Gewerbesteuer bezahlen
Details
Gewerbesteuermessbetrag:
Das Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der hebeberechtigten Gemeinde mit dem Gewerbesteuermessbescheid mitgeteilt. Dieser Bescheid wird zusammen mit dem Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde dem Steuerpflichtigen oder seinem Vertreter bekannt gegeben.
Befinden sich in mehreren Gemeinden Betriebstätten, so führt das Finanzamt eine Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages durch. Jede beteiligte Gemeinde erhält einen Zerlegungsanteil und setzt aufgrund des zugewiesenen Anteiles die Gewerbesteuer fest.
Festsetzung
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag/ Zerlegungsanteil multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Stadt Gütersloh.
Vorauszahlungen werden entsprechend der letzten Veranlagung oder aufgrund vom Finanzamt zu erlassener Gewerbesteuermessbescheide für Vorauszahlungszwecke festgesetzt.
Einspruch/ Aussetzung der Vollziehung
Der Gewerbesteuermessbescheid kann gegebenenfalls mit einem Einspruch beim zuständigen Finanzamt angefochten werden.
Bei ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbescheides kann die Zahlung der Steuer bei Fälligkeit durch eine Aussetzung der Vollziehung des Gewerbesteuermessbescheides aufgehalten werden. Hierzu ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
Kosten
Fristen
Die vierteljährlichen Vorauszahlungen für das laufende Jahr sind zum 15.2./ 15.5./ 15.8./ 15.11. des laufenden Jahres fällig.
Voraussetzungen
Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Unterlagen
Die aktuelle Hebesätze für die Gewerbesteuer finden Sie in unserer Rubrik Steuer- und Gebührensätze
Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer.