Doktortitel eintragen lassen
Details
Sie haben einen Doktortitel/Doktorgrad und möchten diesen gerne ins Melde- und Passregister eintragen lassen? Dann haben Sie hier die Möglichkeit, diese Eintragung zu beantragen.
Die Speicherung des Doktortitels/Doktorgrades im Melde- und Passregister darf nur mit folgenden Abkürzungen/bzw. Zusätzen eingetragen werden:
Dr.
Dr. hc.
Dr.eh.
Voraussetzung zur Eintragung ist der Nachweis zur Führung des Doktortitels/Doktorgrades (ohne weiteren Zusatz) durch die Verleihungsurkunde (Promotionsurkunde) oder ein Besitzzeugnis. Andere akademische Grade (z.B. Diplomgrad, Magistergrad, Prof.) dürfen nicht eingetragen werden.
Im Fall eines im Ausland erworbenen Doktorgrades hat der Antragsteller grundsätzlich eine in deutsche Sprache übersetzte Urkunde vorzulegen, die von einem vereidigten Übersetzer gefertigt wurde. „Doktor-Urkunden“ in lateinischer Sprache bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Fassung.
Im Ausland erworbene akademische Grade können in der BRD nur dann rechtmäßig mit Dr. geführt und in die Melde- und Passregister eingetragen werden, wenn nach dem Hochschulgesetz des jeweiligen Landes eine Promotion in Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung erfolgte.
Ausländische Nationalpässe mit der Eintragung Dr. können nicht als Nachweis und Führungsberechtigung im Inland anerkannt werden.
Unterlagen
Personalausweis, Reisepass oder Nationalausweis
Nachweis zum Führen des Doktortitels/Doktorgrades
Gegebenenfalls Übersetzung
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über das Online-Termintool und kommen Sie dann persönlich zum vereinbarten Termin mit den entsprechenden Dokumenten im Bürgerbüro vorbei.
Rechtsgrundlagen
Passgesetz (PassG)
Bundesmeldegesetz (BMG)
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Passverwaltungsvorschrift
§ 69 Hochschulgesetz (HG)