Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten beantragen
Details
Das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Zunächst ist die allgemeine Aufstellerlaubnis gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit zu beantragen. Erst nach Erteilung dieser kann ein Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit geprüft werden (§33c Abs. 3 GewO). Folglich ist die allgemeine Aufstellerlaubnis eine Voraussetzung für die Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes. Für jeden Aufstellort ist eine neue Geeignetheitsbestätigung zu beantragen.
Die Erlaubnis, die Sie für die Aufstellung und den Betrieb solcher Spielgeräte benötigen, kann mit Auflagen verbunden werden.
Die genauen Bestimmungen über Aufstellungsorte sind in der Spielverordnung (SpielV) festgelegt. Gem. § 1 Abs. 1 SpielV dürfen Sie ein Spielgerät, bei dem der Gewinn in Geld besteht (Geldspielgerät), nur aufstellen
in Beherbergungsbetrieben oder in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen Getränke oder Speisen an Ort und Stelle verzehrt werden,
in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen oder
in Wettannahmestellen der konzessionierten Buchmacher.
Die Gewerbeanmeldung zur Aufstellung von Automaten jeder Art als selbstständiges Gewerbe ist bei der zuständigen Behörde der Hauptniederlassung zu veranlassen.
Kosten
Die Höhe der Kosten sind einzelfallabhängig
Voraussetzungen
Der Aufstellungsort eines Spielgeräts mit Gewinnmöglichkeit muss sich grundsätzlich nach §1 Spielverordnung in einer
Schank- oder Speisewirtschaft, in der an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, oder
in einem Beherbergungsbetrieb, einer Spielhalle oder ähnlichem Betrieb sowie
einer Wettannahmestelle konzessionierter Buchmacher
befinden, damit Ihnen die zuständige Behörde bestätigt, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Unterlagen
Ausgefülltes Antragsformular
Allgemeine Aufstellerlaubnis
Gewerbeanmeldung der Hauptniederlassung
Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
bei jur. Person: aktueller Registerauszug
Verfahrensablauf
Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten müssen Sie eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragen. Die Beantragung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.
Beim Aufstellen in Gaststätten muss die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die Geeignetheit des Aufstellortes für Geldspielgeräte bestätigt.
Rechtsgrundlagen
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
§ 14 Abs. 3 GewO
SpielV