Schmutzwassergebühren Eigenwasser (Gartenbewässerung)
Details
Die Berechnung der Schmutzwassergebühren erfolgt nach der zugeführten Wassermenge von den angeschlossenen Grundstücken, die der öffentlichen Abwasseranlage für Schmutzwasser zugeführt wird abzüglich der auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen. (§ 2 der Gebührensatzung für die Grundstücksentwässerung in der aktuellen Fassung) Zur Reduzierung der Schmutzwassergebühren hat der Hauseigentümer die Möglichkeit für die zurückgehaltene bzw. auf dem Grundstück verbrauchte Wassermenge (z. Bsp. Gartenbewässerung) eine separaten Wasseruhr einzubauen. Frischwasser, welches zum Befüllen von Schwimmbecken (Pools) verwendet wird, ist vom Frischwasserabzug ausgeschlossen. Die Stadt erkennt als zuverlässige Wassermesseinrichtungen für die Bestimmungen der abzuziehenden messbaren Wassermengen nach § 2 Absatz 3 Satz 2 der Gebührensatzung für die Grundstückentwässerung ausschließlich Wasserzähler an, die den Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes und der Mess- und Eichverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen. Der Gebührenpflichtige hat den Wasserzähler auf seine Kosten einbauen, manipulationssicher verplomben und bei Defekt bzw. vor Ende der Eichfrist gegen einen geeichten Zähler austauschen zu lassen. Wasserzähler mit abgelaufener Eichfrist dürfen laut § 37 Absatz 1 Mess- und Eichgesetz nicht verwendet werden, daher dürfen auch die Messwerte solcher Zähler nicht verwendet werden. Anhand einer Bescheinigung und mit aktuellen Fotos sind dem Fachbereich Finanzen die Eignung privater Wasserzähler, der korrekte Einbau sowie die manipulationssichere Verplombung durch einen Fachbetrieb nachzuweisen. Der Nachweis hat innerhalb von 4 Wochen nach Einbau zu erfolgen.
Hinweise
Für eine korrekte Abrechnung der Schmutzwassergebühren ist bei Eigentumswechseln im laufenden Jahr der Zählerstand zum Tag der Übergabe der Stadt mitzuteilen.
Fällige Zahlungen sind termingerecht zu zahlen. Zuviel gezahlte Beträge werden nach Abrechnung zurückerstattet.
Neue Zähler müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem Einbau/Austausch mit dem entsprechenden Formular angemeldet werden. Dieses muss ausgefüllt und mit der Unterschrift des Eigentümers versehen sein. Des Weiteren muss der autorisierte Fachbetrieb ebenfalls mit der Unterschrift des Installateurs und dem Firmenstempel den Einbau/Austausch bestätigen. Außerdem sind dem Formular Fotos der Zähler mit erkennbarer Zählernummer, dem erkennbaren aktuellen Zählerstand und mit erkennbarer Verplombung beizufügen. Erst wenn die Unterlagen vollständig eingegangen sind, können die neuen Zähler anerkannt werden (maximal rückwirkend für 4 Wochen). Dies wird dem Eigentümer durch die Anmelde- oder Wechselbestätigung bescheinigt.