Zinssenkung
Details
Bescheinigung gemäß Zinsverordnung In Bezug auf öffentlich geförderte Eigentumsmaßnahmen überprüft die Stadt Gütersloh nach Antrag die Einkommensverhältnisse der Darlehensnehmer. Die Bestätigung darüber, ob die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten oder unterschritten wird, erfolgt durch die Darlehensnehmer gegenüber der NRW.BANK. Je nach Umfang der Einkommensabweichung wird der Zinssatz für die öffentlichen Wohnungsbaudarlehen entweder neu festgelegt oder bleibt unverändert. Für weiterführende Informationen wird auf die entsprechenden Ausführungen der NRW.BANK verwiesen.
Kosten
Die Gebühr für die Prüfung und Bestätigung beträgt 20,00 Euro.