Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Details

Das „Einer-für-Alle“ Prinzip (kurz Efa) bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung für die Bürger:innen zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mit nutzen können.
Damit ist das Standesamt Gütersloh Teil eines länderübergreifenden Modernisierungsschritts im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Mit dem Efa-Prinzip haben Sie die Möglichkeit Ihre Eheschließung völlig unabhängig von Öffnungszeiten bequem von zu Hause aus rund um die Uhr anzumelden. Auch die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses oder die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung im Ausland können Sie über das Efa-Prinzip durchführen.

Die Sicherheit der Daten wird dabei durch die Nutzung der Online-Ausweisfunktion sowie durch die verschlüsselte Übertragung der Informationen gewährleistet. Darüber hinaus trägt dieser Service dazu bei, die Verwaltung zu entlasten, da er Behördengänge reduziert und somit Kapazitäten für andere Anliegen schafft.

Kosten

  • Wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: 55 Euro

  • Wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 90 Euro

Fristen

Nach Ausstellung ist das Ehefähigkeitszeugnis sechs Monate gültig.

Voraussetzungen

  • Das Ehefähigkeitszeugnis kann im Standesamt Gütersloh beantragt werden, sofern mindestens einer der Verlobten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Gütersloh hat.

Unterlagen

Bitte erfragen Sie die für Ihren Einzelfall benötigten Unterlagen im Standesamt.

Bearbeitungsdauer

  • abhängig vom jeweiligen Einzelfall

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird im Standesamt beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Rechtsgrundlagen

  • § 13 PStG

  • § 39 PStG

  • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB