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Zufahrtsgenehmigung beantragen

Details

Es gibt folgende Arten von Zufahrtsgenehmigungen:

  • Baustellenzufahrt

  • neue Grundstückszufahrt

  • Änderung bzw. Erweiterung einer vorhandenen Zufahrt

Kosten

30 Euro Verwaltungsgebühr für das Genehmigungsverfahren

Hinweise

Neue Grundstückszufahrten sowie Änderungen oder Erweiterungen bestehender Zufahrten werden nach Genehmigung durch die Stadt Gütersloh erstellt. Sämtliche Ausführungskosten sind durch den Eigentümer zu tragen.

Für eine Baustellenzufahrt gilt: Die bautechnische Ausführung der Baustellenzufahrt ist nach Genehmigung derselben durch den Eigentümer in Auftrag zu geben. Das entsprechende Fachunternehmen muss in die Handwerksrolle für Tiefbau/Straßenbau eingetragen sein.

Fristen

  • Ein Antrag auf Baustellenzufahrt ist mindestens vier Wochen vor Beginn einer Überfahrt über die öffentliche Fläche zum evtl. Abriss eines Gebäudes oder zur Überfahrt einer Altzufahrt zu einem Bauvorhaben zu stellen.

  • Ein Antrag auf eine neue Grundstückszufahrt oder die Änderung einer bestehenden Zufahrt ist mindestens zwei Monate vor dem Bauwunsch zu stellen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nur die Eigentümer des betreffenden Grundstücks und Personen, die in ihrer Vollmacht handeln.

Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag

  • Plan mit Einzeichnung der Lage der Zufahrt

Bearbeitungsdauer

Verfahrensablauf

Alle erforderlichen Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung per Post an den Fachbereich Tiefbau zu übersenden.