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Geburtsurkunde beantragen

Details

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Geburtszeit und Ort, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Geburtsurkunde (A4 oder A5 Format)

  • internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig)

  • beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister

Ein/e beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat.

Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) enthält der Registerausdruck auch mögliche spätere Änderungen, wie z. B. Adoption oder Namensänderung. 

Sie erhalten die Geburtsurkunde oder den beglaubigten Registerausdruck einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt).

Geburtsurkunde in eingeschränkter Form

In der Geburtsurkunde in eingeschränkter Form sind auf Wunsch keine Daten zum Geschlecht und/oder der Eltern enthalten. 

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Bescheinigung über die Namensführung nach §45, §45a oder §45b PStG zu beantragen. Diese Bescheinigung enthält lediglich die Information über die Änderung von Namen.

Kosten

  • für das erste Exemplar 16 Euro

  • für jedes weitere identische Exemplar 8 Euro

  • exklusive Auslagen

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Geburtsurkunde für staatliche Sozialleistungen wie z.B. Rente benötigen, ist die Urkunde kostenlos

Fristen

Für Geburtsurkunden gilt eine Aufbewahrungsfrist von 110 Jahren.

Ältere Urkunden können im Stadtarchiv eingesehen werden.

Voraussetzungen

Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind:

  • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht

  • die Eltern

  • die Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes – LPartG), auf die oder den sich die Urkunde bezieht

  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)

  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

  • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein

 Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • bei schriftlicher Beantragung eine Kopie

  • bei Online-Beantragung elektronisch authentifizierter Personalausweis

 Bei Beantragung bzw. Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter benötigen Sie die schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin bzw. des Vertreters, für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 14 Werktagen

Verfahrensablauf

Die Geburtsurkunde wird ausschließlich von dem Standesamt ausgestellt, bei dem die Geburt beurkundet wurde.

Die Beantragung erfolgt schriftlich per Online-Beantragung, formlos per E-Mail, per Post oder Fax. Sie fügen Ihren Personalausweis oder Reisepass als Foto oder Scan dem Schreiben bei. Die Gebühr zahlen Sie entweder direkt bei der Online-Beantragung oder Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit der Urkunde über den Postweg.

In allen Fällen der schriftlichen Beantragung und Online-Beantragung, sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Name, Vorname

  • Geburtsdatum und –ort

  • Verwandtschaftsverhältnis zu der angegebenen Person

  • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)

  • Anschrift

  • Kontaktdaten für Rückfragen

  • Beantragungsgrund

Das gewünschte Dokument wird Ihnen nach abschließender Bearbeitung über den Postweg zugestellt.

Die Kontaktdaten und weitere Informationen des Standesamtes Gütersloh finden Sie auf unserer Homepage.

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht