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Gewerbezentralregister beantragen (für natürliche Personen)

Details

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang eingetragen, zum Beispiel Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen. Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Es gibt unterschiedliche Arten der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • Auskunft für natürliche Personen (kann auf dieser Seite beantragt werden):

    • für eigene Zwecke (Belegart 1):

      Die Gewerbezentralregisterauskunft wird per Post an Ihre Meldeadresse geschickt

    • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9):

      Die Gewerbezentralregisterauskunft wird direkt an die von Ihnen angegebene Behörde geschickt

    • zur Vorlage bei einer Behörde mit Voreinsicht (Belegart 9):

      Die Gewerbezentralregisterauskunft wird erst zum Amtsgericht Gütersloh zur Voreinsicht geschickt, wenn Eintragungen vorhanden sind, und anschließend an die von Ihnen angegebene Behörde weitergeleitet.

  • Auskunft für juristische Personen, Firmen (kann über die Abteilung Gewerbe beantragt werden)

Kosten

Die Kosten betragen 13 Euro.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Gütersloh oder falls Sie von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind und sich für gewöhnlich in Gütersloh aufhalten

  • Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt

Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag

  • Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)

  • falls Sie den Antrag nicht online über das Bürgerportal einreichen und bezahlen: einen Zahlungsnachweis

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. zwei bis vier Wochen.

Verfahrensablauf

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um eine Gewerbezentralregisterauskunft zu beantragen:

 

Die Gewerbezentralregisterauskunft wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und je nach Art an Ihre Meldeadresse oder an die von Ihnen angegebene Behörde gesendet.

Rechtsgrundlagen

§ 150 Gewerbeordnung