Gewerbezentralregister beantragen (für natürliche Personen)
Details
Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang eingetragen, zum Beispiel Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen. Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Es gibt unterschiedliche Arten der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
Auskunft für natürliche Personen (kann auf dieser Seite beantragt werden):
für eigene Zwecke (Belegart 1):
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird per Post an Ihre Meldeadresse geschickt
zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9):
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird direkt an die von Ihnen angegebene Behörde geschickt
zur Vorlage bei einer Behörde mit Voreinsicht (Belegart 9):
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird erst zum Amtsgericht Gütersloh zur Voreinsicht geschickt, wenn Eintragungen vorhanden sind, und anschließend an die von Ihnen angegebene Behörde weitergeleitet.
Auskunft für juristische Personen, Firmen (kann über die Abteilung Gewerbe beantragt werden)
Kosten
Die Kosten betragen 13 Euro.
Voraussetzungen
Wohnsitz in Gütersloh oder falls Sie von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind und sich für gewöhnlich in Gütersloh aufhalten
Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt
Unterlagen
ausgefüllter und unterschriebener Antrag
Kopie Ihres Ausweisdokuments (Vorder- und Rückseite)
falls Sie den Antrag nicht online über das Bürgerportal einreichen und bezahlen: einen Zahlungsnachweis
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. zwei bis vier Wochen.
Verfahrensablauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten, um eine Gewerbezentralregisterauskunft zu beantragen:
Online auf der Seite vom Bundesamt für Justiz in Bonn BfJ - Gewerbezentralregister
Online im Bürgerportal der Stadt Gütersloh
Antrag per E-Mail, Fax oder Post
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und je nach Art an Ihre Meldeadresse oder an die von Ihnen angegebene Behörde gesendet.
Rechtsgrundlagen
§ 150 Gewerbeordnung