Handwerkerparkausweis beantragen
Details
Handwerksbetriebe der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können einen Handwerkerparkausweis für die eingesetzten Fahrzeuge beantragen. Zusätzlich muss eine feste und deutlich lesbare Firmenaufschrift an beiden Längsseiten des Fahrzeugs angebracht sein.
Je nach gewählter Variante gilt der Ausweis für den Kreis Gütersloh, für den Regierungsbezirk Detmold oder für ganz Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Ausweis darf in folgenden Bereichen geparkt werden:
eingeschränktes Haltverbot (Z 286)
eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (Z 290)
an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren sowie Überschreitung der Höchstparkzeit
bei Parkscheibenregelung auch über die zulässige Höchstparkdauer hinaus
auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/290/314 StVO)
Ihren Handwerkerparkausweis dürfen Sie nur nutzen, wenn die Zufahrt, das Parken oder das Be- und Entladen nicht in zumutbarer Nähe auf dafür zur Verfügung stehenden anderen privaten oder öffentlichen Flächen möglich ist. Die Nutzung von privaten oder zulässigen öffentlichen Stellflächen ist vorzuziehen.
Der Ausweis ist ein Jahr gültig.
Kosten
Version Kreis GT: 100 Euro pro Jahr und Ausweis
Version OWL: 150 Euro pro Jahr und Ausweis
Version NRW: 280 Euro pro Jahr und Ausweis
Bei Verlust des Parkausweises oder bei einem KFZ-Wechsel ist eine Gebühr in Höhe von 15 Euro fällig.
Voraussetzungen
Ihr Betrieb hat seinen Firmensitz in Gütersloh
Ihr Betrieb muss antragsberechtigt sein. Ob Ihr Betrieb antragsberechtigt ist, können Sie dem Verzeichnis der in Frage kommenden Handwerksbetriebe entnehmen
Die feste Firmenaufschrift muss an beiden Längsseiten deutlich lesbar angebracht sein
Unterlagen
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Kopie der Handwerkskarte von der Handwerkskammer (Eintrag Handwerksrolle)
Kopie des Fahrzeugscheins/der Fahrzeugscheine
Foto des Fahrzeugs, auf dem die feste Firmenaufschrift deutlich lesbar zu erkennen ist. Bitte fotografieren Sie die Fahrzeuge so, dass das Kennzeichen und die Firmenaufschrift auf einem Bild zu erkennen sind.
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Der Parkausweis wird komplett digital über das Bürgerportal bestellt und bezahlt.
Alternativ können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive der benötigten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Zusammen mit dem ausgestellten Parkausweis erhalten Sie den Gebührenbescheid per Post zugeschickt.
Rechtsgrundlagen
§46 StVO + Erlasse
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen rund ums Parken in Gütersloh.