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Jagdschein beantragen

Details

Der Jagdschein ist eine Urkunde mit denen der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Dieser wird Ihnen nach Bestehen der Jägerprüfung durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh ausgestellt. Eine Antragstellung auf Verlängerung dieses Scheines ist im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh möglich.

Unterlagen

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag

  • Jagdschein bzw. Nachweis der Jägerprüfung (Prüfungszeugnis)

  • Versicherungsnachweis über das Bestehen einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Deckungssumme: 500.000,00 Euro für Personenschäden und 50.000,00 Euro für Sachschäden)

  • Lichtbild, falls ein neuer Jagdschein ausgestellt werden soll bzw. der vorliegende Jagdschein keine Verlängerung mehr zulässt.

Bearbeitungsdauer

Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die Untere Jagdbehörde des Kreises Gütersloh.

Verfahrensablauf

Bitte reichen Sie die benötigten Unterlagen per Post im Bürgerbüro ein. Die Unterlagen werden überprüft und an den Kreis Gütersloh weitergeleitet. Von denen erhalten Sie den Gebührenbescheid zusammen mit dem verlängerten Jagdschein per Post zugeschickt.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Weiterführende Informationen