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Sterbeurkunde beantragen

Details

Die Sterbeurkunde beweist den Tod eines Menschen, seinen Todeszeitpunkt und Ort, seine Vor- und Familiennamen, den Familienstand zum Zeitpunkt seines Todes sowie mögliche Angaben über den Ehegatten bzw. die Ehegattin (abhängig vom Familienstand).

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde (A4 oder A5 Format)

  • internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig)

  • beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Sterberegister

Ein/e beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Sterberegister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Tod eingetragen hat.

Sie erhalten die Sterbeurkunde oder den beglaubigten Registerausdruck als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

Kosten

  • für das erste Exemplar 16 Euro

  • für jedes weitere identische Exemplar 8 Euro

  • exklusive Auslagen

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie die Sterbeurkunde für staatliche Sozialleistungen benötigen, ist die Urkunde kostenlos.

Fristen

Für Sterbeurkunden gilt eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren.

Ältere Urkunden können im Stadtarchiv eingesehen werden.

Voraussetzungen

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigte sind:

  • die Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die Lebenspartnerin bzw. der Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes – LPartG), auf die oder den sich die Urkunde bezieht

  • die Eltern

  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der verstorbenen Person (in direkter Linie)

  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

  • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein

 Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • bei schriftlicher Beantragung eine Kopie

  • bei Online-Beantragung elektronisch authentifizierter Personalausweis

Bei Beantragung bzw. Abholung durch eine andere Person benötigen Sie ggf. eine schriftliche Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass der Vertreterin bzw. des Vertreters, für andere Behörden oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.

Bearbeitungsdauer

Bis zu 14 Werktagen

Verfahrensablauf

Die Sterbeurkunde wird ausschließlich von dem Standesamt ausgestellt, bei dem der Sterbefall beurkundet wurde.

Die Beantragung erfolgt per Online-Beantragung, formlos schriftlich per E-Mail, per Post oder Fax. Sie fügen Ihren Personalausweis oder Reisepass als Foto oder Scan dem Schreiben bei. Die Gebühr zahlen Sie entweder direkt bei der Online-Beantragung oder Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit der Urkunde über den Postweg.

In allen Fällen der schriftlichen Beantragung und Online-Beantragung, sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Name, Vorname des Antragstellers

  • Name, Vorname, Sterbedatum der verstorbenen Person

  • Verwandtschaftsverhältnis zu der verstorbenen Person

  • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)

  • Anschrift

  • Kontaktdaten für Rückfragen

  • Beantragungsgrund

Das gewünschte Dokument wird Ihnen nach abschließender Bearbeitung über den Postweg zugestellt.

Die Kontaktdaten und weitere Informationen des Standesamtes Gütersloh finden Sie auf unserer Homepage.

Weiterführende Informationen

Informationen des Bundesministeriums des Innern zum Personenstandsrecht