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Am Mittwoch (22.07.26) werden zwischen 9:30 und 12:30 Uhr Wartungsarbeiten auf der Produktivumgebung der BundID durchgeführt. In diesem Zeitraum kann es ab 10:30 Uhr zu einer geplanten Downtime von voraussichtlich ca. 30 Minuten kommen.

Fischereischein beantragen

Details

Das Land Nordrhein-Westfalen geht einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung der Verwaltung: Mit der geplanten Änderung des Landesfischereigesetzes werden ab dem 1. Juli 2026 Fischereischeine im neuen Format als fälschungssichere Scheckkarten mit NFC-Chip und als elektronische Zertifikate auf dem Smartphone eingeführt. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier (https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen )

Es gibt folgende Arten von Fischereischeinen:

  • Jahresfischereischein

  • Fünfjahresfischereischein

Dieser gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben.

Der bisherige Jugendfischereischein wurde im Sinne der Entbürokratisierung abgeschafft: Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich fünfzehn Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.

Prüfungszeugnisse:

  • Prüfungen müssen in dem Bundesland absolviert werden, in dem der Antragsteller zum Zeitpunkt der Prüfung gemeldet war. Dies gilt nicht, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt

  • Im Ausland absolvierte Prüfungen können nicht anerkannt werden. Personen, die im Ausland ihre Fischerprüfung absolviert haben und in Deutschland Urlaub machen, können allerdings unter Vorlage des ausländischen Fischereischeines mit deutscher Übersetzung einen Jahresfischereischein beantragen

Unterlagen

bei persönlicher Antragstellung:

  • Prüfungszeugnis/ Nachweis zur Fischerprüfung

  • Fischereischein

  • Ausweisdokument

bei Antragstellung durch bevollmächtigte Person:

  • Prüfungszeugnis/ Nachweis zur Fischerprüfung

  • Fischereischein

  • Ausweisdokument vom Antragsteller und von der bevollmächtigten Person

  • Vollmacht

Alle Unterlagen werden im Original benötigt.

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein bei ihrer örtlich zuständigen Behörde beantragen.

Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über das Online-Termintool und kommen Sie zum vereinbarten Termin mit den entsprechenden Dokumenten im Bürgerbüro vorbei. Eine postalische Beantragung ist nicht möglich.

Personen, die ab dem 1. Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein künftig auf zwei Wegen beantragen. Der Antrag kann bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde des Hauptwohnsitzes) gestellt werden. Alternativ ist eine Online-Beantragung über das NRW Serviceportal unter https://meineverwaltung.nrw möglich; hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich. Die Beantragung über den Online-Dienst ist kostengünstiger und erfordert keine Terminvereinbarung.

Eine Verlängerung des Fischereischeines ist bereits ab dem 01.12. möglich - die Berechnung des Zeitraumes beginnt ab dem Folgejahr.

Rechtsgrundlagen