Vergnügungssteuer anmelden
Details
Laut Vergnügungssteuersatzung der Stadt Gütersloh sind folgende Veranstaltungen steuerpflichtig:
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern (auch in Kabinen)
Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen
das Halten von Spiel-, Musik,- Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie
c) an anderen für jeden zugänglichen Orten
Der Vergnügungssteueranspruch entsteht mit der Aufstellung der Apparate sowie mit dem Abschluss der Veranstaltung.
Kosten
Bei Tanzveranstaltungen:
je verkaufter Eintrittskarte 22 Prozent des Eintrittspreises oder
je angefangene zehn Quadratmeter und Veranstaltungstag, wenn kein Eintritt erhoben wird 1 Euro (in Räumen) oder 0,60 Euro (im Freien)
Bei Spielclubs, Spielcasinos und ähnlichen Einrichtungen:
6 % des Spielumsatzes
Bei Spiel-, Musik-, Unterhaltungs- und ähnlichen Apparaten:
je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:
Apparat mit Gewinnmöglichkeit 6 v.H. des Spieleinsatzes
Apparat ohne Gewinnmöglichkeit 45 Euro
je Apparat und angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung in Gastwirtschaften und sonstigen Orten bei
Apparat mit Gewinnmöglichkeit 6 v.H. des Spieleinsatzes
Apparat ohne Gewinnmöglichkeit 25 Euro
Fristen
Bei regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltungen ist die Steuer für einzelne Kalendervierteljahre im Voraus festzusetzen. In diesen Fällen ist die Steuer für das jeweilige Kalendervierteljahr zum 15. Februar, 15. Mai, 15 August und 15. November zu entrichten.
Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres die Steuererklärung einzureichen.
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Formular zur Vergnügungssteueranmeldung
Zählwerkausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah.
Verfahrensablauf
Reichen Sie die notwendigen Unterlagen per Mail bei der Stadt Gütersloh ein. Vergnügungssteueranmeldungen werden nach fristgerechtem Eingang zeitnah bearbeitet. Die Steuer wird mit Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Abgabenordung
Kommunalabgabengesetz NRW
Gemeindeordnung NRW
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Gütersloh
Rechtsbehelf
Gegen einen Bescheid kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Gütersloh erhoben werden.