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Stadtpass und Kundenkarte für sozial vergünstigte ÖPNV-Tickets beantragen

Details

Stadtpass:

Personen, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, können im Bürgerbüro einen Stadtpass erwerben und so von Ermäßigungen innerhalb von Gütersloh profitieren. So wird beispielsweise der Eintritt für Freizeiteinrichtungen oder der Mitgliedsbeitrag für Sportvereine günstiger.

Ein Stadtpass kann für jedes Familienmitglied (ab 3 Jahre) ausgestellt werden, welches im Leistungsbescheid aufgeführt ist.

Im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh können Sie ebenfalls eine kostenlose Kundenkarte beantragen. Mit dieser können Sie folgende Tickets kaufen:

TeutoEmsTicket:

Mit dem TeutoEmsTicket können Sie Busse und Bahnen im Kreis Gütersloh nutzen. Zudem können Sie ein günstiges Anschlussticket erwerben, wenn Sie sich außerhalb des Geltungsrahmens bewegen.

Deutschlandticket sozial:

Mit dem Deutschlandticket sozial können Sie Busse und Bahnen bundesweit nutzen. Der Fernverkehr (IC/EC, ICE) und private Anbieter (z.B. Flixtrain) sind ausgeschlossen.

Die Kundenkarte gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und ist nur dann gültig, wenn die Kundenkartennummer darauf eingetragen wurde und Sie das Ticket eigenhändig unterschrieben haben. Kinder bis einschließlich fünf Jahren fahren in Begleitung Erwachsener kostenlos.

Kosten

Die Kundenkarte sowie der Stadtpass sind gebührenfrei.

Das TeutoEmsTicket und das Deutschlandticket sind gebührenpflichtig.

Voraussetzungen

Sie können die Kundenkarte und den Stadtpass beantragen, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

  • Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II

  • Wohngeld

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Kriegsopferfürsorge

Außerdem erhalten Kinder und Jugendliche einen Stadtpass

  • deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) beziehen oder

  • deren Erziehungsberechtigte die Elternbeiträge beim Besuch einer offenen Ganztagsschule gem. § 90 SGB VIII (wirtschaftliche Jugendhilfe) vom zuständigen Jugendamt übernommen bekommen

Unterlagen

  • den aktuellen und gültigen Leistungsbescheid

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Die Kundenkarte und der Stadtpass werden digital über das Bürgerportal bestellt. 

Alternativ können Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inklusive der benötigten Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post einreichen.

Die kostenfreie Kundenkarte erhalten Sie dann per Post zugeschickt.

Mit der Kundenkarte können Sie beim Busfahrer, an den Fahrkartenautomaten, im Stadtbus ServiceZentrum am ZOB in Gütersloh oder den Verkaufsstellen in den Bahnhöfen ein TeutoEmsTicket oder Deutschlandticket sozial erwerben.

Anschließend müssen Sie noch auf dem Ticket Ihre Kundenkartennummer eintragen und das Ticket persönlich unterschreiben.

Weiterführende Informationen

TeutoEmsTicket-Flyer (teutoowl.de) Die MobilitätsApp OWLmobil

Mit der kostenlosen OWLmobil App für unterwegs geht alles einfach, schnell und intuitiv. Auf dem Homescreen der App können Sie alle wichtigen Informationen und Funktionen direkt aufrufen. Mit einem Fingertipp gelangen Sie im Nu zu den schnellsten Verbindungen, den nächsten Abfahrten und dem Ticketverkauf.