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Vergnügungssteuer anmelden

Details

Laut Vergnügungssteuersatzung der Stadt Gütersloh sind folgende Veranstaltungen steuerpflichtig:

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art

  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art

  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern (auch in Kabinen)

  • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen

  • das Halten von Spiel-, Musik,- Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in

    • a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen

    • b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie

    • c) an anderen für jeden zugänglichen Orten

Der Vergnügungssteueranspruch entsteht mit der Aufstellung der Apparate sowie mit dem Abschluss der Veranstaltung.

Kosten

Bei Tanzveranstaltungen:

  • je verkaufter Eintrittskarte 22 Prozent des Eintrittspreises oder

  • je angefangene zehn Quadratmeter und Veranstaltungstag, wenn kein Eintritt erhoben wird 1 Euro (in Räumen) oder 0,60 Euro (im Freien)

Bei Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen:

  • 6 % des Spielumsatzes

Bei Spiel-, Musik-, Unterhaltungs- und ähnlichen Apparaten:

  • je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:

    • Apparat mit Gewinnmöglichkeit 6 v.H. des Spieleinsatzes

    • Apparat ohne Gewinnmöglichkeit 45 Euro

  • je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung in Gastwirtschaften und sonstigen Orten bei

    • Apparat mit Gewinnmöglichkeit 6 v.H. des Spieleinsatzes

    • Apparat ohne Gewinnmöglichkeit 25 Euro

Fristen

Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen ist die Steuer für einzelne Kalendervierteljahre im Voraus festzusetzen. In diesen Fällen ist die Steuer für das jeweilige Kalendervierteljahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15 August und 15. November zu entrichten.

Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres die Steuererklärung einzureichen.

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Formular zur Vergnügungssteueranmeldung

  • Zählwerkausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.

Verfahrensablauf

Reichen Sie die notwendigen Unterlagen per Mail bei der Stadt Gütersloh ein. Vergnügungssteueranmeldungen werden nach fristgerechtem Eingang zeitnah bearbeitet. Die Steuer wird mit Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.

Rechtsgrundlagen

  • Abgabenordung

  • Kommunalabgabengesetz NRW

  • Gemeindeordnung NRW

  • Vergnügungssteuersatzung der Stadt Gütersloh

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Gütersloh erhoben werden.

Weiterführende Informationen