
Alternativ können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive der benötigten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post einreichen. In diesem Fall ist die Gebühr vorab zu überweisen und ein entsprechender Zahlungsnachweis dem Antrag beizufügen.
Rechtsgrundlagen
§ 18 Bundesmeldegesetz