Befreiung von der Gurt- und Helmpflicht beantragen
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Für Fahrer und Beifahrer von Motorrädern, Mofas und Quads ist in Deutschland das Tragen von Helmen vorgeschrieben. Gleiches gilt für das Anlegen von Sicherheitsgurten in PKW, LKW und Reisebussen.
Für eine Ausnahmegenehmigung sind die gesundheitlichen Gründe durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Hierfür ist nur die Notwendigkeit der Befreiung, nicht aber eine genaue Diagnose zu nennen. Allerdings muss der Bescheinigung zu entnehmen sein, für wie lange eine Befreiung erforderlich ist.
Zusätzlich können Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, von der Gurtpflicht befreit werden.