Parkausweise für ambulante soziale Dienste beantragen
Details
Ambulante soziale Dienste können für ihre Fahrzeuge einen besonderen Parkausweis beantragen. Das erleichtert für sie das Parken bei den Hausbesuchen hilfsbedürftiger Personen.
Je nach gewählter Variante gilt der Ausweis für den Kreis Gütersloh, für den Regierungsbezirk Detmold oder für ganz Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Ausweis darf in folgenden Bereichen geparkt werden:
im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO)
an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren sowie Überschreitung der Höchstparkzeit
auf Parkplätzen oder Parkstreifen mit begrenzter Parkhöchstdauer über die zugelassene Zeit hinaus
auf Bewohnerparkplätzen
in Fußgängerzonen während der Zeiten, in denen das Be- und Entladen freigegeben ist
Die Höchstparkzeit von einer Stunde ist einzuhalten.
Der Ausweis ist maximal ein Jahr gültig.
Kosten
Version Kreis GT: 100 Euro pro Jahr und Ausweis
Version OWL: 150 Euro pro Jahr und Ausweis
Version NRW: 280 Euro pro Jahr und Ausweis
Bei Verlust des Parkausweises oder bei einem KFZ-Wechsel ist eine Gebühr in Höhe von 15 Euro fällig.
Voraussetzungen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist ein ambulanter sozialer Dienst im Rahmen der Pflegeversicherung.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist zwingend für die Betreuung hilfsbedürftiger Personen auf ein Kfz angewiesen.
Ausnahmegenehmigung darf nur bei Betreuungseinsätzen zur Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden.
Eine feste Firmenaufschrift auf den Fahrzeugen wird zwingend benötigt (Nachweis erforderlich).
Unterlagen
Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für jedes Fahrzeug
Foto des Fahrzeugs, auf dem die feste Firmenaufschrift deutlich lesbar zu erkennen ist. Bitte fotografieren Sie die Fahrzeuge so, dass das Kennzeichen und die Firmenaufschrift auf einem Bild zu erkennen sind.
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Der Parkausweis wird komplett digital über das Bürgerportal bestellt und bezahlt.
Alternativ können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive der benötigten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Zusammen mit dem ausgestellten Parkausweis erhalten Sie den Gebührenbescheid per Post zugeschickt.
Rechtsgrundlagen
§46 StVO + Erlasse