Handwerkerparkausweis beantragen
Details
Handwerksbetriebe der Anlagen A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können einen Handwerkerparkausweis für die eingesetzten Fahrzeuge beantragen. Zusätzlich muss eine feste und deutlich lesbare Firmenaufschrift an beiden Längsseiten des Fahrzeugs angebracht sein.
Je nach gewählter Variante gilt der Ausweis für den Kreis Gütersloh, für den Regierungsbezirk Detmold oder für ganz Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Ausweis darf in folgenden Bereichen geparkt werden:
eingeschränktes Haltverbot (Z 286)
eingeschränktes Haltverbot für eine Zone (Z 290)
an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren sowie Überschreitung der Höchstparkzeit
bei Parkscheibenregelung auch über die zulässige Höchstparkdauer hinaus
auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/290/314 StVO)
Ihren Handwerkerparkausweis dürfen Sie nur nutzen, wenn die Zufahrt, das Parken oder das Be- und Entladen nicht in zumutbarer Nähe auf dafür zur Verfügung stehenden anderen privaten oder öffentlichen Flächen möglich ist. Die Nutzung von privaten oder zulässigen öffentlichen Stellflächen ist vorzuziehen.
Der Ausweis ist ein Jahr gültig.