Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Gewerbezentralregister beantragen (für natürliche Personen)

Details

Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang eingetragen, zum Beispiel Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen. Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.

Es gibt unterschiedliche Arten der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

  • Auskunft für natürliche Personen (kann auf dieser Seite beantragt werden):

    • für eigene Zwecke (Belegart 1):

      Die Gewerbezentralregisterauskunft wird per Post an Ihre Meldeadresse geschickt

    • zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9):

      Die Gewerbezentralregisterauskunft wird direkt an die von Ihnen angegebene Behörde geschickt

    • zur Vorlage bei einer Behörde mit Voreinsicht (Belegart 9):

      Die Gewerbezentralregisterauskunft wird erst zum Amtsgericht Gütersloh zur Voreinsicht geschickt, wenn Eintragungen vorhanden sind, und anschließend an die von Ihnen angegebene Behörde weitergeleitet.

  • Auskunft für juristische Personen, Firmen (kann über die Abteilung Gewerbe beantragt werden)

Begriffe im Kontext

Arbeit, Nachweis