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Fischereischein beantragen

Details

Es gibt folgende Arten von Fischereischeinen:

  • Jahres-/Fünfjahres Fischereischein

    gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben.

  • Jugendfischereischein

    gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Sie müssen keine Fischereiprüfung ablegen.

  • Sonderfischereischein

    gilt für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können.

Personen, die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines ist.

 

Prüfungszeugnisse:

  • Prüfungen müssen in dem Bundesland absolviert werden, in dem der Antragsteller zum Zeitpunkt der Prüfung gemeldet war. Dies gilt nicht, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt

  • Im Ausland absolvierte Prüfungen können nicht anerkannt werden. Personen, die im Ausland ihre Fischerprüfung absolviert haben und in Deutschland Urlaub machen, können allerdings unter Vorlage des ausländischen Fischereischeines mit deutscher Übersetzung einen Jahresfischereischein beantragen