Fischereischein beantragen
Details
Es gibt folgende Arten von Fischereischeinen:
Jahres-/Fünfjahres Fischereischein
gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben.
Jugendfischereischein
gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Sie müssen keine Fischereiprüfung ablegen.
Sonderfischereischein
gilt für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können.
Personen, die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines ist.
Prüfungszeugnisse:
Prüfungen müssen in dem Bundesland absolviert werden, in dem der Antragsteller zum Zeitpunkt der Prüfung gemeldet war. Dies gilt nicht, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt
Im Ausland absolvierte Prüfungen können nicht anerkannt werden. Personen, die im Ausland ihre Fischerprüfung absolviert haben und in Deutschland Urlaub machen, können allerdings unter Vorlage des ausländischen Fischereischeines mit deutscher Übersetzung einen Jahresfischereischein beantragen
Kosten
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein für ein Jahr: 16 Euro
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein für fünf Jahre: 48 Euro
Jugendfischereischein: 8 Euro
Ersatzaustellung: 5 Euro
Unterlagen
Für die Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines sind folgende Unterlagen vorzulegen:
ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Kopie vom Prüfungszeugnis/ Nachweis zur Fischerprüfung
Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
Lichtbild
Zahlungsnachweis
Für die Verlängerung dieser Ausweise:
vorhandener Fischereischein (dieser muss sechs Verlängerungsfelder haben)
Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
Zahlungsnachweis
Nach einem neuen Erlass dürfen nur noch Fischereischeine verlängert werden, die auf der Innenseite sechs Verlängerungsfelder haben. Sollten Sie auf Ihrem Fischereischein kein Verlängerungsfeld mehr frei haben oder noch einen alten Ausweis mit vier Verlängerungsfeldern haben, bekommen Sie einen neuen Fischereischein von uns zugeschickt. Dazu benötigen wir dann ein neues Lichtbild von Ihnen.
Für die Neuausstellung des Jugendfischereischeines:
ausgefüllter und von einem Sorgeberechtigten unterschriebener Antrag
Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
Lichtbild
Zahlungsnachweis
Für die Verlängerung des Jugendfischereischeines:
ausgefüllter und von einem Sorgeberechtigten unterschriebener Antrag
Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
vorhandener Jugendfischereischein
Zahlungsnachweis
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Füllen Sie das Antragsformular aus und reichen Sie es inklusive der benötigten Unterlagen per Post ein. Die Gebühr ist vorab zu überweisen und ein entsprechender Zahlungsnachweis dem Antrag beizufügen. Eine Verlängerung des Fischereischeines ist bereits ab dem 01.12. möglich - die Berechnung des Zeitraumes beginnt ab dem Folgejahr.