Wohngeld beantragen
Details
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutztem Eigentum.
Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Sie sind verpflichtet, der Wohngeldbehörde alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.
Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen. Insgesamt gibt es sechs Mietstufen, Gütersloh befindet sich in Mietstufe drei. Bei Mietstufe drei entsprechen die Mieten einer Gemeinde ungefähr dem Bundesdurchschnitt.
Für die Beantragung von Wohngeld stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle sind unter den Ihnen bekannten Telefonnummern montags, dienstags und donnerstags von 8.00 – 16 Uhr, sowie freitags von 8.00 – 12.00 Uhr zu erreichen.
Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die Wohngeldstelle per Email
Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post oder E-Mail Antragsformulare in Papierform (Anforderung per E-Mail unter wohngeld@guetersloh.de)
Online-Dienste
Kosten
Fristen
Bitte stellen Sie frühzeitig einen Antrag auf Wohngeld, da die Bearbeitungszeiten aktuell bei bis zu 8 Wochen liegen.
Voraussetzungen
Sie wohnen in Gütersloh und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
der Höhe des gesamten Familieneinkommens und
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Unterlagen
Kopie des Mietvertrages / Kopie des Kaufvertrages bei Wohneigentum sowie Wohnflächenberechnung
Nachweis über die Höhe der aktuellen Miete (z.B. Mieterhöhungsschreiben des Vermieters) / der aktuellen Belastung (Fremdmittelbescheinigung vom Kreditinstitut)
Abschlagsabrechnung des Energieversorgers
Nachweis der Mietzahlungen für die letzten drei Monate / Nachweis über die Darlehensrückzahlung (Jahreskontoauszug der Bank)
Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen
Bei Erstantragstellung: durchgängige Kontoauszüge der letzten drei Monate aller im Haushalt lebenden Personen
Bei Erstantragstellung für EU-Bürger: Anlage EU-Bürger
Aufenthaltstitel
Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Verfahrensablauf
Der Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses stellt den Antrag auf Wohngeld für sich und die Haushaltsmitglieder.
Nach Prüfung der notwendigen Unterlagen wird Ihnen bei berechtigtem Anspruch das Wohngeld bewilligt. Der Bewilligungsbescheid wird Ihnen schriftlich zugestellt.
Allgemeine Hinweise:
Wohngeld wird ab dem Monat bewilligt, in dem der Tag der Antragstellung liegt.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben:
Bürgergeld (SGB II)
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGBXII)
verschiedene andere Sozialleistungen.
Ausnahme: Die vorgenannten Leistungen werden ausschließlich als Darlehen gewährt.
Ausgeschlossen sind auch alleinstehende Auszubildende oder Studierende, die dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung haben (dies ist in der Regel während der Erstausbildung der Fall). Dies gilt auch dann, wenn alle Mitglieder eines Haushalts Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
Nutzen Sie den Wohngeld-Proberechner und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommt. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie dann die Möglichkeit direkt online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit eine persönliche Beratung im Bürgerzentrum zu nutzen.
Diese ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich in der Zeit von:
Montags 9:00 – 12:00 Uhr und
Donnerstags 14:00 – 16:30 Uhr
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind beim Ausfüllen des Wohngeldantrages behilflich,
nehmen ausgefüllte Anträge auf Wohngeld entgegen und kopieren notwendige Anlagen,
informieren, soweit möglich, über Ansprüche oder Ausschlussgründe von Wohngeld.
Weiterführende Informationen
Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung: MHKBD Wohngeldrechner (nrw.de)
Mit dem Wohngeldrechner Schrift-für-Schritt zum Wohngeld Anleitung
Allgemeine Informationen zum Wohngeld, Flyer des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld