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eID-Karte beantragen

Details

Die eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen und Behördengänge sowie Geschäftliches digital erledigen.

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

  • Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument.

  • Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte besitzen. Dies gilt beim Besitz von mehreren europäischen Staatsangehörigkeiten.

  • Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) erhalten.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet EU/EWR-Bürger/innen die gleiche Funktion wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Kosten

37,00 EUR

Voraussetzungen

  • Sie sind Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union (EU) oder Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie dürfen nicht gleichzeitig Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.

  • Vollendung des 16. Lebensjahres

  • Persönliches Erscheinen

Unterlagen

  • gültiges Identitätsdokument ausgestellt von Ihrem Heimatstaat, z.B. ein Pass oder eine nationale Identitätskarte/ID-Card (Personalausweis)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. zwei bis drei Wochen

Verfahrensablauf

Vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro, vorzugsweise über das Online-Termintool und kommen Sie dann persönlich zum vereinbarten Termin mit den entsprechenden Dokumenten im Bürgerbüro vorbei.

Das Bürgerbüro nimmt Ihren Antrag auf und Sie erhalten vor Ort den PIN-Brief zu Ihrer eID-Karte.

Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen.

Anschließend wird Ihre eID Karte zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sie werden über eine separat generierte Mail über die Abholung informiert, wenn Sie diese bei der Beantragung hinterlegt haben.

Die Abholung erfolgt wieder im Bürgerbüro, hierfür wird ein weiterer Termin benötigt (Online-Termintool)

Rechtsgrundlagen

§ 8 eID-Karte-Gesetz (eIDKG)

Weiterführende Informationen