Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Details
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten und Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
Eheurkunde (A4 oder A5 Format)
internationale Eheurkunde (mehrsprachig)
beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister
Ein/e beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Ehe eingetragen hat.
Sie erhalten die Eheurkunde oder den beglaubigten Registerausdruck einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt).
Für Lebenspartnerschaften können analog zur Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden. Diese beinhalten Angaben zu den (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern, der Namensführung und das Datum und den Ort der Begründung der Partnerschaft.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Namensführung zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information über die Änderung von Namen.
Online-Dienste
Kosten
für das erste Exemplar 16 Euro
für jedes weitere identische Exemplar 8 Euro
exklusive Auslagen
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Eheurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.
Fristen
Für Eheurkunden gilt eine Aufbewahrungsfrist von 80 Jahren.
Ältere Urkunden können im Stadtarchiv eingesehen werden.
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind:
die Ehegattin oder der Ehegatte oder die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG), auf die oder den sich die Urkunde bezieht
die Eltern
die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
Geschwister mit berechtigtem Interesse
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
bei schriftlicher Beantragung eine Kopie
bei Online-Beantragung elektronisch authentifizierter Personalausweis
Bei Beantragung bzw. Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter benötigen Sie die schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin bzw. des Vertreters, für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 14 Werktagen
Verfahrensablauf
Die Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde wird ausschließlich von dem Standesamt ausgestellt, bei dem die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft beurkundet wurde.
Die Beantragung erfolgt schriftlich per Online-Beantragung, formlos per E-Mail, per Post oder Fax. Sie fügen Ihren Personalausweis oder Reisepass als Foto oder Scan dem Schreiben bei. Die Gebühr zahlen Sie entweder direkt bei der Online-Beantragung oder Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit der Urkunde über den Postweg.
In allen Fällen der schriftlichen Beantragung und Online-Beantragung, sollten folgende Angaben enthalten sein:
Name, Vorname
Eheschließungsdatum und –Ort
Verwandtschaftsverhältnis zu der angegebenen Person
Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
Anschrift
Kontaktdaten für Rückfragen
Beantragungsgrund
Das gewünschte Dokument wird Ihnen nach abschließender Bearbeitung über den Postweg zugestellt.
Die Kontaktdaten und weitere Informationen des Standesamtes Gütersloh finden Sie auf unserer Homepage.
Weiterführende Informationen
Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht