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Schmutzwassergebühren Eigenwasser (Gartenbewässerung)

Details

Die Berechnung der Schmutzwassergebühren erfolgt nach der zugeführten Wassermenge von den angeschlossenen Grundstücken, die der öffentlichen Abwasseranlage für Schmutzwasser zugeführt wird abzüglich der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. (§ 2 der Gebührensatzung für die Grundstücksentwässerung in der aktuellen Fassung) Zur Reduzierung der Schmutzwassergebühren hat der Hauseigentümer die Möglichkeit für die zurückgehaltene bzw. auf dem Grundstück verbrauchte Wassermenge (z. Bsp. Gartenbewässerung) eine separaten Wasseruhr einzubauen. Frischwasser, welches zum Befüllen von Schwimmbecken (Pools) verwendet wird, ist vom Frischwasserabzug ausgeschlossen. Die Stadt erkennt als zuverlässige Wassermesseinrichtungen für die Bestimmungen der abzuziehenden messbaren Wassermengen nach § 2 Absatz 3 Satz 2 der Gebührensatzung für die Grundstückentwässerung ausschließlich Wasserzähler an, die den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Gebührenpflichtige hat den Wasserzähler auf seine Kosten einbauen, manipulationssicher verplomben und bei Defekt bzw. vor Ende der Eichfrist gegen einen geeichten Zähler austauschen zu lassen. Wasserzähler mit abgelaufener Eichfrist dürfen laut § 37 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz nicht verwendet werden, daher dürfen auch die Messwerte solcher Zähler nicht verwendet werden. Anhand einer Bescheinigung und mit aktuellen Fotos sind dem Fachbereich Finanzen die Eignung privater Wasserzähler, der korrekte Einbau sowie die manipulationssichere Verplombung durch einen Fachbetrieb nachzuweisen. Der Nachweis hat innerhalb von 4 Wochen nach Einbau zu erfolgen.

Kosten

  • Die Anmeldung eines Wassermengenzähler sowie die Abrechnung der Grundbesitzabgaben ist gebührenfrei.

  • Die Gutschrift der Schmutzwassergebühr für die zurückgehaltene Wassermenge in m³ multipliziert sich mit dem Gebührensatz für Schmutzwasser.

Hinweise

  • Für eine korrekte Abrechnung der Schmutzwassergebühren ist bei Eigentumswechseln im laufenden Jahr der Zählerstand zum Tag der Übergabe der Stadt mitzuteilen.

  • Fällige Zahlungen sind termingerecht zu zahlen. Zuviel gezahlte Beträge werden nach Abrechnung zurückerstattet.

Neue Zähler müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem Einbau/Austausch mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden. Dieses muss ausgefüllt und mit der Unterschrift des Eigentümers versehen sein. Des Weiteren muss der autorisierte Fachbetrieb ebenfalls mit der Unterschrift des Installateurs und dem Firmenstempel den Einbau/Austausch bestätigen. Außerdem sind dem Formular Fotos der Zähler mit erkennbarer Zählernummer, dem erkennbaren aktuellen Zählerstand und mit erkennbarer Verplombung beizufügen. Erst wenn die Unterlagen vollständig eingegangen sind, können die neuen Zähler anerkannt werden (maximal rückwirkend für 4 Wochen). Dies wird dem Eigentümer durch die Anmelde- oder Wechselbestätigung bescheinigt.

Fristen

  • Innerhalb von 4 Wochen ist der Einbau/Auswechslung schriftlich bei der Stadt Gütersloh anzuzeigen

  • Mitteilung der Zählerstände nach Kartenversand bzw. bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist gegen den Veranlagungsbescheid

Voraussetzungen

Der Wasserzähler muss

  • den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen

  • durch einen Fachbetrieb eingebaut und manipulationssicher verplombt worden sein

  • bei Defekt bzw. vor Ende der Eichfrist gegen einen geeichten Zähler ausgetauscht werden

Anhand einer Bescheinigung und mit aktuellen Fotos sind dem Fachbereich Finanzen die Eignung privater Wasserzähler, der korrekte Einbau sowie die manipulationssichere Verplombung durch einen Fachbetrieb nachzuweisen.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • das vollständig ausgefüllte Formular zum Einbau/Auswechslung eines Wasserzählers mit der Unterschrift des Eigentümers und des Installateurs

  • ein aktuelles Foto des Zählers mit erkennbarer Zähler-Nummer sowie der Verplombung

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung aktueller Anträge erfolgt zeitnah, dazu erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben.

Korrekturbescheide werden im laufenden Jahr im zweiwöchentlichem Rhythmus erstellt.

Verfahrensablauf

Die Verarbeitung der Anträge sowie Schriftverkehr wird zeitnah erledigt. Fällige Zahlungen sind termingerecht zu zahlen. Zuviel gezahlte Beträge werden nach Abrechnung zurückerstattet.

Rechtsgrundlagen

Kommunalabgabengesetz, Abgabenordnung, Mess- und Eichgesetz, Satzung der Stadt Gütersloh über die Kostendeckung für die Grundstücksentwässerung sowie die Abwälzung der Abwasserabgabe (Gebührensatzung für die Grundstücksentwässerung) in der zur Zeit gültigen Fassung

Rechtsbehelf

Weiterführende Informationen

  • Die Berechnung der Schmutzwassergebühren erfolgt nach der zugeführten Wassermenge von den angeschlossenen Grundstücken, die der öffentlichen Abwasseranlage für Schmutzwasser zugeführt wird abzüglich der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (§ 2 der Gebührensatzung für die Grundstücksentwässerung in der aktuellen Fassung).

  • Frischwasser, welches zum Befüllen von Schwimmbecken (Pools) verwendet wurde, ist vom Frischwasserabzug ausgeschlossen.

  • Bei Defekt bzw. vor Ende der Eichfrist muss der Zähler von einer Fachfirma ausgetauscht und angezeigt werden. Wasserzähler mit abgelaufener Eichfrist dürfen laut § 37 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz nicht verwendet werden, daher dürfen auch die Messwerte solcher Zähler nicht verwendet werden.