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Sperrmüll abholen lassen

Details

Einzelne sperrige Gegenstände aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstücks, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichts nicht in die städtischen Abfallbehälter eingefüllt werden können, werden als Sperrmüll bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fahrräder

  • Fußbodenbeläge, Laminat, Teppiche

  • Gartenmöbel

  • Möbel und Matratzen

  • Herde, Spül- und Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte

  • Kinderwagen

  • Solarien (ohne Röhren), Stereoanlagen, Fernseher, Monitore, Computer, Drucker

Einzelne Sperrmüllgegenstände sollten, soweit möglich, eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten.


Nicht zum Sperrmüll gehören unter anderem

  • Altglas

  • Autoreifen oder andere Autoteile

  • Badewannen, Wasch- und Toilettenbecken

  • Bauschutt

  • Bedachungen

  • Farbeimer

  • Fenster

  • Folien

  • Gartenabfälle

  • Gartenlauben

  • Haus- und Gewerbemüll

  • Kartonagen

  • Maschendraht

  • Nachtspeicheröfen

  • Schadstoffe

  • Styropor

  • Tapeten,

  • Teerpappe

  • Textilien

  • Türen

  • Wand- und Deckenvertäfelungen

  • Zäune und Zargen

Hinweise

Bitte stellen Sie den Sperrmüll erst am Abfuhrtag ab 7 Uhr an den Straßenrand, oder auf den Gehweg, dort wo üblicherweise Ihr Müllbehälter zur Leerung bereitgestellt wird. Sie helfen unseren Mitarbeitern sehr, wenn Sie den Sperrmüll nach Elektroschrott, Holz und sonstige Materialien sortieren.

Möchten Sie Ihren Abholtermin verschieben oder stornieren, melden Sie sich bitte spätestens zwei Werktage vorher beim Fachbereich Stadtreinigung, telefonisch unter 05241 82-2420.

Begriffe im Kontext

Sperrmüll, Müll, Entsorgung,