Fischereischein beantragen
Details
Es gibt folgende Arten von Fischereischeinen:
Jahres-/Fünfjahres Fischereischein
gilt für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischereiprüfung abgelegt haben.
Jugendfischereischein
gilt für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren. Sie müssen keine Fischereiprüfung ablegen.
Sonderfischereischein
gilt für Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischereiprüfung ablegen können.
Personen, die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines ist.
Prüfungszeugnisse:
Prüfungen müssen in dem Bundesland absolviert werden, in dem der Antragsteller zum Zeitpunkt der Prüfung gemeldet war. Dies gilt nicht, wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt
Im Ausland absolvierte Prüfungen können nicht anerkannt werden. Personen, die im Ausland ihre Fischerprüfung absolviert haben und in Deutschland Urlaub machen, können allerdings unter Vorlage des ausländischen Fischereischeines mit deutscher Übersetzung einen Jahresfischereischein beantragen