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Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten beantragen

Details

Das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Zunächst ist die allgemeine Aufstellerlaubnis gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zu beantragen. Erst nach Erteilung dieser kann ein Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit geprüft werden (§33c Abs. 3 GewO). Folglich ist die allgemeine Aufstellerlaubnis eine Voraussetzung für die Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes. Für jeden Aufstellort ist eine neue Geeignetheitsbestätigung zu beantragen.

Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden.

Die genauen Bestimmungen über Aufstellungsorte sind in der Spielverordnung (SpielV) festgelegt. Gem. § 1 Abs. 1 SpielV dürfen Sie ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), nur aufstellen

  • in Beherbergungsbetrieben oder in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden,

  • in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder

  • in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher.

 Die Gewerbeanmeldung zur Aufstellung von Automaten jeder Art als selbstständiges Gewerbe ist bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu veranlassen.

Kosten

Die Höhe der Kosten sind einzelfallabhängig

Voraussetzungen

Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer 

  • Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder

  • in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie 

  • einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher 

befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Allgemeine Aufstellerlaubnis

  • Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung

  • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)

  • bei jur. Person: aktueller Registerauszug

Verfahrensablauf

Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

Beim Aufstellen in Gaststätten muss die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte bestätigt.

Rechtsgrundlagen

§ 33c Gewerbeordnung (GewO)

§ 14 Abs. 3 GewO

SpielV