Besucherparkausweis für Bewohnerparkzonen beantragen
Details
Der Besucherparkausweis berechtigt zum Parken in den unten ausgewiesenen Zonen.
Der Ausweis gilt nur an dem auf dem Ausweis eingetragenen Tag und nur für das eingetragene Fahrzeug.
Sie können bis zu 25 Besucherparkausweise auf einmal beantragen.
Folgendes ist bei der Nutzung der Besucherparkausweise zu beachten:
Tragen Sie das Tagesdatum und das KFZ-Kennzeichen des Besucherfahrzeuges unveränderlich, zum Beispiel mit Kugelschreiber, Filzschreiber oder dauerhafter Tinte, auf der Originalkarte ein. Eintragungen mit Bleistift sind nicht zulässig.
Der Ausweis ist deutlich lesbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs zu legen.
Streichungen und Änderungen auf dem Ausweis sind nicht zulässig.
Der Ausweis ist eine Urkunde, Fälschungen werden geahndet. Ebenso muss mit einer Verwarnung gerechnet werden, sollte ein Fahrzeug ohne oder mit falsch ausgefülltem Besuchertagesausweis in einer Bewohnerparkzone geparkt werden.
Kosten
4 Euro pro Ausweis
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Bewohner einer Bewohnerparkzone. Sie müssen in einem der folgenden Bewohnerparkzonen meldebehördlich registriert sein und dort auch tatsächlich wohnen:
Zone A (Mädchenviertel)
Annenstraße 39-53, 44-58,
Carl-Miele-Straße 68
Elisabethstraße 1-10, 12, 14, 16, 16a, 20, 20a, 21, 22, 24, 25, 27, 29, 30, 30a, 31-36, 38
Henriettenstraße 5-11, 2-12
Kreuzstraße 7-21, 6-18
Luisenstraße 7-23, 27-31, 34-43, 4-42
Marienstraße 30, 49-61
Oststraße 1-29, 6-30, 34 und 34a
Sophienstraße 2-12, 3-13
Viktoriastraße 9-27, 2-22
Westheermannstraße 9, 11, 15, 18-24
Zone B (Wohnquartier / Theaterumfeld)
Alsenstraße 1-33, 2-24a
An der Insel
Barkeystraße 30
Baumstraße 1
Bohlenstraße 1-41
Gutenbergstraße
Jägerstraße 1-11
Paul-Thöne-Straße 5-18
Zone C (Wohnquartier / Umfeld Marktplatz)
Hohenzollernstraße 41, Eckhaus Hohenzollernstraße 52
Kurfürstenstraße 1-34
Michaelisweg 1-5
Moltkestraße 33-65, Eckhaus Bismarckstraße 23 a
Prekerstraße 1 - 16, 19-30
Töllerstraße 16-24, Eckhaus Nordring 63
Vennstraße 5-37, Eckhaus Hohenzollernstraße 60, 62, 64, 66 und 68 sowie Eckhaus Friedrich-Ebert-Straße 6, 8
Zone D (Wohnquartier „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“)
Feldstraße 20, 22, 24, 26, 28, 29, 30, 31, 33-37, 38, 38a - f, 39-41, 43, 45, 47, 53, 55, Eckhaus Bismarckstraße 2a
Königstraße 46 (Eckhaus)
Roonstraße, Eckhaus Prinzenstraße 6, Eckhaus Hohenzollernstraße 15 / 15a
Zone E (Hermann-Simon-Straße)
Haus 1
Haus 5 und Haus 5a
Haus 10
Zone F (Wohnquartier „Umfeld Städtisches Klinikum“)
Brunnenstraße 1, 3, 5, 7-11, 13, 13a, 25-35, 37-41, 42-46, 48-50, 52-54, 56, 58, 58a, 60-62, 64-70, 72, 74, 76
Carl-Zumwinkel-Weg 4, 7-9, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25
Hochstraße 4, 6, 8, 11-17, 20, 20a, 22-26, 30-32, 34, 36, 37, 39, 41, 43, 45, 48, 49, 50, 52
Neuenkirchener Straße 61 / Eckhaus Turnerstraße
Parkstraße 23, 25, 25a, 26, 27, 30, 32, 32a, 38, 40, 40a, 42, 42a
Reckenberger Straße 2-6, 8-11a, 13, 17, 18, 20, 22, 22a, 26, 28-28b, 30, 32, 34, 35, 37-39, 41-45, 48-59, 61, 65, 67
Schalückstraße 105, 107-107a, 109-120, 122
Tiefenweg 1-3, 5, 7-14
Turnerstraße 1-23
Virchowstraße 1-17
Unterlagen
Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
falls Sie den Antrag nicht online über das Bürgerportal einreichen und bezahlen: einen Zahlungsnachweis
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Der Parkausweis wird digital über das Bürgerportal bestellt und bezahlt und Ihnen per Post zugeschickt.
Alternativ können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive der benötigten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post einreichen.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen rund ums Parken in Gütersloh. (Hinweis für die Onlineredaktion: Zu https://www.guetersloh.de/de/leben-in-guetersloh/parken-in-gt.php verlinken)