Zufahrtsgenehmigung beantragen
Details
Es gibt folgende Arten von Zufahrtsgenehmigungen:
Baustellenzufahrt
neue Grundstückszufahrt
Änderung bzw. Erweiterung einer vorhandenen Zufahrt
Kosten
30 Euro Verwaltungsgebühr für das Genehmigungsverfahren
Hinweise
Neue Grundstückszufahrten sowie Änderungen oder Erweiterungen bestehender Zufahrten werden nach Genehmigung durch die Stadt Gütersloh erstellt. Sämtliche Ausführungskosten sind durch den Eigentümer zu tragen.
Für eine Baustellenzufahrt gilt: Die bautechnische Ausführung der Baustellenzufahrt ist nach Genehmigung derselben durch den Eigentümer in Auftrag zu geben. Das entsprechende Fachunternehmen muss in die Handwerksrolle für Tiefbau/Straßenbau eingetragen sein.
Fristen
Ein Antrag auf Baustellenzufahrt ist mindestens vier Wochen vor Beginn einer Überfahrt über die öffentliche Fläche zum evtl. Abriss eines Gebäudes oder zur Überfahrt einer Altzufahrt zu einem Bauvorhaben zu stellen.
Ein Antrag auf eine neue Grundstückszufahrt oder die Änderung einer bestehenden Zufahrt ist mindestens zwei Monate vor dem Bauwunsch zu stellen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind nur die Eigentümer des betreffenden Grundstücks und Personen, die in ihrer Vollmacht handeln.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Antrag
Plan mit Einzeichnung der Lage der Zufahrt
Bearbeitungsdauer
Verfahrensablauf
Alle erforderlichen Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung per Post an den Fachbereich Tiefbau zu übersenden.