Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Gewerbezentralregister bentragen (für juristische Personen, Firmen)

Details

Ein Auskunftsersuchen aus dem Gewerbezentralregister kann jede natürliche oder juristische und Person stellen. Die Auskunft informiert über alle gewerberechtlich eingetragenen Verstöße.
Für natürliche Personen, Einzelgewerbetreibende (Inhaber*in) oder auch eingetragene Kaufleute ist der Gewerbezentralregisterauszug im Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.

Für juristische Personen (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG, KG, etc.) ist der Gewerbezentralregisterauszug in der Gewerbemeldestelle des Firmensitzes zu beantragen.

Kosten

Die Kosten betragen 13 Euro

Voraussetzungen

Die Firma hat ihren Hauptsitz in der Stadt Gütersloh.

Der Antrag muss von einer bzw. einem Bevollmächtigten der Firma gestellt werden. Für die Antragstellung sind Angaben über die Rechtsform der Firma erforderlich.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • vollständiger (Online-) Antrag

  • Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters (z. B. Personalausweis oder Reisepass)

  • Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z. B. Auszug aus dem Handelsregister)

  • Angabe der Rechtsform der Firma (z. B. GmbH, KG)

  • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregister)

  • zuständiges Registergericht

  • Name und Sitz der Firma

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. zwei bis vier Wochen.

Verfahrensablauf

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird digital über das Bürgerportal beantragt und bezahlt. Die Abteilung Gewerbe leitet den Antrag entsprechend weiter. Der Auszug wird dann beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und postalisch an die entsprechende Adresse gesendet.