Bauakten einsehen
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Wie kann ich Einsicht in die Hausakten eines Gebäudes nehmen?
Die Stadt Gütersloh archiviert zu öffentlich-rechtlichen Zwecken Bauakten über Baugenehmigungen für durchgeführte Bauvorhaben im Archiv des Fachbereiches Bauordnung. Die Baugenehmigungsakten für alle Gewerbeobjekte und Wohngebäude bis einschließlich 2009 werden als Hausakten in Aktenordnern nach Straße und Hausnummer geführt. Baugenehmigungen für Wohngebäude ab 2010 auf bislang unbebauten Grundstücken werden digital archiviert.
Als Serviceleistung bietet die Stadt Gütersloh Grundstückseigentümern und deren Bevollmächtigten die Möglichkeit der Akteneinsicht in die eigenen Hausakten an. Der Eigentümer sollte sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder entsprechende Unterlagen wie Kaufvertrag oder aktuellen Grundsteuerbescheid legitimieren und gegebenenfalls persönlich ausweisen. Bei Bevollmächtigten ist neben den vorstehenden Unterlagen eine schriftliche Vollmacht des Grundstückseigentümers vorzulegen.
Anderen Personen kann bei berechtigtem Interesse nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht gewährt werden.
Auf Wunsch und gegen Gebühr kann (bei Wohngebäuden) die gesamte Hausakte mit Genehmigungsbescheiden und Bauvorlagen (Bauzeichnungen, Baubeschreibungen etc.) als PDF-Datei per E-Mail zugesandt werden.
Nach telefonischer Absprache können auch Einsichten vor Ort genommen werden, insbesondere bei Gewerbeobjekten (dienstags und donnerstags vormittags).
Eine Gewähr für die Vollständigkeit des Archivs kann nicht übernommen werden, da beispielsweise infolge von Eingemeindungen und Gebietsreformen Akten abhanden gekommen sein können oder für bestimmte Teile der Bauvorlagen keine unbegrenzte Aufbewahrungspflicht besteht.