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Schmutzwassergebühren Eigenwasser (private Hauswasserversorgung, Regenwassernutzungsanlage)

Details

Die Berechnung der Schmutzwassergebühren erfolgt nach der zugeführten Wassermenge von den angeschlossenen Grundstücken, die der öffentlichen Abwasseranlage für Schmutzwasser zugeführt wird.

Die Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Einführungsmenge.

Bei privaten Wasserversorgungsanlagen erfolgt die Berechnung der Schmutzwassergebühren nach den Werten einer Wassermesseinrichtung oder durch Schätzung.

Der Gebührenpflichtige kann zum Nachweis der zugeführten Wassermengen auf eigene Kosten eine von der Stadt als zuverlässig anerkannte Wassermesseinrichtung nach § 2 Absatz 9 der Gebührensatzung für die Grundstücksentwässerung einbauen lassen.

Ist es nicht möglich eine Wassermesseinrichtung einzubauen, so ist der Verbrauch entsprechend den Regelungen in der Satzung zu schätzen (§ 2 Abs. 6 der Gebührensatzung für die Grundstücksentwässerung).

In der Regel ist dabei von einer Mindestwassermenge von 48 cbm im Jahr für jeden auf dem Grundstück Wohnenden auszugehen. Maßgeblich ist die Zahl der Einwohner auf dem Grundstück am 01.12. (Stichtag) des der Veranlagung vorausgehenden Jahres.

Da die Gebühr eine Jahresgebühr ist, werden Änderung im Laufe des Jahres nicht berücksichtigt. Auch werden angemeldete Nebenwohnsitze zur Berechnung herangezogen, da nicht ersichtlich ist, wo sich die Person aufhält.

Bei Geschäftsgrundstücken erfolgt die Berechnung ebenfalls über eine Schätzung an Hand von Angaben zur Anzahl der Beschäftigen und des sonstigen Verbrauchs.

Kosten

1. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich aus dem Verbrauch/Schätzung in m³ multipliziert mit dem Gebührensatz für Schmutzwasser des jeweiligen Jahres

2. Für die Anerkennung und Registrierung eines Wassermengenzählers entstehen keine Kosten

Hinweise

Neue Zähler müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem Einbau/Austausch mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden. Dieses muss ausgefüllt und mit der Unterschrift des Eigentümers versehen sein. Des Weiteren muss der autorisierte Fachbetrieb ebenfalls mit der Unterschrift des Installateurs und dem Firmenstempel den Einbau/Austausch bestätigen. Außerdem sind dem Formular Fotos der Zähler mit erkennbarer Zählernummer, dem erkennbaren aktuellen Zählerstand und mit erkennbarer Verplombung beizufügen. Erst wenn die Unterlagen vollständig eingegangen sind, können die neuen Zähler anerkannt werden (maximal rückwirkend für 4 Wochen). Dies wird dem Eigentümer durch die Anmelde- oder Wechselbestätigung bescheinigt.

Fristen

1. Innerhalb von 4 Wochen ist der Einbau/Auswechslung schriftlich bei der Stadt Gütersloh anzuzeigen

2. Nach Aufforderung für Gewerbegrundstücke den Fragebogen für Schätzungen der Abwassermenge innerhalb der angegebenen Frist zurücksenden

3. Mitteilung der Zählerstände bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist gegen den Veranlagungsbescheid

Voraussetzungen

Einbau und Verplombung einer Wassermesseinrichtung durch einen Fachbetrieb sowie Anerkennung und Registrierung durch die Stadt Gütersloh

Unterlagen

1. Einreichung des Formulars zum Einbau/Auswechslung eines Wasserzählers mit der Unterschrift des Eigentümers und des Installateurs, sowie ein aktuelles Foto des Zähler mit erkennbarer Zähler-Nummer sowie der Verplombung

2. Formular Fragebogen zur Entwässerung bei Schätzungen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung aktueller Anträge erfolgt zeitnah. Korrekturbescheide im laufenden Jahr werden im 2-wöchentlichen Rhythmus erstellt. Am Anfang eines Jahres nach Versendung des Jahresbescheides kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern.

Verfahrensablauf

Die Registrierung der Wassermesseinrichtung erfolgt zeitnah.

Für die Erhebung der Schmutzwassergebühr wird zum Jahresende der Zählerstand abgefragt.

Rechtsgrundlagen

Kommunalabgabengesetz, Abgabenordnung, Mess- und Eichgesetz, Satzung der Stadt Gütersloh über die Kostendeckung für die Grundstücksentwässerung sowie die Abwälzung der Abwasserabgabe (Gebührensatzung für die Grundstücksentwässerung) in der zur Zeit gültigen Fassung

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid über Grundbesitzabgaben kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.

Weiterführende Informationen

1. Falls die Messeinrichtung nicht richtig funktioniert, ist diese umgehend auszutauschen.

2. Für eine korrekte Abrechnung der Schmutzwassergebühren ist bei Eigentumswechseln im laufenden Jahr der Zählerstand zum Tag der Übergabe der Stadt mitzuteilen.