Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Details
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten und Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
Eheurkunde (A4 oder A5 Format)
internationale Eheurkunde (mehrsprachig)
beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister
Ein/e beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Ehe eingetragen hat.
Sie erhalten die Eheurkunde oder den beglaubigten Registerausdruck einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt).
Für Lebenspartnerschaften können analog zur Eheurkunde Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden. Diese beinhalten Angaben zu den (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnern, der Namensführung und das Datum und den Ort der Begründung der Partnerschaft.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Namensführung zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information über die Änderung von Namen.