Gewerbezentralregister beantragen (für natürliche Personen)
Details
Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang eingetragen, zum Beispiel Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen. Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Es gibt unterschiedliche Arten der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:
Auskunft für natürliche Personen (kann auf dieser Seite beantragt werden):
für eigene Zwecke (Belegart 1):
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird per Post an Ihre Meldeadresse geschickt
zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9):
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird direkt an die von Ihnen angegebene Behörde geschickt
zur Vorlage bei einer Behörde mit Voreinsicht (Belegart 9):
Die Gewerbezentralregisterauskunft wird erst zum Amtsgericht Gütersloh zur Voreinsicht geschickt, wenn Eintragungen vorhanden sind, und anschließend an die von Ihnen angegebene Behörde weitergeleitet.
Auskunft für juristische Personen, Firmen (kann über die Abteilung Gewerbe beantragt werden)