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Parkausweis „Arzt im Dienst“ beantragen

Details

Der Ausweis wird für Hausärztinnen und Hausärzte mit einer Praxis in Gütersloh auf Antrag ausgestellt.

Der Ausweis ist ein Jahr lang gültig. 

Mit dem Ausweis darf in folgenden Bereichen geparkt werden:

  • an Straßenstellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot (VZ 286 StVO) angeordnet ist

  • im Bereich eines Zonenhaltverbots (VZ 290.1 StVO), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, darf die zugelassene Parkdauer überschritten werden

  • an Stellen, die durch Zeichen „Parken“ (VZ 314 StVO), „Parkraumbewirtschaftungszone“ (VZ 314.1 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (VZ 315 StVO) gekennzeichnet sind, und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, darf über die zugelassene Zeit hinaus geparkt werden

  • in Fußgängerzonen (VZ 242.1 StVO), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, darf während der Ladezeiten geparkt werden

  • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung

  • auf Parkplätzen für Bewohner

  • in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern

Ihren Parkausweis „Arzt im Dienst“ dürfen Sie nur nutzen, wenn im Umkreis von 200 Metern die Möglichkeit des gesicherten Parkens fehlt. Die Nutzung von privaten oder zulässigen öffentlichen Stellflächen ist vorzuziehen.

Begriffe im Kontext

Auto