Gewerbezentralregister bentragen (für juristische Personen, Firmen)
Details
Ein Auskunftsersuchen aus dem Gewerbezentralregister kann jede natürliche oder juristische und Person stellen. Die Auskunft informiert über alle gewerberechtlich eingetragenen Verstöße.
Für natürliche Personen, Einzelgewerbetreibende (Inhaber*in) oder auch eingetragene Kaufleute ist der Gewerbezentralregisterauszug im Bürgerbüro der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Für juristische Personen (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG, KG, etc.) ist der Gewerbezentralregisterauszug in der Gewerbemeldestelle des Firmensitzes zu beantragen.
Online-Dienste
Kosten
Die Kosten betragen 13 Euro
Voraussetzungen
Die Firma hat ihren Hauptsitz in der Stadt Gütersloh.
Der Antrag muss von einer bzw. einem Bevollmächtigten der Firma gestellt werden. Für die Antragstellung sind Angaben über die Rechtsform der Firma erforderlich.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
vollständiger (Online-) Antrag
Nachweis der Identität des gesetzlichen Vertreters (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z. B. Auszug aus dem Handelsregister)
Angabe der Rechtsform der Firma (z. B. GmbH, KG)
Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z. B. Handelsregister)
zuständiges Registergericht
Name und Sitz der Firma
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. zwei bis vier Wochen.
Verfahrensablauf
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird digital über das Bürgerportal beantragt und bezahlt. Die Abteilung Gewerbe leitet den Antrag entsprechend weiter. Der Auszug wird dann beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt und postalisch an die entsprechende Adresse gesendet.